GER BKF- Grundlagen Ausrüstungsgegenstände und Zubehör (Berufsschulhilfe 1. Lehrjahr)

in german •  5 years ago 

Berufskraftfahrer Grundlagen 1. Lehrjahr
Thema: Ausrüstungsgegenstände und Zubehör

"Die gloreichen 8" , Plfichtausrüstungsgegenstände

Unterlegkeile: ab 4,0t zG Kfz Pflicht = 1 Keil
ab 750kg = 1 Keil
bei zweiachsanhänger normal = 1 Keil
drei und mehrachsige Fzg = 2 Keile
Sattelanhänger = 2 Keile
Starrdeichselanhänger über 750kg = 2 Keile
Aufbewahrung: leicht zugänglich, Klapperfrei

Feuerlöscher: 1 Feuelöscher pro Etage (Doppelstockbus)
in Fahrernähe (2. am Aufgang)
mind. 6 kg Füllmasse
Brandklassen: A = feste brennbare Stoffe
B = flüssige brennbare Stoffe
C = gasförmige brennbare Stoffe
betriebsfertig (gefüllt und funktionsfähig)
Fahrer muss Handhabung kennen
Prüfung alle 12 Monate
verantwortlich ist der Fahrzeughalter

        Beim LKW ist ein Feuerlöscher nur bei ADR Transporten Pflicht.

Verbandskasten: bis 22 Sitzplätze ein Kasten
ab 22 Sitzplätze zwei Kästen
leicht zugänglich in Fahrernähe
Aufbewahrungsort kennzeichen (Aufkleber)
Verfallsdatum?

        Verhalten bei Unfällen: > Hilfe ist Pflicht!
                        > Man kann nichts verkehrt machen!
        Vorgehensweise: Anhalten
                           Unfallstelle absichern (Eigensicherung)
                           Vergewissern über die Unfallfolgen
                           (bei geringem Sachschaden beiseite fahren)
                           Erste Hilfe leisten
                           Notruf absetzen
                           nach weiteren Verletzten suchen, warten

Warndreieck: Pflicht für alle, außer Kraftrad
innerorts: 50m
außerorts: ca. 100m , je nach Gelände
Autobahn bis zu 400m

Warnleuchte: Pflicht ab 3,5t zul. GG
Einrichtung zum Batteriecheck

Warnweste: Pflicht für den Fahrer
zertifizierte Arbeitskleidung geht auch
Autobahn: niemand ohne Weste
Auslandsregelungen beachten

Nothämmer: für jedes Notfenster einer (im Bus)

windsichere Handlampe (Bus): wegrollsicher
LED

Freiwillige Ausrüstungsgegenstände

Die Auswahl richtet sich nach Fahrtziel und Witterung/Saison.

        Abschleppstange (Benutzung ist Pflicht ab 4,0t)
        Schneeketten (Österreich..)
        Schaufel
        Streumittel/Splitt (2/8) 
        Starthilfekabel (Aufnahmepunkte beachten)
        Reserverad
        Wagenheber
        Werkzeug (Ausland/ ADR- Transporte)
        Ersatz- Betriebsstoffe
        Ersatz- Glühlampen (Ausland!)
        Ersatz- Schaublätter (28 Tage aufbewahren beim Fahrer 365 Tage aufbewahren in der Firma)
        Warntafeln
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