VÖLKERFRIEDEN Die Gesellschaft achtet das Recht des Friedens für die deutschen Völker / (...) Der Zeitpunkt der Beendigung des Krieges wird durch königliche Verordnung bestimmt. GESETZ ÜBER DIE FORM DER AUFLASSUNG Paragraph 2 - Großes Hauptquartier, 13. Mai 1918 - Kaiser Wilhem II.
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