Von Wulfing Kranenbroeker
Nirgendwo ist die Verwirrung größer, als in der Frage um die tatsächliche Konstitution unserer Republik. Wir haben einen Verfassungsschutz, dem es erlaubt ist seine V-Leute in Chemnitz vor Journalisten straffrei den Hitlergruß zu zeigen, um Demonstrationen verbieten zu können. Wir haben auch ein Bundesverfassungsgericht, welches in brüderlicher Vereinigung einem „nicht rechtsfähigen Verein“ erlaubt Zwangsgebühren zu erheben und der Regierung erlaubt einer EZB die Verfügungsgewalt über unsere Steuergelder innerhalb von 10 Tagen zu gewähren, ohne das die Parlamentarier ein Mitspracherecht erhalten.
Was bis heute allerdings fehlt ist eine Verfassung! Statt dessen haben wir ein von den Alliierten aufgezwungenes Grundgesetz, wie es sich völkerrechtlich für einen besetzten Staat gehört. In dieser Notverordnung zur Herstellung geordneter Verhältnisse ist jedoch die zeitliche Begrenzung enthalten, der Artikel 146 GG:
„Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
1990 hatten wir die Chance genau das zu tun, aber wir sind durch die Schachspieler auf vielen Ebenen getäuscht worden. Wer da welche Verantwortung trägt werden erst spätere Generationen von Historikern klären können, wenn auch alle Geheimdokumente einmal zugänglich sein werden. Hier soll es nicht um Schuldzuweisungen gehen. Wir müssen lediglich feststellen, daß das deutsche Volk damals um sein Recht betrogen wurde, sich in freier Entscheidung eine Verfassung zu geben.
„Fehler(?)“ der Vergangenheit
Laßt uns nun im einzelnen einige der juristischen Fehler aufzeigen, die in der Folge gemacht wurden. Da ist zunächst die so genannte „Wiedervereinigung“ selbst. Erst hat sich die DDR aufgelöst und einen Tag später die BRD. Die beiden deutschen Teilstaaten wurden bei den UN ausgetragen. Danach haben sich diese beiden rechtlichen Leichen vereinigt. Vereinigen können sich nur bestehende lebende Personen, z. B. eine Heirat, oder Firmen, Vereine, das heißt juristische Personen zu denen auch Staaten zählen.
Als man später mal gemerkt hat, was man da für einen Blödsinn verzapft hat, hieß es auf einmal, die DDR hat sich dem „vereinigten Wirtschaftsgebiet BRD“ angeschlossen. Das war aber bereits schon vor der so genannten Wiedervereinigung bekannt, so wie es Wolfgang Schäuble, seinerzeit als Gestalter des Einigungsvertrages, in seinem Buch „Der Vertrag“ beschreibt, daß er Herrn Lothar de Maizière immer wieder darauf hinweisen mußte, daß es sich um einen Anschluß der DDR und nicht um eine Vereinigung von zwei Staaten handelt.
Der damalige Außenminister der USA James Baker hat ja deutlich gemacht, daß weder die DDR, noch die BRD, noch beide gemeinsam die Rechtsnachfolge für Deutschland darstellen.
Was alle immer wieder übersehen, daß auch die Ostverträge, die zu Zeiten von Willy Brandt verhandelt wurden, nicht das regeln konnten, was Deutschland ist. Da war, und so ist es auch heute noch, völkerrechtlich noch immer der Gebietsstand Deutschlands in den Grenzen vom 31.12. von 1937 aktuell, weshalb Genscher und Kohl ja auch darauf gedrängt hatten den europäischen Bundesstaat zu gründen, in dem Deutschland aufgehen sollte, um genau die brisante politische Frage nicht anpacken zu müssen. Da aber andere Nationen genau das nicht wollten, bleibt diese Frage bis heute bestehen.
Unsere „Volksvertreter“ glaubten damals, mit dem billigen Trick der Streichung des Artikels 23 GG diesem Problem entgehen zu können. Nur haben sie dadurch das Grundgesetz in seiner Gesamtheit, durch die Aufhebung des räumlichen Geltungsbereiches, selbst außer Kraft gesetzt.
Zitat des Art 23 GG in der Fassung bis 1990:
„Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“
Bei dem Beitritt des Saarlandes zur BRD ging das noch gut. Aber mit der Streichung von Artikel 23 GG im Jahre 1990 sind wir jeglicher rechtlichen Grundordnung beraubt. Man blendet uns mit der veränderten Präambel. Es gehört zum Wissensstand eines 1. Semesters Jura, daß die Definition des Geltungsbereiches eines Gesetzes in den Text des Gesetzes selbst gehört. Eine Präambel steht vor dem Gesetz und ist lediglich eine Absichtserklärung, bzw. eine moralische Begründung.
Ist euch aufgefallen, daß diese Präambel inhaltlich ohnehin eine dreiste Lüge ist? Nein? Schauen wir uns das mal genauer an.
„Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“
Dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassunggebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Dienen die Deutschen tatsächlich dem Frieden der Welt? Könnt ihr euch daran erinnern, daß ihr euch dieses Grundgesetz kraft eurer verfassunggebenden Gewalt gegeben habt, beispielsweise in direkter Abstimmung durch Volksentscheid? Ihr werdet euch nicht erinnern können, da es nie stattgefunden hat.
Weiter heißt es, die Deutschen in den genannten Bundesländern haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Dieser Tag, dieser 3.Oktober 1990 dürfte den meisten noch so präsent sein, als wäre es gestern gewesen. Jubelnde Menschen, hoch euphorisiert und benebelt schwenken Fahnen zu einem gigantischen Feuerwerk.
Es stellt sich die Frage, wie denn wie in der Präambel gelogen ist, die Deutschen in den neuen Bundesländern (ehemals DDR) die Einheit Deutschlands vollenden können, obwohl diese Bundesländer zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht existierten. Diese wurden erst am 14. Oktober 1990 gegründet. Die alten Bundesländer vereinigen sich mit den neuen Bundesländern, obwohl sie noch gar nicht existieren. Man könnte an dieser Stelle einfügen: „Guten Morgen Deutschland, ich wünsche wohl geruht zu haben.“ Oder treffender, wie es Napoleon bereits einmal formuliert haben soll:
„Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk als das deutsche. Keine Lüge kann grob genug ersonnen werden: die Deutschen glauben sie.“
Wir kommen noch einmal zurück auf diesen Artikel 23 GG.
Schaut man sich diese Löschung dieses Artikels 23 zeitlich einmal sehr genau an, wird es richtig gruselig und zeigt, daß dies kein ungeplanter, zufälliger Lapsus war: Am 17. Juli 1990 ist er gestrichen worden. Im Bundesgesetzblatt ist das aber erst am 23.9.1990 veröffentlicht worden, mit der Rechtskraftsetzung zum 29.9.1990. Demnach kann eine „Inkraftsetzung“ am 3. Oktober 1990 nicht mehr erfolgt sein. Was für ein gewaltiger Betrug!
Dieses Verfahren ist seit 1995 auf viele weitere Rechtsordnungen dieser „Republik“ angewendet worden. Das gilt für das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), die Zivilprozeßordnung (ZPO), als auch für die Strafprozeßordnung (StPO), um nur einige zu nennen. Ein Geltungsbereich ist nicht mehr definiert! Dabei hat das Bundesverwaltungsgericht 1964 doch eindeutig festgelegt:
„Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)
Genau so tritt unsere Regierung auch in der Außenwirkung auf. Der Maastrichter Vertrag verbietet das gesamte Konstrukt des ESM-Vertrages. Der Vertrag von Schengen verbietet die unkontrollierte Einwanderung. Die NATO war mal ein Verteidigungsbündnis. Die jetzige Konstruktion der NATO ist mit dem Auftrag der Landesverteidigung für unsere Soldaten nicht mehr vereinbar. Gerhard Schröder gibt in einer Talkshow jovial zu, klar habe er mit dem Jugoslawienkrieg das Völkerrecht gebrochen.
Was wollen wir uns eigentlich noch gefallen lassen? Bei allen wichtigen Entscheidungen, die uns als deutsches Volk betroffen haben, sind wir jedes mal übergangen worden! Ob es die Aufgabe der D-Mark war, der Kriegseinsatz in Jugoslawien, der ESM-Vertrag, TTIP und jetzt wieder das „Freihandelsabkommen“ mit Japan JEFTA. Die Unverschämtheit mit der selbst diese Parlamentarier, die uns ja vertreten sollen, vom Wissen um diese Verträge ausgeschlossen wurden, kommt den Gebaren des Mittelalters gleich, als nur einige wenige Mönche, die des Lesens und Schreibens kundig waren, wußten, was diese Verträge bedeuten.
Seit vielen Jahren werden immer mehr Menschen in Deutschland wach und stellen diese Ungereimtheiten fest. Zunächst haben sie mit friedlichen, stummen Mahnwachen versucht auf die Mißstände aufmerksam zu machen. Gleichzeitig sind viele Internetportale entstanden, auf denen Wissen und Dokumente veröffentlicht werden, Diskussionen geführt werden können und eine weiträumige Vernetzung entstand.
