Die Rückkehr zur hälftigen Finanzierung der Beiträge (inklusive Zusatzbeiträge) zur gesetzlichen Krankenversicherung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer wurde am 18.10.2018 in der 58. Sitzung des Bundestages mit dem "GKV-Versichertenentlastungsgesetz" beschlossen. Dieses Gesetz soll dann am 1.1.2019 in Kraft treten.
Die Sitzung kann hier angeschaut werden.
Neben der Rückkehr zur Parität wurde auch eine Absenkung der Mindestbemessungsgrenze für Selbständige beschlossen. AfD und FDP sind beide nicht ganz zufrieden, denn es wird nur eine Mindestbemessungsgrenze von 1142€ pro Monat beschlossen. Damit wird die Belastung geringverdienender Selbständiger zwar etwa halbiert, aber nicht zwangsläufig gerechter, denn es gibt auch noch Selbständige, die weniger verdienen. FDP und AfD haben die Absenkung auf 450€ gefordert, da somit eine überproportionale Belastung mit höherer Sicherheit verhindert wird.
Außerdem soll es für Zeitsoldaten einfacher werden nach Dienstzeitende in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln.
Es wird weiterhin eine Grenze für die Anhebung des Zusatzbeitrages geben. Dieser soll nur noch angehoben werden können, wenn die Rücklagen geringer als die Ausgaben für einen Monat sind. Ab 2020 sollen dann Die Rücklagen zugunsten der Versicherten "abgeschmolzen" werden. Das heißt wahrscheinlich, die Beiträge werden eine begrenzte Zeit verpflichtend herabgesetzt bis ein bestimmter Betrag erreicht ist und dann wird geschätzt, wie hoch er festgelegt werden muss, dass die Rücklagen konstant auf dem Niveau der Kosten eines Monats bleiben.
Nachlesen kann man alles auch noch einmal hier
Wie die Einstellung gelingt, kann aber noch keiner genau sagen.
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