In Ergänzung der Strafanträge vom 10.12.2012, 19.09.2013, 22.09.2014, 30.09.2014, 15.10.2014, 31.10.2014, 11.12.2014 (1-7) beantrage ich die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen und Verfahren gemäß §§ 4,13,14 Völkerstrafgesetzbuch wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen gegen Personen (§§ 7, 8 Völkerstrafgesetzbuch). Entgegen meiner Forderungen, die Beschuldigten zu verhaften und sie strafrechtlich zu belangen, unterließ die Staatsanwaltschaft, einschließlich Generalstaatsanwalt in Berlin, Präsident des Bundeskriminalamtes, Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, und Anklägerin beim Internationalen Strafgerichtshof, strafrechtliche Ermittlungen einzuleiten und die Anklagen zu erheben, womit sie sich schuldig im Sinne genannter Paragraphen des Völkerstrafgesetzbuch machten. Die Untätigkeit der Beamten, die in solchen Fällen, und in Fällen, die im Strafgesetzbuch genannt sind, zur Handlung verpflichtet sind, weist auf unzulässige Gleichschaltung der Staatsorgane, auf die Außerkraftsetzung der Rechtsordnung, und auf die Wiedererrichtung politischer Strukturen, welche zum Zwecke der Ausübung totalitärer Kontrolle und Manipulation eingesetzt wurden, und deren Existenz sowie Vorgehensweise nach dem Ende des 2. Weltkriegs verurteilt wurden. Ungeachtet Urteile des Nürnberger Tribunals und nachfolgender Nürnberger Prozesse, wurde die NSDAP wiederaufgebaut, die jetzt als eine Einheitspartei in der Form verschiedener Volksparteien, die als Fraktionen der NSDAP fungieren, fortbesteht; infolge der Gleichschaltung existiert keine unabhängige Rechtssprechung, da die Richter von den Parteiangehörigen ernannt werden, bzw. selbst Mitglieder politischer Parteien sind; es fand die Wiederaufbau des 3. Reiches in geographischen Grenzen Europäischer Gemeinschaft statt; es wurde die Wiederbewaffnung betrieben und die Kampfmittel wurden gegen zivile Bevölkerung in Deutschland und im Ausland eingesetzt; „die Nazi-Verschwörer stellten jede kulturelle Tätigkeit unter Aufsicht und kontrollierten die Verbreitung von Informationen und Meinungsäußerungen innerhalb Deutschlands wie auch den Nachrichtenverkehr jeder Art von und nach Deutschland und schufen einen riesigen Propagandaapparat“ (8) - daran änderte sich nichts und diese Politik wurde von jetzigen Machthaber und Nachfolger des Nazi-Regime übernommen und fortgeführt.
Die Verschwörer sicherten sich die Straffreiheit durch die Verfälschung der Rechtsforschriften und Rechtsbegriffe, was in perfider Perversion des Rechts resultierte. So z.B. laut §129 StGB in aktueller Fassung (9) sind politische Parteien, „die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat“, von strafrechtlicher Verfolgung ausgenommen, während die Richter des Bundesverfassungsgerichts wie auch übriger Gerichte von politischen Parteien ernannt werden oder selbst politischen Parteien angehören, und die Seilen des kollektiven Verbrechens und der Komplizenschaft an solchen u.a. mit dem §55 StPO (10) gefestigt wurden.
Nach der Verfälschung des Rechts wurde konsequent die Verfälschung der Sprache, der Bildung, der Wissenschaft und zwischenmenschlicher Beziehungen insgesamt betrieben. Die Verschwörer machten den Bundestag zu einer Versammlung ihrer eigenen Vertrauensleute und beschränkten damit die Wahlfreiheit im ganzen Lande. Politische Parteien ermöglichten ihren Mitglieder sozialen Aufstieg und überdurchschnittlich höhere Vergütung ohne Bedingung, höhere gesellschaftliche Stellung durch gemeinnützige Arbeit, Erwerb höherer Bildung und Qualifikation, intellektuelle Anstrengung und persönlichen Beitrag zu erreichen, so daß die Parteien außer bereits erwähnter Außerkraftsetzung der Rechtsordnung durch die Machtergreifung und die Verfälschung des Rechts noch den Zwecken der Selbstbelohnung für begangene Verbrechen dienen, und zum Zwecke eigennütziger Bereicherung ihrer Mitglieder eingerichtet sind.
Mit der Errichtung demokratischer Parteien wurde Tür und Tor für die Massen in die Bereiche geöffnet, wo sie aufgrund ihrer mangelnder Kenntnisse und Verstandlosigkeit nichts zu suchen oder zu tun hatten. Dennoch überflutete dieses machtbessene, geldgierige und abenteuerlustige, aber keinesfalls kultivierte und gebildete Publikum Universitäten, Forschungsinstitute, Rathäuser, Büros u.d.g. und setzte die Logik und den gesunden Menschenverstand, wo sie noch vorhanden waren, aus. Die Prinzipien sozialer Selbstregulierung wurden gleichfalls ausgesetzt, und die Wertung persönlicher Beiträge und Qualitäten zu reiner Willkür gemacht.
Obwohl die Belege für derartige Entartung und Umkehrung des Rechts, das im Grundgesetz der BRD und in den Verfassungen einzelner Bundesländer proklamiert ist, zahlreich sind und in früheren Strafanträgen erbracht wurden, erfolgte bisher keine Korrektur in der Funktionsweise des Staatsapparats. Die Ursachen dafür, außer bereits erwähnter Umkehrung des Rechts, was im krassen Widerspruch zu den Gesetzen der Millitärregierungen steht, womit die Grundlagen für die Rechtsordnung und Rechtssprechung in Deutschland nach dem Krieg geschaffen wurden, sind im Wesentlichen darin zu finden, daß die Friedensverträge zwischen Kriegsparteien des 2. Weltkrieges immer noch nicht zustande gekommen sind bzw. wurden nicht gehalten und gleich nach der Unterzeichnung gebrochen. Absurderweise gehört jetzt Deutschland zu einem Militärbündnis, dessen Mitglieder zusammen mit der UdSSR gegen Hitlerregime kämpften, aber nach dem Ende des Krieges die Sowjetunion und jetzt auch Rußland als Gegner bewerten und bekämpfen. Diese Feststellung ist in Bezug auf juristische Beurteilung der Anwendbarkeit entsprechender Paragraphen des Völkerstrafgesetzbuch von Bedeutung. Da die BRD ein Bestandteil eines kriegsführenden Militärbündnisses ist, befindet sich die gesamte Bevölkerung in einem Gebiet der Kriegsführung, und die Verbrechen, die in diesem Gebiet begangen werden, unterliegen der Gerichtsbarkeit des Internationalen Strafgerichtshofs und laut dem Römer Statut sowie deutschem Völkerstrafgesetzbuch als Kriegsverbrechen bzw. Verbrechen gegen zivile Bevölkerung aufzufassen sind. Da die gesamte Bevölkerung in Eroberungsgebieten zu Kriegsbeute deutschfaschistischer Elite degradiert wurde, ist der Umgang mit den Menschen entsprechend: die Entmündigung, Entrechtung, Mißhandlung, Tötung, die massenhaft stattfinden, ohne daß die Schuldigen gefunden, geschweige denn, bestraft werden, belegen diese Auffassung.
In diesem Zusammenhang soll noch darauf hingewiesen werden, daß die Bestrebungen, eine globale monopole Macht zu erlangen, schon lange auf der Agenda der Verschwörer steht, die alle anderen, die ihre Pläne enthüllen, mit einem Sammelbegriff „Verschwörungstheoretiker“ diffamieren. Dieses Spiel gehört zum Repertoire der Eliten, und als Teil ihrer Strategie zu begreifen. „Es gehört zu den Merkmalen von Machtbeziehungen, daß die Macht so weit wie möglich verleugnet wird, häufig von beiden Seiten. Die Mächtiger verleugnen sie, weil die Herausstellung und Bewußtwerdung der Tatsache, daß es sich um eine von Macht bestimmte Beziehung handelt, die Frage der Legitimität der Beziehung aufwirft. Aber auch derjenige, der sich der Macht unterwirft oder unterwerfen muß, neigt häufig dazu, diese Tatsache zu verleugnen, da sie seinen Narzissmus kränkt. Wer hingegen in den eigenen Reihen auf Machtstrukturen hinweist, wird in aller Regel diffamiert, er projiziere seinen eigenen Machthunger, sei paranoid oder wolle das friedliche Einvernehmen in der Gruppe stören.“ (11)
Finanzierten sich früher die Kriegsparteien CDU und CSU mit dem Nazi-Geld (12-15), bedienen sie sich heutzutage, zusammen mit den übrigen Fraktionen der NSDAP, vom Staat und lassen sich von der Industrie reichlich beschenken, unter anderem von den Göbbels-Erben Quandt/Klatten (16-21), so gaß die Grenzen zwischen Spender und Spendenempfänger sowie zwischen Täter von früher und Täter von heute fließend sind, und zwischen ihnen keine Interessenkonflikte bestehen. Auf diese Weise funktionierte schon das 3. Reich, in dem jegliche oppositionelle Meinung ausgeschaltet wurde, und der Staat mit seinem übermäßigen Staatsapparat nur als Mittel zum Zweck der Überwachung und des Bezwingen sämtlicher Bevölkerung diente. Aufgrund Verstrickung aller Beteiligten in den national-sozialistischen Volksstaat BRD tragen sie gleichermaßen die Verantwortung für die Verbrechen, die im Namen des deutschen Volkes begangen und vollstreckt wurden und werden: für medizinische Experimente an Menschen; für Zwangsarbeit und Menschenhandel, die im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Rechtsaufsicht) von der Bundesagentur für Arbeit und jobcenter betrieben werden; für Verfolgung und Mißhandlung von Intellektuellen, wovon ich selbst betroffen bin (22-24); für entwürdigenden Umgang mit wehrlosen Menschen, einschließlich Indoktrination von Kindern und deren pädosexuelle Mißbrauch; für Kriege, die vom deutschen Boden ausgehen und unterstützt werden; für Aufbau staatlicher Propagandamaschinerie und Betreiben von Hirnwäsche, wofür schon einer der Naziführer erhängt wurde, - die Aufgabe, alle Untaten aufzuzählen, überlasse ich den Strafgerichten.
Während parasitische Beamten gemeinschaftlich die Staatskasse ausrauben, vergreifen sich die Ärzte, Ausbilder, Politiker, Millionäre und Milliardäre, Aufseher jeglicher Coleur an der Bevölkerung. Jegliche präzise Aussagen über die anteilmäßige Schuld aufgrund der Verflechtung einzelner Personen und Gruppen sind kaum möglich, weil es sich um eine kriminelle und terroristische Vereinigung handelt, jedoch soll mit Bezug auf die Bestimmungen des Völkerstrafgesetzbuch zwischen Aufsichtspflichtigen und (obersten) Befehlshaber, einerseits, und übrigen Untergebenenen, Befehlsempfänger, Mittäter und Mitläufer, andererseits, unterschieden werden. In dieser Hinsicht erscheint die Aufgabe, solche Personen und Gruppen zu identifizieren, lösbar, wobei bei deren strafrechtlichen Verfolgung sich auf die Präzedenzfälle berufen sollte, weil einige diese Gruppen für gleiche Verbrechen, die sie auch heute begehen, verurteilt wurden (25). Eigentlich gab es keine Unterbrechung zwischen damals und jetzt, weil die ideologische und politische Kontinuität des 3. Reiches in der BRD und in der Europäischen Gemeinschaft offensichtlich und historisch belegbar ist.
