Betreff: Inzidenz und Prävalenz von Prionen- und Demenzerkrankungen, Parkinson Neuerkrankungen und anderen Erkrankungen in Deutschland in Abhängigkeit vom Alter und Impfstatus der Patienten
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich würde von ihrer Behörde, aufgeschlüsselt nach Diagnose, Alter der Patienten und Coronaimpfstatus (inklusive Präparat und Zeitraum bis zum Auftreten einer neurodegenerativen Erkrankung), die Inzidenz, die Prävalenz und Mortalitätziffern, nach Alter und Impfstatus sortiert für
- Jakob Kreutzfeld Erkrankungen in Deutschland
- Alzheimer Demenz Erkrankungen
- Morbus Parkinson
- Multiple Sklerose
- Arteritis temporalis
- Schlaganfällen
- Hirnblutungen
- Sinusthrombosen des Gehirns
- AION
- NAION
- Zentralvenenthrombose
- Zentralarterienastverschlüssen
- Taubheit, akuter Hörverlust
- Schwindel (peripher oder zentralnervöser Genese)
- Morbus Menieré
- sowie sämtliche weitere spongioforme Encephalopathien des Menschen (letal familiäre Insomnie, Gerstman Sträusler Scheinker Syndrom, und mit Durchfall und autonomer Neuropathie assozierter Prionenkrankheit)
Und diese Aufschlüsselung bitte ich mir detailliert nach Jahren, Alter der Patienten und Coronaimpfstatus geordnet zukommen zu lassen.
Mich interessiert, ob seitens ihrer Behörde seit Einführung der mRNA Transferbehandlung mittels Prionen kodierender mRNA (Comirnaty u.a.) ihrer Behörde in Autopsien und den Meldedatenbanken ein Anstieg der der Inzidenz und Prävalenz der Fälle beobachtet wurde und wenn ja, in welchem Ausmaß dies sich in absoluten, wie auch relativen Zahlen sich bewegt und wenn ein Anstieg der Inzidenz und/oder der Prävalenz seit 2021 zu beobachten ist, wie hoch diese gegenüber den letzten 10 Jahren ausfällt und zwar absolut, wie auch relativ.
Wird seitens des PEI eine Studie zur Erfassung Prionen bedingter Effekte bei mit Coronavakzinen behandelten Personen durchgeführt (PMCA-Test, RT-QuicK Test usw.) und falls ja, wie schauen die Ergebnisse bezüglich der Testungen bei geimpfen und ungeimpften Stichproben aus, bei Genesenen und Gesunden, bei Post-Vac Patienten und Long Covid-Patienten?
Mit Blick auf das Informationsfreiheitsgesetz bitte ich um eine kostenlose Auskunft, zumal diese Anfrage bezüglich des Sicherheitsprofils der eingesetzten COVID-19 Impfstoffe von allgemeinen öffentlichen und medizinischen Interesse ist. Eine Kostenübernahme für ihre Auskünfte kann ich hingegen nicht gewähren.
Sollten Sie die Auskunft im Hinblick auf das nationale Interesse und den Bevölkerungsschutz unter Verweis auf meine fehlende Bereitschaft die Kosten für diese überfällige Auskunft zu übernehmen, verweigern, weise ich sie hiermit vorsorglich auf die mögliche Strafbarkeit einer solchen Handlung seitens ihrer Behörde und der verantwortlichen Leitung hin, insbesondere für den Fall, dass sich zu einem späteren Zeitpunkt nach meiner Anfrage herausstellen sollte, dass die vorbezeichneten Erkrankungen bei COVID-19 geimpften Personenkreisen signifikant häufiger auftreten als bei ungeimpften Personen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen