Werte Steemis,
aus der Reihe „Lachende Literaten“ und nach all der Schaffenskraft, die ich für euch leiste, muss ich mir eine kurze, erholsame Auszeit gönnen, damit ihr euch in dieser Zeit nicht langweilt, bekommt ihr selbstverständlich, ermunternden Lesestoff geboten.
Heute für euch – Karl Kraus „Es erben sich Gesetz und Rechte ...«“.
Kritik: ruht – wenn ich ruhe
Karl Kraus
Es erben sich Gesetz und Rechte ...«
Bezirksgericht. Der Richter redet einer des Diebstahls angeklagten Frau ins Gewissen: Hab'n S' was g'stohl'n? – Angeklagte: I hab' nix g'stohl'n. – Richter: Wie kommen denn dann die fremden Sachen in Ihren Koffer? – Die Angeklagte erwidert, sie besitze einen Teil dieser Sachen schon seit zwei Jahren. Sie habe sie angeschafft, als sie mit einem Kinde niederkam. – Richter: Sie sind ja gar net verheiratet, wie kann ma denn da a Kind kriegen! – Angeklagte (kurz): Ledige Leute kriegen aa Kinder. – Richter: Ja, leider! Schamen S' Ihna! ...
»Dem Richter wird der Vagant F. H. wegen verbotener Rückkehr vorgeführt. – Richter: Sie wissen, daß Sie abgeschafft sind? – Angeklagter: O, ja! – Richter: Warum kamen Sie zurück? – Angeklagter: Daß i wieder eing'spirrt wer'; jetzt im Winter gibt's ka Arbeit nöt! – Das Urteil lautet auf einen Monat strengen Arrests. – Angeklagter (enttäuscht): An' Monat? – Richter. Sie können berufen! – Angeklagter. Dös is mir ja z' wenig! I will drei Monat', daß i im Sommer außi kumm, wann's wieder a Arbeit gibt! – Da es kein Rechtsmittel eines Verurteilten gegen zu geringe Strafe gibt, wird H. zur Strafverbüßung abgeführt.« – Können wir's in dieser besten aller Welten weiter bringen? Der strafende Staat, der Momo der Erwachsenen, hat seine Schrecken eingebüßt – auf freiem Fuß sein bedeutet Schmach und Jammer. Es gibt eine Verurteilung zur Freiheit. Aber F. H. braucht nicht einmal etwas Neues anzustellen, um die Unfreiheit zu genießen, so oft er will. Er muß bloß nach seiner jedesmaligen Enthaftung und Abschiebung in die »Heimatsgemeinde« nach Wien zurückkehren. Fand er dort nicht Arbeit, so findet er hier Verpflegung. Ein Staat, der mehr Arreste als Arbeitsstätten hat und der den armen Teufel vor dem Verhungern bewahrt, weil er Gesetze hat, die der arme Teufel übertreten kann, ist ein Musterstaat. Wenn der Revertent es zu einer lebenslänglichen Verköstigung im Prytaneum bringen könnte, wäre die Straferei endgültig ad absurdum geführt. Unsinn wird Vernunft, Plage Wohltat.