Bis auf Oberreichsanwalt Ernst Lautz, der 1947 im Nürnberger Juristenprozess von einem amerikanischen Militärgericht zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt wurde, wurde keiner der etwa 570 Richter und Staatsanwälte gerichtlich zur Rechenschaft gezogen. Viele blieben während der Nachkriegsjahre in Westdeutschland im Richterdienst. Das BRD-Unrechts- sowie Terrorsystem ist eine der Folgeerscheinungen dieses Schulderlaßes. Die Srafverfahren, die aufgrund meiner Strafanträge eingeleitet wurden, wurden eingestellt und die darin beschuldigten Personen, unter anderem Richter und Staatsanwäle, freigesprochen - allein aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer kriminellen und terroristischen Vereinigung namens „Justiz“. Das gleiche geschah mit meinen Anträgen, die sich gegen Akademiker, Politiker und Verwaltungsbeamte richteten (26-29) - die Beschuldigten sind ausnahmslos von jeglicher Verfolgung ausgenommen, weil sie alle einem Komplizenkreis verbrecherischer Staatsdiener (Sinngemäß als Staatssicherheit, kurz STASI bzw. SS, zu bezeichnen) zugehören.
Obwohl durch das Erste Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30.5.1956 das Nationalsozialistische (Un)Recht in der BRD wiedereingeführt wurde (30-31), gilt das zumindest nicht für Berlin, und die Rechtmäßigkeit dieser Wiedereinführung ist zu bezweifeln. Ich stelle Strafantrag gegen die Staatsanwaltschaft, den Generalstaatsanwalt in Berlin, den Präsident des Bundeskriminalamtes, den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, sowie gegen alle in früheren Strafanträgen genannten Personen u.a. wegen Betrug, Fälschung der Hochschulzeugnisse, und Zugehörigkeit zu einer kriminellen und terroristischen Beamtenvereinigung.
Dr. Andrej Poleev
Berlin, 10.02.2017
Anlagen.
1 Strafantrag vom 10.12.2012 - Antrag auf Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen wegen schweren Verbrechen, die der Gerichtsbarkeit des Internationalen Strafgerichtshofs unterliegen.
http://www.enzymes.at/indictments/ICC4.pdf
2 Strafantrag vom 19.09.2013 - A. Poleev. Mafialand NRW. Enzymes, 2013.
http://www.enzymes.at/indictments/Mafialand.pdf
3 - 7 Strafanträge vom 22.09.2014, 30.09.2014, 15.10.2014, 31.10.2014, 11.12.2014 - In: A. Poleev. Berlin - Zoologischer Garten. Enzymes, 2015.
http://www.enzymes.at/download/Berlin.pdf
8 Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 2, S. 41-56.
9 Auszug aus dem Strafgesetzbuch (StGB) der BRD.
§ 129 Bildung krimineller Vereinigungen
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
- wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat (...)
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__129.html
10 Auszug aus der Strafprozeßordnung (StPO) der BRD.
§ 55 Auskunftsverweigerungsrecht
(1) Jeder Zeuge kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem der in § 52 Abs. 1 bezeichneten Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.
(2) Der Zeuge ist über sein Recht zur Verweigerung der Auskunft zu belehren.
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__55.html
11 Bruder-Bezzel A, Bruder K-J. Auf einem Auge blind: Die Verleugnung der Macht in der Psychoanalyse. Z Individualpsychol, 2001, 26: 24-31; in Hans-Jürgen Wirth. Pathologischer Narzissmus und Machtmißbrauch in der Politik. In: Otto F. Kernberg, Hans-Peter Hartmann (Hrsg.) Narzissmus. Grundlagen, Störungsbilder, Therapie. Schattauer, 2006.
