Wurde im Dezember 2011 nicht das Zugangserschwerungsgesetz aufgehoben? Und sollte aus diesem Grunde nicht eine Websperre illegal sein? Es ist fragwürdig ob in der nächsten Instanz dieses Urteil noch Substanz hätte.
Hier die offizielle Aufhebung des Gesetzes: https://apg.de/zugangserschwerungsgesetz
Mir ist durchaus klar, das das Streamen via kinox.to von Seiten des Providers her illegal ist, und die Verlinkung auf andere Seiten, die Urheberrechtsverletzungen begehen auf durchaus illegal ist ( https://apg.de/linkhaftung ), aber hier geht man gerichtlich komplett den falschen weg und "bestraft" den Internetprovider (Vodafone) für die Straftaten anderer.