Ein Salzburger Bauer sollte eingesperrt werden, weil ihm der Ausruf entfahren war: »Ach was, i fürcht mi vor kein Teufel. Den Teufel hab i Zhaus, mei Weib!« Nicht wegen Beleidigung des Weibes, sondern wegen Beleidigung des Teufels, wegen Herabwürdigung einer »Einrichtung der katholischen Kirche« – eine solche ist nämlich der Teufel – sollte der Salzburger Bauer verurteilt werden. Es gehört nämlich zu den unverlierbaren Rechten des österreichischen Staatsbürgers, zu jeder Stunde und bei jedem Anlaß »eingespirrt« zu werden. Jener wurde auffallenderweise freigesprochen. Wie schwer es trotzdem in Österreich ist, keine Religionsstörung zu begehen, zeigt der folgende Vorfall: In Olmütz warf ein Friseur bei der Beerdigung seines Freundes eine Erdscholle auf den in die Tiefe gesenkten Sarg mit den in tschechischer Sprache ausgerufenen Worten: »Lebe wohl, Ferdinand, auf der ganzen Linie!« Er wurde wegen Religionsstörung angezeigt und – wiewohl er angab, daß er dem toten Freunde nur dessen Lieblingswort »auf der ganzen Linie« nachgerufen habe, ohne die entfernteste Absicht, jemand zu beleidigen oder ein Ärgernis zu erregen – zu drei Tagen strengen Arrests verurteilt. Also ein Sieg der Betschwestern auf der ganzen Linie! Ob das neue Strafgesetz solche Siege unmöglich machen wird? Ob es verhüten wird, daß der ahnungslose, blinde oder andersgläubige Passant, der eine Prozession nicht grüßt, »eingespirrt« werde? Während der religionsstörende Kooperator, der auf dem Gang zu einem Sterbenden innehält und Spaziergängern den Hut vom Kopf schlägt, straflos bleibt? Wer kann's wissen! Rechtsgut wird wohl auch künftig nicht die Religion, sondern die Empfindlichkeit einer Betschwester sein.«Marandjosef!« lautet ein- für allemal die Klage, die der österreichische Staatsanwalt erhebt. Und was die Kirchhofwanze sinnt, wird der österreichische Richter immerdar in Tat umsetzen.
»Gestern hatte sich beim Bezirksgericht Josefstadt ein Bediensteter der städtischen Straßenbahnen, Josef Ch., wegen Betruges an dem Unternehmen in der Höhe von sechs Hellern zu verantworten. Die Direktion hatte gegen ihn die Anzeige erstattet, daß er laut Meldung eines Revisors dabei betreten wurde, als er unbefugt eine Permanenzkarte, nämlich eine Freikarte für Straßenbahnbedienstete, zu einer Fahrt benutzte. Er dient bei den Straßenbahnen tadellos seit neun Jahren. Der Angeklagte brachte dem Richter Sekretär Dr. Schachner vor, daß er infolge von Krankheit und Unglücksfällen seine Schulden nicht zahlen konnte, unbarmherzig gepfändet wurde und an dem kritischen Tag den Advokaten des Gläubigers aufsuchen mußte, um die Transferierung seiner Habe zu verhüten. Um rechtzeitig wieder im Dienst zu sein, habe er die Permanenzkarte eines Mitbediensteten benutzt. Der Richter fragte den als Zeugen erschienenen Revisor, ob eine eventuelle Verurteilung des Angeklagten seine Entlassung zur Folge habe. Zeuge erwiderte, das entziehe sich seiner Beurteilung. – Der Richter erkannte hierauf Ch. des Betruges schuldig und verurteilte ihn mit Rücksicht auf das Motiv und sein tadelloses Vorleben zu zwölf Stunden Hausarrest.« Wenn die Justiz eine Schutzvorrichtung ist, dann verdient auch diese Unglücksnachricht die schonungsvolle Aufschrift »Unter die Schutzvorrichtung geraten«. Ich stelle mir die Entdeckung des Betrugs, den jener Bedienstete begangen hat, durch die wachsame Straßenbahndirektion so vor: Ein Motorwagen tötete sechs Menschen: zwei Männer, eine Greisin und drei Kinder. Ein Revisor wurde auf den Zwischenfall aufmerksam und entdeckte bei dieser Gelegenheit, daß ein Bediensteter als Passagier mit einer nicht ihm gehörigen Permanenzkarte mitfahre. Dies verursachte einen längeren Aufenthalt, eine eingehende Untersuchung und die Strafanzeige durch die Straßenbahndirektion ...
Ein todeswürdiges Verbrechen
»In einem von amtswegen eingeleiteten Eheungültigkeitsverfahren hatte sich das Zivillandesgericht unter Vorsitz des Oberlandesgerichtsrates Klissenbauer mit dem Fall der Eheleute H. zu beschäftigen, deren tragisches Schicksal die Öffentlichkeit schon mehrmals beschäftigte. Der Eisenbahnbeamte Emanuel H. hatte im Jahre 1877 in Langenwang mit Klaudine J. nach römisch-katholischem Ritus eine Ehe geschlossen, die angeblich im Jahre 1881 geschieden wurde. H. begab sich bald darauf in die Türkei, wo er eine Beamtenstelle bei den türkischen Staatsbahnen erhielt und heiratete am 16. Januar 1883 in Adrianopel gleichfalls nach römisch-katholischem Ritus die 27jährige Amalie Sch., die ihn während einer schweren Krankheit gepflegt und dadurch Anspruch auf seine Dankbarkeit erworben hatte. Im vorigen Jahr ging H. in Pension und kehrte mit Frau und Kindern nach Wien zurück, hauptsächlich um seine älteste, geistesschwache Tochter hier in einer Anstalt unterzubringen. Bei irgend einer Amtshandlung des Magistrates wurde die zweifache Ehe aufgedeckt, der Magistrat trat den Akt der Staatsanwaltschaft ab, die gegen die Eheleute H. die Anklage wegen Verbrechens der Bigamie erhob. Vom Wiener Straflandesgericht wurde die Frau von der Anklage freigesprochen, der Mann zu zwei Monaten Kerkers verurteilt, Infolge der Aufregungen der Strafverhandlung und des nunmehr eingeleiteten Eheungültigkeitsverfahrens verfiel die Frau in Wahnsinn. Sie überfiel in einem Tobsuchtsanfall ihre geistesschwache Tochter mit einer Hacke, und als ihr Mann ihr die Hacke entriß, ergriff sie ein Küchenmesser und brachte sich mehrere tiefe Halswunden bei. Gegenwärtig befindet sich die Frau im Irrenhaus. In der gestrigen Verhandlung bestritten der Vertreter der Ehefrau und der Ehebandsverteidiger die Anwendbarkeit des österreichischen Rechtes. Der Gerichtshof sprach trotzdem die Ungültigkeit der Ehe aus. H. sei am 16. Januar 1883, dem Tage der Eheschließung, österreichischer Staatsbürger gewesen, weil nach einer Zuschrift des Magistrats er noch bis heute heimatsberechtigt erscheine. Wenn er auch ausgewandert sei, sei seine Staatsangehörigkeit nicht erloschen, da er weder den Austritt aus der österreichischen Staatsangehörigkeit angemeldet, noch sonstwie eine Staatsbürgerschaft erworben habe u. s. w.«
Ja, die österreichische Staatsangehörigkeit ist ein Verbrechen, und alle diese scheußlichen Verurteilungen erfolgen nicht wegen Bigamie, sondern wegen österreichischer Staatsangehörigkeit. Wenn Menschenopfer unerhört gebracht werden, so ist unsere Justiz nicht daran schuld. Gewiß, sie ist das zur Institution erhobene Vergehen gegen Gesundheit, Freiheit, Ehre oder Eigentum der österreichischen Staatsbürger. Aber hätte Emanuel H. seinerzeit auf einer Korrespondenzkarte an den Magistrat seinen Austritt aus dem Notverband dieses Staates, der unsere Wunden nicht heilt, angezeigt, so hätte seine arme Frau ihre Tochter nicht mit der Hacke überfallen müssen. Wer ist denn gezwungen, ein Österreicher zu sein? Vor Europa sich mit einer Farbenzusammenstellung zu blamieren, die man längst nicht mehr trägt? Mit der maschinellen Gleichmütigkeit des Zusammenbruchs in einer Clown-Farce, in der oft das leiseste Wort eine Zimmerdemolierung oder einen Massenmord bewirkt, spielen sich diese Ehetragödien ab. Staatsbürgerschaft, Liebe, Landesgericht, Hacke, Irrenhaus ... Und bloß zwei Monate Kerker? Nein, die österreichische Staatsangehörigkeit ist ein todeswürdiges Verbrechen!
