Weil anders als in der Weimarer Republik nun mal eine direkte demokratische Elemente (mit ganz wenigen Ausnahmen) nicht gewollt war, sondern eine repräsentative Demokratie. (Diese Aussage ist unabhängig davon ob ich das gut oder schlecht finde.)
Die alte Fassung des Art. 23 lautet so (https://lexetius.com/GG/23,5):
Artikel 23. [1] Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. [2] In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.
Da wird klagestellt, dass das GG zunächst nur als Provisorium dienen sollte. Im Zuge der Wiedervereinigung wird dieser Art. erst abgeschafft und später (nach mehreren Änderungen) durch den von dir oben genannten Art. 23 ersetzt.
Art. 146 erklärt nur den Fall, dass das GG durch eine NEUE Verfassung ersetzt werden KANN (nicht muss). Nach der Wiedervereinigung wurde aber entschieden, dass es keine neue Verfassung braucht sondern, dass das GG als Verfassung übernommen wird. (Diese Aussage ist wieder völlig Wertungsneutral meinerseits.)
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Und welche Verfassung ist dann in Artikel 140 gemeint? Etwa auch die "neue", die noch nicht existieren kann? Wenn das GG die Verfassung ist, wie Du sagst, welche "deutsche Verfassung" ist denn dann in Art. 140 gemeint?
Und warum hat man es dann, wenn es angeblich so ist, wie Du sagst, das ganze Ding dann nicht einfach in Verfassung umbenannt? Laß mich raten: Weil dann das, was das Bundesverfassungsgericht urteilt plötzlich rechtsverbindlich wäre?
Das ist natürlich eine reine Grundsatzdiskussion, denn wir wissen schließlich alle, daß das Grundgesetz nur eine Luftnummer ist. Ein Gesetz, an das man sich nicht halten muß, und das man auch nicht einklagen kann, ist für den Mülleimer. Aber man kann es für Jurastudenten und Zuschauer von Sat1-Showgerichten benutzen.
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Wenn du das GG nicht als Verfassung sehen willst, bitte. Es ist halt nicht richtig was du verbreitest.
Beweise habe ich Genug:
Ich dich auf die Liste von Büchern die ich oben genannt habe (und die ich beliebig erweitern kann).
Außerdem steh das so in den Protokollen des parlamentarischen Rates (die Zeitgedanken gerne für seine Argumentation verwendet).
Außerdem kannst du dir die Unterlagen zur GG Reform von 1994 ansehen.
Wenn dir das nicht reicht, dann gibt es noch jede Menge Urteile, Aufsätze und (Rechts)Geschichtsbücher und den 2+ 4 Vertrag.
Dass du davon ausgehst, dass gerade Juristen nichts von Recht verstehen lasse ich unkommentiert.
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Nein, das ist falsch. Du hast nicht einen einzigen Beleg für Deine These vorgelegt. Nicht einen! Ich habe die Stellen, auf die ich mich beziehe hingegen mit Bildern, Videos belegt, oder sie zitiert, und zwar mit Link auf das Original, so daß jeder nachschauen kann.
Auf eine Liste hinzuweisen, die jemand postet, der auch noch gegen Deine Thesen argumentiert, ist leider kein Beweis dafür, daß das Grundgesetz eine Verfassung ist, sondern fast schon ein Beweis dafür, daß Du die genaue Stelle gar nicht kennst, aus der das von Dir Behauptete hervorgeht. Deiner bisherigen Argumentation folgend, kann man davon ausgehen, daß das da gar nichts Relevantes steht, sondern daß Du nur hoffst, daß da irgendwas steht was Du dann so auslegen kannst - siehe Deine Vorgehensweise bei Art. 146, wie bereits gehabt: Da steht nicht das Wort "neue", sondern das hast Du dazugedichtet.
Auf die anderen Dinge bist Du gar nicht erst eingegangen, wie etwa auf die Frage, was denn Art. 140 da soll, wenn das Grundgesetz doch angeblich die Verfassung ist. Auf welche Verfassung bezieht sich dann Art. 140, wenn da steht, daß andere Artikel "aus der deutschen Verfassung Bestandteil des Grundgesetzes" sind? Wäre es ein Computer-Programm bekäme man bei dem Loop entweder die Fehlermeldung "'Verfassung' not defined" oder schlicht "Stack overflow". Wie sieht es bei den Juristen aus? Geht nicht so genau, oder wie? "Pi x Daumen" reicht?