Die Massenmedien des Mainstream ignorierten diese friedlichen Warnungen so lange sie konnten. Als das nicht mehr ging, entstand über Nacht eine „Pegida“ mit einem Lutz Bachmann an der Spitze, die ad hoc Zehntausende auf die Straße brachte, während die Mahnwachen über mehrere Jahre immer nur einige wenige auf die Straße bringen konnten. Mit einem Lutz Bachmann an der Spitze wurde die gesamte Bewegung plötzlich als „rechtsradikal“ diffamiert. Das gesamte Medienspektrum schoß in die gleiche Richtung. Es hat noch nie eine neutrale, intellektuelle Auseinandersetzung mit diesen Themen in den Massenmedien stattgefunden!
Auch die Gründung der AfD können wir in dieses taktische Spiel mit einbeziehen. Sowohl ein Bernd Lucke als auch eine Alice Weidel sind direkte Vertreter aus dem Kartell der Großbanken.
Die Verfassungsgebende Versammlung
Derweil hat sich eine Gruppe von Menschen aufgemacht zu prüfen, wie denn unsere rechtliche Situation in Deutschland wirklich ist – die Verfassungsgebende Versammlung.
In jahrelanger Recherche und zahlreichen Briefwechseln mit dem Bundesverfassungsgericht haben diese Patrioten feststellen lassen, daß wir Deutsche immer noch das Recht haben uns selbst eine Verfassung zu geben, solange es noch die gebürtigen Rechteinhaber der Deutschen gibt, die eine direkte Verwandtschaft mit Vorfahren deutscher Herkunft nachweisen können.
Vielleicht ist das ja auch ein Grund, warum wir mit Massen von Migranten geflutet werden, für die das eben nicht zutrifft. Wenn Obama in Ramstein ausdrücklich betont hat, daß Deutschland noch bis 2099 besetzt bleiben soll, kann das nichts anderes bedeuten, als daß wir ethnisch ausgelöscht werden sollen und keine Rechtsnachfolger mehr vorhanden sein sollen.
Deshalb hat sich die Verfassungsgebende Versammlung 2014 gegründet, um uns diesen Rechtsstand zu sichern. Denn wie Thilo Sarrazin schon in seinem ersten umstrittenen Buch, „Deutschland schafft sich ab“, vorgerechnet hat, wird sich dieses Recht allein durch die Demographie recht bald von selbst auflösen, wenn wir jetzt nicht eingreifen. Inzwischen sind seine eher vorsichtigen Berechnungen weit übertroffen worden und die eigentliche Welle der Masseneinwanderung aus Afrika steht erst an!
Die andere Seite ist die zügig fortschreitende Erodierung unseres Rechtssystems. Wenn schon ein oberster Richter, Jens Gnisa, nach seiner Amtszeit ein Buch schreibt, mit dem er gnadenlos mit unserer Juristerei abrechnet, „Das Ende der Gerechtigkeit“, darf man dies wohl nicht als Verschwörungstheorie abtun. Die Berliner Jugendrichterin Kirstin Heisig hat die Veröffentlichung ihres Buches, „Das Ende der Geduld“, nicht mehr erleben dürfen. Man fand sie aufgeknüpft an einem Baum!
No-Go Areas für die Polizei und auch für Sanitätskräfte gehören inzwischen schon zum Alltag in fast allen größeren Städten in Deutschland. Kandel, Chemnitz und jetzt Köthen zeigen, daß wir es nicht mehr mit Ausnahmen zu tun haben. Erinnern wir uns an die neue Agenda des US-Militärs, die „Full-spectrum dominance“, zu der auch gehört uns bis spätestens 2020 unregierbar zu machen.
Die Parteien der Bundesrepublik haben allesamt gezeigt, daß sie nicht fähig sind die tatsächlichen Grundfragen zu lösen. Mit hohlen Slogans wie „Wir schaffen das!“ kann man zwar Wählerstimmen fangen, aber weder rechts noch links kann Arbeitsplätze schaffen oder den dringenden Konsens in der Bevölkerung erzeugen. Man kann heute zwar kaum noch definieren, was mit rechts oder links gemeint ist, aber die Gräben in der Bevölkerung werden immer tiefer.
Mit der Gründung der Verfassungsgebenden Versammlung für Deutschland am 1.11.2014 ist dem Deutschen Volk nun endlich ein Rechtsmittel entstanden, mit dem diese chaotischen Zustände nun auch juristisch einwandfrei gelöst werden können, wenn wir Deutschen es denn auch wollen. Diese Verfassunggebende Versammlung ist unser gemeinsames Recht, welches auf internationalen Rechtsgrundsätzen des Völkerrechts basiert und durch die Rechtsvorschriften der BRD zulässig ist. Nach der bereits erfolgten urkundlichen Ausrufung sind alle bestehenden und vorherigen Rechtssysteme und Staatsgebilde erloschen.
Mit der Verkündung der Vollversammlung vom 4.9.2018 scheint nun auch der Schaukampf mit dem Bundesverfassungsgericht entschieden zu sein.
Es ist euer Recht, ihr müßt es jetzt nur noch beanspruchen!