In einem Artikel »Humanität und Prostitution« hat ein christlich-soziales Blatt das letzte Wort, das zu dieser Frage überhaupt zu sagen ist, ausgesprochen. Zunächst setzt der leider anonyme Verfasser auseinander, daß man den Prostituierten »die Bonifikationen des Staatsschutzes, die jeder anständige Bürger beanspruchen darf, nicht angedeihen lassen kann, ohne das ehrliche Gewerbe herabzusetzen«, »Mit demselben Recht«, ruft er, »dürfte ja jeder Räuber und Mörder auf seinen Beruf pochen und denselben anerkannt und vom Staate geschützt wissen wollen«. Hier könnte man freilich einwenden, daß der Vergleich insofern nicht stimmt, als ja die Tätigkeit der Räuber und Mörder ihren Klienten nicht ganz dasselbe Vergnügen bereitet wie die Tätigkeit der Prostituierten den Klienten der Bordelle, und daß sich zum Beispiel Staatsbeamte, Offiziere und sogar christlich-soziale Redakteure nicht scharenweise allabendlich in den Räuberhöhlen und Mördergruben zu versammeln pflegen. Doch das macht nichts; der Verfasser will ja nur sagen: »Wie jener (der Mörder) sich am Gute des Nächsten vergreift und den Leib mordet, so wirkt die Dirne nur zu oft auch ehestörend und der Verkehr mit ihr mordet die Gesundheit des Vaters und ungeborner Geschlechter«, und für dieses Argument wird wohl jeder Leser, den die christlich-soziale Presse in Mauer-Öhling hat, Verständnis zeigen. Nicht minder für die praktischen Vorschläge, die der Verfasser macht. Er ist radikal. Der Dirne müßte »der Weg zum Laster auf jede mögliche Art erschwert, ja verleidet werden«. Wie aber macht man das? Nichts einfacher. »Wenn die öffentlichen Häuser als Naturnotwendigkeit erkannt werden, so hat man sie nicht als Vergnügungsetablissements, in welchen man an der Seite von mehr oder minder kostümierten Damen bei reichlichen Champagnerlibationen der Göttin der freien Liebe huldigt, sondern als Bedürfnisanstalten zu behandeln, die ohne jeden Sinnenkitzel nur ihrem Zweck dienen ... Ob aber die Metze, die sich ihres bürgerlichen Rechtes begab, als sie sich jenseits von Moral und Gesetz stellte, ihren Lohn allein behalten oder mit der Bordellmutter zu teilen hat, ist Nebensache. Zu viel Humanität wird dieser Kaste nur neue Anhängerinnen zuführen, während drakonische, alle Vergnügungen und Eitelkeit ausschließende Maßregeln eher abschreckend wirken dürften.« In der zügellosen Putzsucht sei der Urgrund der Prostitution zu finden. »Die seidenen Hemden und Strümpfe scheinen ebenso mancher viel verlangenswerter als die grobleinene Arbeitsschürze.« Das ist nur zu wahr. Aber ungeachtet der Erfahrung, daß die seidenen Hemden und Strümpfe auch so manchem Besucher der Metze verlangenswerter scheinen als die grobleinene Arbeitsschürze, muß in den Bordellen auf größere Einfachheit gesehen werden. Wenn die Prostitution eine Folge der Putzsucht ist, so ergibt sich von selbst die Forderung, daß man dem Bordellwesen die Formen klösterlicher Lebensweise aufpräge. Nur kein Sinnenkitzel! Einfache, schmucklose Büßerhemdchen werden die Mädchen ganz gut kleiden, während die aufgedonnerten Toiletten einerseits die sittliche Entrüstung der Besucher erregen, anderseits mit Erfolg auf deren verwerflichste Instinkte abzielen. Wie sehr korrumpierend solche Brutstätten des Lasters wirken, hat die Depravierung aller jener Organe dargetan, die, zur Kontrolle berufen, ihrer Pflicht in der schwülen Atmosphäre des Freudenhauses ebenso vergessen hatten wie die Inwohnerinnen Tugend und Ehre. Solche auf gemeinem Gewinn beruhende Institute sind Pestbeulen und müssen anderen, zielvoll und anständiger geleiteten Platz machen, wenn sie nicht überhaupt ganz aus der Welt zu schaffen sind. Es wird sich dann zeigen, ob die Prostitution ein wirklich notwendiges Übel ist, wenn sie alles Flitters, Tandes und Sinnenkitzels entbehren muß.« So war's – wörtlich – am 13. Jänner der Zeitrechnung nach dem Prozeß Riehl zu lesen. Wie mag der Artikel aus der Anstalt in Mauer-Öhling geschmuggelt worden sein? Es heißt, eine Disziplinaruntersuchung sei eingeleitet worden, habe aber bisher zu keinem Resultat geführt. Die Anstaltsleitung stellt sich mit Recht auf den Standpunkt: Hoffnungslose Fälle nehmen wir auf; aber nicht in einem Stadium, in dem schon die Mitarbeit an einem christlich-sozialen Blatt stündlich eintreten kann.
