Auch bei Musik auf Vereinsfesten oder im Vereinsheim handelt es sich üblicherweise um das Abspielen von urheberrechtlich geschützten Werken. Und auch die kreativ tätigen Musikschaffenden müssen für ihre Arbeit bezahlt werden. Diese werden durch die GEMA mit Hilfe der sogenannten GEMA-Gebühren vertreten. Im Nachfolgenden schauen wir uns genauer an wann Vereine hier zur Zahlung verpflichtet sind und welche Möglichkeiten sie haben dieser nachzukommen.
Das Ganze liest Du im Artikel "GEMA und Vereinsveranstaltungen" auf Vereinsmeier.online.
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