Dein Einstieg in das Thema Steuern

in steuern •  7 years ago  (edited)

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Das Thema Steuern ist in Deutschland ein schwieriges und nicht anders verhält es sich für Vereine. Als gemeinnütziger Verein hat man beim Thema Steuern allerdings zahlreiche Vorteile. Für Deinen leichten Einstieg in das Thema bekommst Du hier einen ersten Überblick.

Der gemeinnützige Verein unterliegt mit Einnahmen im Rahmen seiner satzungsgemäßen Aufgaben weder der Körperschafts, noch der Gewerbesteuer. Nur bei wirtschaftlichen Tätigkeiten (zum Beispiel mittels Bewirtung) über 35.000 Euro Umsatz und einem Gewinn von mehr als 5.000 Euro fordert das Finanzamt Körperschafts- und Gewerbesteuer.

Solltet ihr als Verein eine Schenkung oder ein Erbe für gemeinnützige Zwecke erhalten, so ist diese Schenkungs- und auch Erbschaftssteuer befreit.

Umsätze des Vereins mit seinem Zweckbetrieb unterliegen in der Regel nicht der Umsatzsteuer oder nur dem ermäßigten Umsatzsteuersatz.

Ihr könnt Spendenbescheinigungen ausstellen, die der Gebende einreichen kann.

Für bestimmte Tätigkeiten sind die Vergütungen steuerfrei, wie beim Übungsleiterfreibetrag und dem Ehrenamtsfreibetrag.

Und schlussendlich erhaltet ihr womöglich aufgrund der Gemeinnützigkeit sogar öffentliche Zuschüsse.

Wer bescheinigt eigentlich die Gemeinnützigkeit?

Das Finanzamt bescheinigt die Gemeinnützigkeit des Vereins. Dem Finanzamt sind bei erstmaliger Beantragung folgende Unterlagen beizubringen: Ein schriftlicher Antrag auf Gemeinnützigkeit, die Satzung und das Gründungsprotokoll.

Dabei muss die Satzung seit einigen Jahren bestimmte Regelungen zur Vermögensbindung enthalten. Dazu gehört der gemeinnützige Zweck, die Ausschließlichkeit (der Verein verfolgt nur den gemeinnützigen Zweck), Unmittelbarkeit (der Verein muss seine Ziele grundsätzlich selbst verwirklichen), Allgemeinheit (der Verein muss dem Wohl der Allgemeinheit dienen und darf Mitglieder nicht durch zu hohe Beiträge ausschließen), Selbstlosigkeit (keine wirtschaftliche Betätigung in erster Linie, keine Zuwendungen an Mitglieder und zeitnahe Mittelverwendung) und Vermögensbindung (bei Auflösung muss das Vermögen einer Stadt, Gemeinde oder einem anderen gemeinnützigen Verein zufließen).

Die 4 Tätigkeitsbereiche eines Vereins

Der erste Bereich ist der ideelle Bereich, fällt also unter die Gemeinnützigkeit. Hier runter fallen sportliche Veranstaltungen ohne Entgelt, Jugendarbeit, Mitgliederbetreuung, Spenden, Mitgliedsbeiträge und Zuschüsse.

Der zweite Bereich ist der Zweckbetrieb und fällt ebenfalls unter die Gemeinnützigkeit. Damit sind beispielsweise sportliche Veranstaltungen gegen Entgelt (aber unter 35.000 Euro) oder Lotterien für gemeinnützige Zwecke gemeint.

Betreibt der Verein (dritter Bereich) Bankgeschäfte, Vermietung von Grundbesitz, Verpachtung oder Werbung, unterliegt dies der Körperschafts- bzw. Gewerbesteuer.

Gibt es einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (vierter Bereich) mit Bewirtung, Werbung, Vereinsgaststätte, Altmaterialsammlung oder sportlichen Veranstaltungen über 35.000 Euro, so kommt auch hier die Körperschafts- bzw. Gewerbesteuerpflicht zum Tragen.

Wie verhält es sich mit der Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer?

Beim Thema Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist nur der erste Bereich (ideeller Bereich) grundsätzlich Umsatzsteuer frei. Die anderen drei Bereiche unterliegen der Umsatzsteuer (aber auch da gibt es Steuerbefreiungsvorschriften), sobald der Verein hier unternehmerisch tätig wird. Dabei beträgt die Umsatzsteuer in Bereich zwei (Zweckbetrieb) und drei (Vermögensverwaltung) 7 Prozent (falls nicht steuerfrei) und im Bereich 4 (wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) dann 19 Prozent.

Aber auch für Vereine gilt die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG), die besagt, dass von der Erhebung der Umsatzsteuer abgesehen wird, wenn im vorangegangenen Kalenderjahr die steuerlichen Bruttoeinnahmen 17.500 Euro nicht überstiegen haben und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen werden.

Wo findest Du weitere Informationen zum Thema Vereinssteuern?

Wie eingangs beschrieben, ist das Thema Vereinsbesteuerung nicht einfach. Auch gibt es zum oben beschriebenen nebst Sonderfällen und Sonderregelungen noch einiges zu berücksichtigen. Hier ist der Vereinsvorstand dann gefordert, für die einzelnen Einnahmekategorien und Einnahmemöglichkeiten auch einzeln die gesetzlichen Regelungen zu prüfen.

Diesen Artikel als Podcast-Episode findest Du hier!

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