Die Deutschen sind stockdumm und wissen nicht, was sie tun. Sie haben studiert, aber nichts gelernt. Ihnen ist der Sinnzusammenhang abhanden gekommen, weswegen sie unfähig sind, logisch zu denken und stimmig zu handeln. Sie haben sich verirrt und von dem Weg abgekommen, der zur Wahrheit und Freiheit führt: „Ich bin der Weg und die Wahrheit und das Leben.“ – Johannes 14:6.
Der Bundestag ist eine Kirche, in der der Gott der Demokratie kultisch verehrt wird. Dieser Gott ist das Volk, das sich zum Gott erhob bzw. erhoben wurde. Entsprechender Inschrift auf dem Architrav über dem Westportal des Reichstagsgebäudes lautet: „Dem deutschen Volke.“ Die Volksvertreter, die sich im Bundestag versammeln, sind Hohepriester des demokratischen Kultes, und ihre Versammlungen sind nichts anderes als religiöse Messen. Gleich ihrem Gott halten sie sich für unfehlbar, allwissend und allmächtig, was einen offensichtlichen Irrtum darstellt, und der Realität in keinster Weise entspricht. Wie jeder Gott verträgt der Gott der Demokratie keine weitere Götter neben ihn, und duldet keinen Widersprüch, weswegen Demokratie zu Absolutismus und Totalitarismus übelster Sorte verkommt, zu Größenwahn wird. Die Unfähigkeit, die Wirklichkeit zu erkennen, ist symptomatisch für krankhaften Zustand, in dem sowohl das Volk als auch seine Volksvertreter befangen sind. Diese Befangenheit hindert sie daran, ihre Krankheit zu erkennen, ihre irrige Vorstellungen zu überwinden, und sich für Wahrheit und Gesundheit zu entscheiden.
Weil Demokratie eine psychische Krankheit darstellt, die als pathologischer Narzissmus oder Egomanie bekannt ist, ist demokratische Grundordnung ein Unsinn und Widerspruch in sich. Personen, die versuchen, demokratische Grundordnung herzustellen und sie mit Gewalt durchzusetzen, handeln aus Unwissen und Mißverstand, und weil sie unfähig sind, ihr Irrtum zu erkennen, sind sie geisteskrank und geschäftsunfähig im Sinne von Paragraph 104 BGB, weswegen auch ihre Willenserklärungen gemäß Paragraph 105 BGB nichtig sind.
Mit der Feststellung der Geschäftsunfähigkeit deutsches Volkes entfällt seine staatliche Souveränität, und ich erkläre mich zu seinem Betreuer und zum Verwalter seines Vermögens, wie bereits am 23.09.2019 bekanntgegeben wurde {1}. Die angeodnete Betreuung im Sinne von Paragraphen 1896, 1901, 1903 BGB, Artikel 3.2. der Konstitution der Gemeinschaft Rus‘ {2} besteht solange, bis ihre Voraussetzungen im Sinne von Paragraph 1908d BGB wegfallen. Wegen Einwilligungsvorbehalt sind die Willenserklärungen der Geschäftsunfähigen nicht wirksam, bevor sie mir zugehen und von mir bewilligt werden. Im Weiteren, vertrete ich betreute Personen gerichtlich und außergerichtlich gemäß Paragraph 1902 BGB, und bin in bestimmten Fällen berechtigt, einstweilige Maßnahmen zu ergreifen, die in den Paragraphen 1904, 1906, 1906a erwähnt sind.
Zwecks Erstellung des Vermögensverzeichnises des Betreuten im Sinne von Paragraph 1802 BGB, bin ich berechtigt, alle relevante Dokumente zu sichten und die Räume zu betreten, wo sie gelagert sind oder bearbeitet werden. Bei der Erfüllung der Aufgaben, die zu meinem Aufgabenkreis gehören, ist uneingeschränker Zugang zu allen Räumen und Dokumenten zu gewährleisten.

Dr. Andrej Poleev
Berlin, 14.10.2019.
Referenzen.
Beschluß über die Auflösung der Bundesrepublik Deutschland vom 23.09.2019.
http://constitution.fund/letters/Konkurs.pdfKonstitution der Gemeinschaft Rus‘.
http://constitution.fund/pages/constitution.htm
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