In einer Gerichtsverhandlung, in der es sich um die Beschwerde eines »Exzedenten« über einen der neuestens so beliebten polizeilichen Übergriffe handelte, wurde nebenher die folgende Äußerung, die der amtierende Polizeikommissär getan haben soll, erwähnt: »Nur Eisen anlegen, wenn er keck ist! Ich bin Herr im Bezirke und herrsche über 200 000 Menschen«. Der Zar von Ottakring heißt Johann Kubachka. Johann Kubachka der Erste. Es ist sehr erfreulich, daß in den meisten anderen Bezirken Wiens schon die Konstitution eingeführt ist. Ich bin Untertan des Kommissariats Wieden, dessen Bevölkerung ihrem Herrscher eine Reihe freiheitlicher Errungenschaften dankt. Als ich zum Beispiel einst wiederholten Vorladungen wegen des Meldzettels keine Folge leistete, wurde mir, dessen hochverräterische Gesinnung klar zutage lag, stillschweigend Amnestie gewährt. Auf dem Alsergrund freilich konnte man eine zeitlang glauben, daß die Polizei an der Erhaltung der Leibeigenschaft interessiert sei. Bis endlich das befreiende Wort: »Madeln verführts mir den dicken Kommissär!« fiel und uns darüber aufklärte, daß die Behörde zu den bekannten »Opfern der Regine Riehl« gehört.
Ein juristisches Blatt hat zugeben müssen, daß die Geschichte der Wiener Sittenpolizei in zwei Epochen zerfalle: die erste beginne mit der Gründung der Ostmark durch Karl den Großen, die zweite mit dem Prozeß Riehl. Aus der zweiten hebt es ein Ereignis hervor, das ein künftiger Gindely mindestens im Kleingedruckten verzeichnen wird: Wie ein Mann, der auf das Polizei-Kommissariat des vierten Bezirkes eskortiert wurde, weil er im Verdachte des außerehelichen Beischlafs mit einer Frau stand, der man nichts geringeres als clandestine Prostitution nachweisen wollte, sich die miserable Beleuchtung des Amtszimmers zunutze machte, um zu entwischen ... Nicht minder glücklich ward im siebenten Bezirk die Verhaftung der Kupplerin H. durchgeführt. Der peinliche Eindruck, den man von diesem krassen Akt polizeilicher Undankbarkeit empfing, wurde einigermaßen durch das Entgegenkommen jenes Amtsorgans gemildert, das, wie in kriminalistischen Kreisen behauptet wird, seit vier Wochen vor dem Kaffeehaus wartet, in dessen Klosett sich die Verhaftete auf dem Weg zum Polizeiamt zurückgezogen hat ... Fallen seh' ich Zweig' auf Zweige. Und dennoch darf man das Gerücht nicht glauben, daß die Behörde gegen die Kupplerinnen bloß deshalb so streng vorgehe, weil sie »der Sachs« die Konkurrenz vom Hals schaffen wolle... Ein rührender Zug: Die Polizei hatte also aus dem Prozeß Riehl erfahren, daß in einem tolerierten Hause Ausbeutung, Freiheitsberaubung, hygienische Verwahrlosung geherrscht habe. Aber sie fand in den anderen Häusern, die schleunigst untersucht wurden, nichts, was zu beanstanden gewesen wäre. Nur in einem einzigen wurde des Übels Wurzel entdeckt und beseitigt: das Klavier! Ein christlich-soziales Blatt hatte verlangt, daß die Prostitution des Sinnenkitzels entkleidet werde, und so verfügte die Polizei, daß wenigstens das Klavier aus dem Salon in die Rumpelkammer überführt und mit einem Tuch verhüllt werde. In stumpfer Ergebung sitzen die Mädchen und warten, bis wieder musikalischere Zeiten in Wien anbrechen. Der Kampf der Polizei gegen die Unsittlichkeit endet mit einem Sieg: Ein Bordellklavierspieler ist brotlos.