12 Kanonen für Lehr. Spiegel, 09.09.1953
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-25657499.html
13 Georg Hodel. Das »Octogon«-Komplott. Konkret 3/2000.
http://www.trend.infopartisan.net/trd0300/t170300.html
14 Schaduwen uit het verleden. Morgenster, 26 januari 2000.
http://www.stelling.nl/morgenster/cdu.htm
15 Schwarze Kassen - Dokumentarfilm ARTE Frankreich 2008.
Regie: Jean-Michel Meurice, Recherchen: Frank Garbely und Fabrizio Calvi.
16 Parteienfinanzierung: lobbypedia.
http://www.lobbypedia.de/wiki/Parteienfinanzierung
17 Parteienfinanzierung: lobbycontrol.
http://www.lobbycontrol.de/schwerpunkt/parteienfinanzierung/
18 Klaus J. Schwehn. Parteienfinanzierung in Deutschland.
http://www.evidero.de/parteifinanzierung-in-deutschland
19 Parteienfinanzierung: Wenn das “Gemeinwohl” in die eigene Tasche fließt. Sciencefiles 14.04.2012.
http://sciencefiles.org/2012/04/15/parteienfinanzierung-wenn-das-gemeinwohl-in-die-eigene-tasche-fliest/
20 Hans Herbert von Arnim. Der Staat als Beute, 1993.
21 Jürgen Reents. BIG SPENDER - Analyse der Parteienfinanzierung seit 1990. Neues Deutschland 4.03.2014.
http://www.neues-deutschland.de/artikel/925821.big-spender-analyse-der-parteienfinanzierung-seit-1990.html
22 A. Poleev. Ungeziefer. Enzymes, 2012.
http://www.enzymes.at/indictments/Ungeziefer.pdf
23 Klage gegen Österreich beim Gericht der Europäischen Union.
http://www.enzymes.at/indictments/Asylantrag.pdf
24 A. Poleev. Recht auf Widerstand. Enzymes, 2015-2016.
http://www.enzymes.at/indictments/resistance.pdf
25 Nuremberg trials 1945-1949.
http://www.loc.gov/rr/frd/Military_Law/Nuremberg_trials.html
26 Kopie des Schreibens vom 29.10.2014 über die Einstellung des Verfahrens 276 Js 1902/14 aufgrund meines Strafantrags vom 30.09.2014 gegen Abgeordnete des Deutschen Bundestages.
27 Kopie des Schreibens vom 4.11.2014 über die Einstellung des Verfahrens 276 U Js 2106/14 aufgrund meines Strafantrags vom 22.09.2014 gegen Richter Berliner Gerichte und Rechtsanwälte der Anwaltsvereine.
28 Kopie des Schreibens vom 26.11.2014 über die Einstellung des Verfahrens 276 Js 2065/14 aufgrund meines Strafantrags vom 15.10.2014 gegen Mitglieder der Bundesregierung.
29 Bisher erfolgte keine Stellungnahme - weder Mitteilung über Einleitung noch über die Einstellung der Strafverfahren - auf meine Strafanträge vom 11.12.2014 gegen diverse Staatsanwälte, vom 9.02.2015 gegen Richter des Verfassungsgerichtshofs Starostik, und vom 7.01.2015 gegen Michael Müller.
30 Kontrollratsgesetz Nr. 1 betreffend die Aufhebung von NS-Recht. - In: Laws and Orders of Military Government / Gesetze und Verordnungen der Militärregierung.
http://link.springer.com/book/10.1007/978-3-663-02496-5
31 Bundesgesetzblatt Teil I 1956 Nr. 24 vom 31.05.1956. Erstes Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts.
Netter Versuch (und sehr engagiert), aber leider von vornherein voll für'n A....! Sowas macht man nur, wenn man glaubt, dass alle Gesetze immer für alle gelten. So naiv war ich auch mal.
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