Steht das in den Unterlagen zur GG Reform wörtlich drin, daß das Grundgesetz nun die Verfassung ist, und werden da die ganzen "loose ends" erklärt? Natürlich nicht. Wenn das tatsächlich so da drinstünde, dann würdest Du es mir nämlich ins Gesicht reiben, aber das kannst Du nicht, denn eine solche Stelle gibt es schlichtweg nicht. Das wäre längst bekannt. Andernfalls, falls Du diese Unterlagen kennst, dann ist es sicherlich kein Problem sie zu verlinken - oder sind diese Unterlagen etwa mit dem Vermerk "Zur internen Verwendung" versehen, wie etwa Arbeitsunterlage 45?
Und jetzt machst Du auch noch das Faß "2 + 4 - Vertrag" auf und willst wahrscheinlich erzählen, daß das ein Friedensvertrag sein soll. Welchen rechtlichen Bezug soll dieser Vertrag zum Grundgesetz haben? Bitte Beweisführung. Oder laß dieses Faß zu, wenn Du schon mit dem GG Art. 146 solche argumentativen Schwierigkeiten hast.
Du glaubst also, Juristen verstehen etwas von Recht? Dann beweise das doch hier gleich mal. Du möchtest doch mal Jurist werden, wenn Du groß bist, oder? Dann kannst Du ja hier schon mal üben. Also, Herr Advocatus, ich rufe Sie
herbeiauf, in Zukunft schlüssige Aussagen zu tätigen und diese mit Hinweis auf die entsprechenden Rechtstexte korrekt zu zitieren, und zwar nicht "da in der Liste steht das irgendwo, hoffentlich, woisch..?", wie so ein Depp von der Sonderschule, sondern unter Verwendung der allgemeinen Zitatstruktur, z.B. [Gesetz, Fassung, Paragraph / Artikel] bzw. [Autor, (Jahr) ‘Titel’, Buchtitel und Seite / Stelle]. Also zeig uns doch mal was Du gelernt hast, denn wäre ich Dein Mandant und würde Deine bisherige Argumentation lesen, dann bekämst Du als nächstes eine SMS mit den Worten: "You're fired."Downvoting a post can decrease pending rewards and make it less visible. Common reasons:
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Zeitgedanken hat mir Zugestimmt, dass das GG eine Verfassung ist. Siehe Diskussion.
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Kleiner Tipp: wenn man den Troll nicht zu füttern versucht, beißt er einem auch nicht in die Hand. An den Unbelehrbaren haben sich hier schon andere abgemüht.
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Ich diskutiere einfach gerne ;)
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Es ist einfach verlockend.
Am schönsten wäre es aber, wenn man im Café bei Kaffee und Kuchen an einem freien Tag gemeinsam sitzen kann und von Auge zu Auge diskutiert. :)
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Ach, so, er hat Dir zugestimmt? Die Stelle habe ich dann wohl überlesen. OK, gut. Das war aber nicht der Punkt. Kommt da sonst noch was, oder darf man davon ausgehen, daß ich mit meinen Ausführungen richtig liege, und Du kein rechtlich verbindliches Dokument als Beleg dafür anführen kannst, aus dem ausdrücklich hervorgeht, daß das Grundgesetz zu irgendeinem Zeitpunkt offiziell zur Verfassung wurde? Natürlich kannst Du das nicht. Sonst hättest Du es ja gemacht, statt nur auf einen völlig irrelevanten Nebensatz einzugehen.
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Ich verweise nochmal auf die oben genannten Bücher etc.
Wenn du tatsächliche Quellen nicht als solche anerkennen willst, kommen wir nicht weiter. Contra negantem principia non est disputandum.
Außerdem wäre ich dir sehr verbunden wenn du hier nicht ständig auf der persönlichen Ebene gegen mich argumentierst.
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