Die Geschichte einer Verhaftung
Die Polizei-Anstalten in einer gewissen Stadt lassen sich füglich mit den Klappermühlen auf den Kirschbäumen vergleichen: sie stehen still, wenn das Klappern am nötigsten wäre, und machen einen fürchterlichen Lärm, wenn wegen des heftigen Windes gar kein Sperling kommt.
Georg Christ. Lichtenberg
Es hat sich oft gezeigt, daß die Wiener Sicherheitsbehörde eifrig bemüht ist, den zu einer Verhaftung erforderlichen Tatbestand zu finden, und daß sie dafür in jenen zahlreichen Fällen, in denen ein Tatbestand schon vorliegt, auf die noch erforderliche Verhaftung verzichtet. Manchmal aber kommt es sogar vor, daß sie bei einem glücklichen Zusammentreffen von Tatbestand und Verhaftung diese freiwillig wieder ungeschehen macht und sich's an jenem genügen läßt. Die Fälle Liebel und Stift liegen weit zurück. Aber wegen eleganter Kleidung wurden in der Nach-Riehlschen Epoche zwei Mädchen verhaftet und, weil sich das zur Eleganz gehörige Betrugsfaktum nicht entdecken ließ, durch Wochen aus einem Polizeiarrest in den andern geschleppt. Dafür kassierte ein gaunerischer Zeitungsausträger in den Verschleißstellen den Erlös einer Nummer der ›Fackel‹ ein, die wegen Ehrfurchtsverletzung des Staatsanwalts vor der Majestät der Satire konfisziert worden war, und schädigte die Firma, die den Einzelverkauf der Zeitschrift vermittelt, auf das schwerste. Er wurde zwei Tage nach der Anzeige verhaftet. Aber zwei Tage nach der Verhaftung enthaftete ihn die Polizei, offenbar weil er noch den Rest des Erlöses jener ›Fackel‹-Nummer einzukassieren hatte. Wieder ging er von Verschleiß zu Verschleiß und dankte Gott, daß es eine Polizei gibt. Auf die bestürzte Anfrage der geschädigten Firma über den Grund der Enthaftung, die sie zunächst sogar um die Aussicht auf eine genaue Feststellung des Schadens brachte, wußte man in der Polizeidirektion keine Antwort zu geben. Vielleicht war man dort im guten Glauben, die ›Fackel‹ selbst sei geschädigt worden, und wollte dem verdienstvollen Manne entgegenkommen, der die administrative Verwirrung, die der Staatsanwalt schafft und die die k. k. Schlamperei bei Ausstellung der Konfiskationsbestätigungen vermehrt, durch die Unterschlagung dieser höchst unsicheren Zertifikate ins Unermeßliche gesteigert hat. Aber ich will gern glauben, daß das Motiv für die Enthaftung des Gauners und für die behördliche Vorschubleistung zu weiteren Gaunereien nicht Böswilligkeit, sondern bloß jene Eigenschaft war, gegen die Götter vergebens kämpfen und die als ein Geburtsfehler der österreichischen Bureaukratie weitestgehende Berücksichtigung verdient. Trotzdem konnte ich mich zunächst eines gewissen bittern Gefühls nicht erwehren bei dem Gedanken, daß ein Wiener Verbrecher, selbst wenn er einmal erwischt worden ist, seinem Erwerb nachgehen darf, während das Klavier, das nach dem Prozeß Riehl in einem Wiener Bordell verhaftet wurde, in sicherem Gewahrsam ist. Es kann auch nicht davonlaufen. Wie anders der Gauner, den die Polizei verhaftet, enthaftet und nun – wer beschreibt mein Erstaunen – glücklich wieder verhaftet hat! Denn die Polizei entschloß sich, einen neuen Haftbefehl zu erlassen und sie schickte sich an, den Gauner zu suchen, den sie schon einmal vergebens gefunden hatte. Ihr gelang es tatsächlich, ihn zu erwischen, und alles wäre in Ordnung