Unter Online-Umsatzsteuerrechner findet man im Internet sehr viele Seiten, die sich mit den steuerlichen Details von eCommerce beschäftigen und versuchen, diese zu erklären. Dafür werden in der Regel gesonderte Programme zum Besteuern verwendet oder es wird auf Steuersoftware anderer Anbieter hingewiesen, welche aber in der Regel nur für kommerzielle Abwicklung vorgesehen sind. https://www.vatcalculator.info/mehrwertsteuer-rechner/
Um jetzt nicht ins Fettnäpfchen zu treten, werden hier erst einmal die Grundbegriffe von Mehrwertsteuer erläutert. Sie bezeichnet in Deutschland den Einfuhrumsatzsteuersatz und ist nachfolgend als MwSt abgekürzt. Die Waren unterliegen der Differenzbesteuerung im Sinne des Artikels 9 des Gesetzes über die Umsatzsteuer (UStG). Das heißt, dass entsprechend der Unterschiedlichkeit der Produkte und Dienstleistungen je nach Handelsverkehr Einfuhrumsatzsteuer und Ausfuhrumsatzsteuer erhoben werden.
Die gesetzliche Steuerpflicht beginnt mit der Überschreitung der Bemessungsgrundlage, welche in den meisten Fällen die Unterschiedsbeträge zu folgendem Verkaufspreis darstellen. Ihm kann sich ein Mindermengenzuschlag oder Mehrmengenzuschlag anschließen.
Der Gesetzgeber hat im Rahmen der sog. Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer die Möglichkeit eingeräumt, dass Unternehmer mit sehr geringen Umsätzen steuerfrei bleiben können. Diese Regelung ist nur für bestimmte Leistungserbringer zu empfehlen und betrifft auch nicht den Fall des unentgeltlichen Erwerbs, weil dieser keinen Wertverlust verursacht hat.
Für Privatpersonen gilt als umsatzsteuerbares Einkommen, wie schon weiter oben im Rahmen der Einkommensermittlung erwähnt, grundsätzlich jede Art von Gewinn. In diesem Zusammenhang ist aber ihr privates Vergnügen außer Betracht zu lassen. Ausnahme: Diese Person gilt als Unternehmer und bietet aufgrund ihrer Tätigkeit - etwa auch nach den Regeln des Krankentransportes - ein öffentliches Dienstleistung an.