Bist Du im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit - SICHER?

in dtube •  7 years ago  (edited)

Bist Du als deutscher tatsächlich deutscher Staatsbürger?
Oder bist Du Ausländer im eigenen Land?
Ist dein Personalausweis der Beleg, dass Du deutscher Staatsbürger bist.


In diesem Video will ich dir nicht nahelegen den "Gelben Schein" zu erlangen, dies sollte deine eigene Entscheidung sein. Aber Gedanken dazu solltest Du dir vielleicht doch einmal machen.

Wer wird in Dummland ... ups ... meinte Deutschland / BRD eigentlich als Ausländer angesehen?

Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG)

  • § 2 Begriffsbestimmungen
  • Absatz 1 = Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist.

Also schaun wir mal, was in unserer Verfassung ... ups ... meinte Grundgesetz zum Artikel 116 Absatz 1 steht !

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

  • Artikel 116
  • Absatz 1 = Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die
    deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen
    Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

OK, da steht eindeutig "BESITZT".
Und was haben wir im Video gelesen und auch gehört!? Der Personalausweis und Reisepass lassen NUR VERMUTEN das man deutscher Staatsbürger ist.
Könnte das mit der Grund sein, weil diese Einträge von dem Webseuten der Städte und Gemeinden verschwinden?

Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Urkunden in Staatsangehörigkeitssachen (StAUrkVwV) vom 18. Juni 1975, zuletzt geändert am 24. September 1991

  • § 2 Staatsangehörigkeitsausweis und Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher
  • Absatz 1 = Der Staatsangehörigkeitsausweis wird an deutsche Staatsangehörige, der Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher an Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ausgestellt.

Im Internet schwirren viele Videos umher, die euch erzählen wie Scheisse und welcher Betrug dieser "Gelbe Schein" ist.
Im übrigen, wenn ihr diesen Nachweis erbracht habt, wird das bei den Daten im Einwohnemeldeamt eingetragen.

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/BJNR195010004.html#BJNR195010004BJNG000201310
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_116.html
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_18061975_V61241341.htm
https://www.gelberschein.net/


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