gewesen, wenn es nicht fast gleichzeitig ihm gelungen wäre, ihr zu entwischen. Er entsprang bei der Eskortierung. Kann man der Polizei daraus einen Vorwurf machen? Kupplerinnen, die durch ein Kaffeehausklosett nach Ungarn fliehen und den »Vertrauten« wochenlang auf der Straße warten lassen, machen der Behörde das Leben schwer genug. Und wenn ein Gauner, den man zum zweitenmal hat, an irgendeiner Straßenbiegung sich's überlegt und doch lieber nicht mitgeht, so kann eben die Polizei auch nichts tun. Sie wird sich gewiß freuen, zu hören, daß es dem Mann gut geht, daß er einen Posten bekommen und sich neulich über den Chef des Sicherheitsbureaus ungemein lobend geäußert hat. Somit wäre alles zu gutem Ende gediehen. Und wiewohl der geschädigten Zeitungsfirma selbst die Unterscheidung zwischen verkauftem, konfisziertem und gestohlenem Wert unmöglich gemacht ist, so hat sie doch immer in Erfahrung bringen können, daß ein »dicker Kommissar« es war, der die Enthaftung angeordnet hat. Nur die Identität mit jenem trefflichen Mann, auf den sich das geflügelte Wort der Frau Riehl bezieht, war bisher nicht festzustellen.
Außer den Polizeihunden »Edith« und »Ruß« durfte ein Vertreter der Presse an einer Razzia durch den Berliner Tiergarten teilnehmen. Aber »die Liebespärchen sind ausgewandert«, klagt er, denn »mit den Polizeihunden gibt's kein Versteckenspiel«. »Wenn sie« – nämlich die Polizeihunde – »losgelassen werden, dann spüren sie ihren Mann auch im dichtesten Gestrüpp auf und apportieren ihn«. Die Hunde wurden also losgelassen und stürmten ins Gebüsch, »alles durchsuchend«. »Nichts zu finden«, konstatiert der Vertreter der Presse, der sich »mit dem geladenen Revolver in der Paletottasche eingefunden« hatte. »So ging es fast eine Stunde lang, kreuz und quer durch die stillen Alleen. Endlich stöberten sie doch ein Pärchen auf.« Und nun apportiert der Journalist die folgende Gemeinheit: »Der Polizeileutnant trat auf die beiden zu. Voll Ironie fragte er: ›Wie, um halb 2 Uhr morgens noch hier? Und gerade an dieser dunkelsten Stelle, wo weit und breit keine Laterne ist? (Dann zur Dame:) Wie heißen Sie?‹ Aber vor Schreck starr stand die Arme da und vermochte nicht zu antworten. Man merkte es ihr an: Sie war, wie man sagt, ein besseres Mädchen und hätte am liebsten in die Erde sinken mögen vor Scham ... Das war eigentlich die größte Ausbeute des Abends. Was dann noch bis zum grauenden Morgen gefunden wurde, war kaum der Rede wert.«
Ach, unsere Justiz ist noch immer nicht entjungfert. Sie läßt sich und läßt sich nun einmal nicht ihre Ahnungslosigkeit rauben. Sie wird alt und älter, und die Frage wird immer dringender: Wie sage ich's ihr? Wie bringe ich ihr das Geheimnis jener Zeugung bei, die im allerchristlichsten Zeitalter ausnahmslos zur Schande oder zum Schaden gereicht und deren sich zu entschlagen trotzdem ein eigener Paragraph verbietet! »Frühlings Erwachen« spielt sich auf dem Heuboden, aber nicht in der Ratskammer ab. Dennoch wird mir nichts übrig bleiben, als den Talaren unserer Richter »gelegentlich eine Handbreit Volant unten anzusetzen«.
Quelle: http://gutenberg.spiegel.de/genre/satire-satire
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Melkt die Bäu'rin nachts die Ziegen, wird es wohl am Vollmond liegen.
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