Die Menschenrechtlerin Sarah Luzia Hassel-Reusing und ihr Ehemann Volker Reusing im Gespräch mit Niki Vogt. Sarah Luzia Hassel-Reusing hat in Den Haag Strafanzeige gegen unbekannt wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit (Art. 7 Abs. 1 lit. a+h+k Römisches Statut) eingereicht. Großangelegt und systematisch werde die Gesundheit der griechischen Bevölkerung geschädigt. Für einen Erfolg der Anzeige beim Internationalen Strafgerichtshof braucht es genug Aussagen von Betroffenen oder deren Hinterbliebenen, deren Gesundheit geschädigt worden ist, oder die verstorben sind durch Vorenthaltung von Medikamenten, medizinischer Behandlung oder selbst den zum Kauf von Nahrung notwendigen Mitteln.
Sarah Luzia Hassel-Reusing und Volker Reusing haben im September 2015 einen neuen Aufruf zu Zeugenaussagen veröffentlicht, da sie nach ihrer Einschätzung noch 40 bis 50 weitere Aussagen von griechischen Opfern benötigen, um die Einleitung eines offiziellen Verfahrens zu erreichen.
Das Interview gibt einen Überblick, welche Mechanismen mit der Troika und der EU-Wirtschaftsregierung unter dem Vorwand einer angeblichen Euro-Rettung geschaffen worden sind, welche Bedeutung dabei die angeblich so „kleine Vertragsänderung“ (Art. 136 Abs. 3 AEUV) und der Fiskalpakt haben, und wie dabei alle Staaten der Eurozone und der EU getroffen werden.
Die wirklich dahinter stehenden Motive und Interessen zur Verschiebung von Geld, Macht und selbst sensibelster Aktiva der Staaten werden beleuchtet. Auch der Zusammenhang zwischen dem Staateninsolvenzverfahren des ESM, dem Lissabon-Vertrag sowie TTIP und TISA wird gezeigt und dabei auf aktuelle Entwicklungen auf der globalen Ebene eingegangen.
Vorbild für die Strenge der Auflagen sind ganz offiziell die „Praxis“ bzw. die „Modalitäten“ des Internationalen Währungsfonds (Schlussfolgerungen des Ecofin-Rats vom 09.05.2010). Wie der IWF in zahlreichen Ländern Gesundheitssysteme und Ernährung der Bevölkerung geschädigt hat, hat bereits 2003 Prof. Dr. Michel Chossudovsky in „Globalization of Poverty and the New World Order“ beschrieben. Laut dem Ökonom und ehemaligen IWF-Mitarbeiter Davison Budhoo hat UNICEF in 1991 IWF und Weltbank vorgeworfen, seit 1982 mit ihren Auflagen für den Tod von bis zu 7 Millionen Kindern unter 5 Jahren verantwortlich zu sein (Vorwort Davison Budhoos auf S. 12 seines Werks „Genug ist Genug“, Heinrich-Böll-Stiftung 1991).
Allein die Griechenland auferlegten Ausgaben zur Bankenrekapitalisierung sind ein Vielfaches dessen, was laut Schätzung des ehemaligen Gesundheitsministers Herrn Adonis Georgiadis für die medizinische Versorgung der Millionen Einwohner ohne Krankenversicherungsschutz pro Jahr erforderlich wäre. Dabei folgt aus dem Menschenrecht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit (Art. 12 Uno-Sozialpakt), dass bei der Gesundheit weniger gespart werden darf als bei allen anderen sozialen Menschenrechten. Und Menschen werden anders als das Giralgeld nicht aus dem Nichts geschöpft.
Zur Durchsetzung der Auflagen hat man sich in Europa sogar um die Schaffung von Vorschriften für Militäreinsätze im Inneren und zur Zensur gekümmert.
Neben der Strafanzeige in Den Haag rufen Sarah Luzia Hassel-Reusing und ihr Mann dazu auf, beim (ebenfalls in Den Haag liegenden) Internationalen Gerichtshof ein Gutachten einholen zu lassen zu der Frage, ob die Memoranden mit den Auflagen für Griechenland sowie die Verträge, die „strenge“ Auflagen fordern (EFSF-Rahmenvertrag, ESM-Vertrag und AEUV) nichtig sind gem. Art. 53 Wiener Vertragsrechtskonvention, weil sie mit den zum zwingenden Völkerrecht („ius cogens“) gehörenden Menschenrechten der Vereinten Nationen unvereinbar sind. Noch am 30.06.2015 haben Victoria Dandan und Alfred de Zayas, zwei Menschenrechtsexperten der Uno, in einer Presseerklärung darauf hingewiesen, dass völkerrechtliche Verträge und Kreditvereinbarungen, die zur Verletzung von Menschenrechten zwingen, gem. Art. 53 WVRK nichtig sind.
Um ein IGH-Gutachten zu erreichen, braucht es allerdings eine einfache Mehrheit in der Uno-Vollversammlung und mindestens eine Regierung, die bereit ist, das dort zum Schutz der Griechen und der Völker der EU-Mitgliedsstaaten zu beantragen.
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