Sehr interessent was die Sparkasse zum Bitcoin so alles an Infos bereit hält. So kann man auf deren Internetseite z.B. folgendes lesen:
"Der Verkauf von Kryptowährungen ist dann steuerpflichtig, wenn er innerhalb eines Jahres nach ihrem Ankauf erfolgt. Hier findet ein Paragraf (§ 23 EStG) Anwendung, der auch bei Immobilien greift. Und: Wird die Freigrenze von 600 Euro erreicht, ist jeder Euro Gewinn steuerpflichtig."
Quelle: https://www.sparkasse.de/themen/wertpapiere-als-geldanlage/bitcoin-risiken-zukunft.html