... und am Ende werden alle deutschen Steemians wegen Steuerhinterziehung verklagt... durchweg. ;)
Es wäre natürlich schön, wenn man die Einnahmen auf Steemit akkordant versteuern könnte, wenn man doch nur wüsste wie dies zu bewerkstelligen sein. Problematisch ist auch die Generierung von SP, welche zwar einen Gegenwert zu Fiat/Steem (theoretisch) besitzen, aber doch kein "Gewinn" in dem Sinne sind.
Das ist, als würde eine Firma einen Firmensitz bauen und dann müsste diese Firma noch eine "Wand- und Dachsteuer" zahlen, oder sehe ich das falsch?
Alles sehr kompliziert - aber im Allgemeinen sind Steuern notwendig und ich versuch mein bestes das alles richtig zu versteuern.
Sp haben nicht wirklich ein Fiat gegenwert weil du sie ja nicht verkaufen kannst.
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Der Gegenwert ist Steem. Steem wiederum hat einen Gegenwert in €.
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@juntos: Genau das ist der Weg, den die Finanzverwaltung sehen wird. Und SP können auch verkauft werden, man hat halt nur eine lange Wartezeit, in der sich der Kurs durchaus drastisch ändern kann. Allerdings, und insoweit gebe ich @jeanpi1908 recht, kann man hier durchaus hinterfragen, wann dem Steuerpflichtigen genau die Verfügungsmacht über die SP obliegt. Schon im Zeitschrift der Gutschrift auf dem Account? Automatisch 13 Wochen danach? Oder erst wenn durch Power Down aktiv was gemacht wird? Natürlich gibt es dazu noch keine Aussage von der Finanzverwaltung. Die für die user ganz blöde Ansicht könnte sein, dass man nach Gutschrift von SP während der folgenden 13 Wochen beobachten muss, wie sich der Kurs entwickelt, denn beim Power Down wird ja nach meinem Verständnis über 13 Wochen immer anteilig reduziert. Sollte dies nicht stimmen, bitte ich um Berichtigung: Power Down habe ich noch nicht probiert. Alles in allem: wir brauchen auch dafür eine nutzerfreundliche Lösung, die nicht viel Verwaltungsaufwand verursacht. Auch das steht auf meiner Agenda für das Steuer-Tool.
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@taxguy: Ich würde sagen, sobald man die SteemPower erhalten hat. Ab diesem Zeitpunkt habe ich doch die Verfügungsmacht. Ich kann nur nicht insoweit über sie verfügen, dass ich sie tauschen oder auszahlen lassen kann. Nutzen von SP ist aber der Einfluss und dieser steigt bereits ab Erhalt. Bei den anderen Vorgängen werden dann entweder Kursverluste (Betriebsausgaben) oder Kursgewinne (Betriebseinnahmen) realisiert.
Sehr gerne würde ich bei dem Tool helfen.
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Hey @juntos, vielen Dank. Dazu folgende weitere Überlegung von mir: In dem Moment, in dem man die SteemPower erhalten hat, ist eine gewisse Verfügungsmacht da, das ist unbestritten. Man kann ja in dem Moment entscheiden, ob man die SteemPower stehen lässt oder ein Downvoting durchführt. Ich sehe allerdings auch gute Gründe, die SteemPower unter Umständen als Investment zu sehen, was langfristig investiert wird. Immerhin wird die Investition ja (u.a.) getätigt, um aus späteren Postings höhere Erträge zu realisieren. Insofern könnte man annehmen, dass durch das Stehenlassen der SteemPower oder durch das PowerUp direkt eine (Re-)investition in das Unternehmen erfolgt. Ausweis quasi als Anlagevermögen in einer Bilanz. Da darf ich Buchverluste in Fremdwährung u.U. auch ansonsten nicht sofort erfassen, sondern erst, wenn es sich um dauerhafte Wertminderung handelt. Buchgewinne in Fremdwährung werden in diesem Zusammenhang auch erst erfasst, wenn sie in € realisiert werden, nicht wenn sie noch in Fremdwährung vorliegen. Diesen Gedanken versuche ich gerade sauber aufzubauen; was Du hier liest, ist noch die Rohversion. Und bisher ohne Abstimmung mit Gesetz und Kommentaren. Aber vielleicht steckt hier der Schlüssel zur späteren Versteuerung? Erst bei tatsächlich vorliegenden Euros?
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@taxguy: vielen Dank für den Gendankenaustausch. Aktuell wird ja noch nicht zwischen steem, steem dollar und steem power unterschieden (alles = Wirtschaftsgüter). Meine Betrachtungsweise ist die, dass zunächst eine Einnahme erzielt wird und gleichzeitig die Anschaffung des entsprechenden Wirtschaftsgut in Form von steem, steem dollar oder steem power getätigt wird. Die Einnahme wird also durch die Ausgabe in gleicher Höhe aufgehoben. Es ergibt sich bei der EÜR keine Gewinnauswirkung. Diese folgt erst nach Abgang durch Tausch, Verkauf oder Entnahme.
Ein weiteres interessantes Thema wie ich finde ist bei der Bilanzierung die Zuordnung der Steemeinheiten entweder zum Anlagevermögen oder Umlaufvermögen.
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Hey @serylt, vielen Dank für Deinen reply. Durch die frühe Beschäftigung mit der Thematik versuchen wir natürlich gerade zu vermeiden, dass wir alle wegen Steuerhinterziehung verklagt werden. Ich bin überzeugt, dass das auch gelingen wird bei den Personen, die sich steuerlich korrekt verhalten wollen. Wir haben es momentan relativ schwer, weil wir ein Stück weit im Dunkeln stochern und mit der Problematik leben müssen, dass wir heute etwas tun und steuerliche Sachverhalte verwirklichen, die die Finanzverwaltung in der Breite wahrscheinlich frühestens in fünf Jahren kennen wird. Bis dahin können wir verschiedene Dinge falsch gemacht haben, ja. Ich bin aber der Meinung, dass wir auch heute schon vieles richtig machen können. Dass wir uns damit beschäftigen müssen, ist aber unstrittig. Deshalb ja auch mein Einsatz für das Steuer-Tool. Vielleicht schaffen wir es, uns allen das Leben dadurch ein Stückchen einfacher zu machen, so dass man keine Angst vor einer späteren Steuerprüfung haben muss.
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