Winden wie ein Wurm

in deutsch •  3 years ago 

Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!

Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages lieferte schon im März 2022 ein Gutachten mit dem Titel „Rechtsfragen der militärischen Unterstützung der Ukraine durch NATO-Staaten zwischen Neutralität und Konfliktteilnahme“.

Um es gleich vorwegzunehmen: Die „Experten“ winden sich wie ein Wurm um die Beantwortung der Frage herum, ob und ggf. wann Deutschland als Kriegspartei in den Ukraine-Konflikt einträte. Die schiere Anzahl der Konjunktive legt nahe, daß die Abgeordneten mit diesem Leitfaden letztlich nicht viel werden anfangen können, bzw. jede ihnen genehme Version hineinlesen können.
Die zahlreichen Zitate aus Tageszeitungen weisen auf ein eher bescheidenes Niveau der Referenzen hin. Juristische Kommentare und Lehrbüchern hatten die Leichtmatrosen wohl gerade nicht zur Hand. Daher überrascht es auch nicht, daß einfach von der Prämisse eines rechtswidrigen russischen Angriffskrieges ausgegangen wird, ohne in die Untersuchung einzusteigen, ob ein solcher überhaupt vorliegt. Auf solch bescheidener Grundlage wurde dann von Dünnbrettbohrern ein Auftragswerk erstellt, dessen Ergebnis ausgesprochen dürftig ausfiel.

Dabei liegt eines doch ganz nahe: Letztlich entscheidet Rußland, wen es als Konfliktpartei ansieht und mit entsprechenden Folgen belegt. Da hilft es nicht, sich die Feigheit vor der Konfrontation mit der eigenen Dummheit vom Hasenherzen schreiben zu lassen, um auch weiterhin den strammen Recken markieren zu können. Über dilatorische Formelkompromisse läßt sich kein Krieg wegschreiben. Entscheidend ist allein, wann die deutschen Provokationen Rußlands dessen autonom gezogene rote Linie überschreiten. Sollte Rußland diesen Augenblick für gekommen erachten – durch welchen Auslöser auch immer - wird die nicht einsatzfähige bunte Wehr zur Verteidigung nicht mit einem Gutachten wedeln können. Besser wäre es daher, das brandgefährliche Vabanquespiel auf der Stelle zu beenden, denn nur so läßt sich zuverlässig der Kriegseintritt durch die eigene Entscheidung verhindern.

Auf unserem Titelbild unterhalten sich Frau Hofreiter und Herr Strack-Zimmermann über den Feind, der aus der Kälte kommt.

https://www.bundestag.de/resource/blob/892384/d9b4c174ae0e0af275b8f42b143b2308/WD-2-019-22-pdf-data.pdf

626f90f548fbef4b5a728ec2.jpg

Authors get paid when people like you upvote their post.
If you enjoyed what you read here, create your account today and start earning FREE STEEM!
Sort Order:  

Sehr gut zusammengefasst. Die beidend auf dem Foto gehören meines Erachtens direkt vor Gericht gestellt, zumal der §80 StGB am 22.12.2016 durch eine illigetim gewählte Regierung abgeschafft wurde und de jure wegen der Grundgesetzwidrigkeit der Machtergreifung des Kasner Regimes damals die Abschaffung des §80 StGB keine Rechtskraft besitzt und somit die alte Version vor dem 22.12.2016 weiter Rechtskraft besitzt. wonach alle die einen Angriffskrieg unterstützen oder vorbereiten mit lebenslanger Haft zu rechnen haben.

Die beiden auf dem Foto haben schon vorher illegale Kriege unterstützt. Das solche Leute im Parlament sitzen ist ein echtes Problem für einen freiheitlich demokratischen Start.

Wir sollten alle beide in einen Gepard Panzer stecken und diesen mit einer roten Schleife dann an die Ostfront in der Ukraine überstellen.

Da sind wir uns mal wieder völlig einig.
Kleine Korrektur: Der Deutsche Bundestag beschließt Gesetzesänderungen, nicht die Regierung. Man muß dann bei der Wahl des Bundestages ansetzen, die auch nicht in Ordnung war. Auf jeden Fall aber verbietet die Charta der Vereinten Nationen Angriffskriege. Und wir haben hier doch das Weltstrafrechtsprinzip!

Der Bundestag ist de jure grundgesetzwidrig gewählt. Mehrheiten, wie bei Merkels Wahl zur Bundeskanzlerin kamen in ihrer letzten Amtszeit nur durch illegale grundgesetzwidrige Überhangmandate zu stande - und ebenso auch davor.

Ohne diese Überhangmandate, die grundgesetzwidrig waren, wäre sie nie Kanzlerin geworden. Das beste daran ist, dass mir das Bundespräsidialamt damals auf eine Beschwerde schrieb, dass die Bundestagswahl von Merkel grundgesetzkonform gewesen sei.

Man scheut sich also noch nicht einmal zu lügen, wenn es darum geht, das Recht zu beugen und das Grundgesetz mit Füssen zu treten - und ignoriert dabei kurzerhand das Urteil des BVerfG aus 2012...