Regierungschef Adrian Hasler stellte gestern (21. 6. 2018) die Eckpfeiler des Blockchain-Gesetzes vor. Als eines der ersten Länder soll Liechtenstein ein solches einführen.
Hunderte Firmen, die ihr Geld durch Blockchain verdienen, hat es nach Liechtenstein gezogen. Weil sich einige Liechtensteiner Banken, der Regulator und nun auch Regierungschef Adrian Hasler ganz auf diese Unternehmen eingestellt haben, schiessen sie wie Pilze aus dem Boden. Während eine Arbeitsgruppe des Bundes in der Schweiz noch rechtliche Aspekte auslotet und erst Ende des Jahres ihren Bericht präsentieren will, legt Liechtenstein vor. Als eines der ersten Länder weltweit soll ein Gesetz den Auswüchsen der Branche Einhalt gebieten und vor allem für die guten Player am Markt Rechtssicherheit schaffen. Adrian Hasler und Thomas Dünser vom Ministerium für Präsidiales und Finanzen stellten die Eckpfeiler dieses Gesetzes gestern Abend bei einem Informationsanlass an der Universität Liechtenstein vor.
Grosses Interesse an der Vorstellung der ersten Eckpunkte des geplanten Liechtensteinischen Blockchain-Gesetzes, gestern Abend an der Universität Liechtenstein
Zum Schutz der Nutzer und der Dienstleister
Mit dem Gesetz will die Regierung Nutzer, aber auch Dienstleister schützen. Es geht darum, das Vertrauen in den digitalen Rechtsverkehr zu sichern. «Es ist mein Ziel, die Entwicklung der Blockchain-Ökonomie durch gute staatliche Rahmenbedingungen zu unterstützen», erklärte Hasler in seiner Keynote. Der Regierungschef zeigte sich überzeugt, dass sich das volle Potenzial der Blockchain nur dann ausschöpfen lasse, wenn die Nutzer und die Dienstleister die nötige Rechtssicherheit erhalten, um Vermögensobjekte digital kaufen und verkaufen zu können. «Deshalb muss man die Regeln, auf denen unser Wirtschafts- und Rechtssystem aufbaut, auch auf die Token-Ökonomie übertragen.» Die Mitglieder einer Arbeitsgruppe, zu der auch Rechtsanwalt Thomas Nägele gehört, haben sich in Liechtenstein an einen Tisch gesetzt, um die Eckpfeiler für diese Ökonomie zu definieren. Doch worum geht es dabei überhaupt? Tokens werden häufig wie eine Art Aktien oder Anteilscheine an einem Blockchain-Projekt genutzt. Verkauft werden Tokens in sogenannten ICOs- Initial Coin Offerings. In den meisten Fällen ist das nichts anderes als die Finanzierungsquelle eines Start-ups mithilfe der Blockchain-Technologie. Oft dienen die Einnahmen daraus als Startkapital, um ein Projekt umsetzen zu können. Wer diese neue Finanzierungsquelle aber anzapfen will, betrat bisher juristisches Neuland in Liechtenstein. Die Krux an einem Gesetz ist, dass Experten ein Lex ICO als denkbar ungeeignet einstufen, da damit eine Technologie im Gesetz festgeschrieben würde, die in ein paar Jahren niemanden mehr interessiert. Neutrale Formulierungen sind daher gefragt.
Eckpfeiler des geplanten Gesetzes
Das ist auch die Herangehensweise der Regierung, die eine Rechtsdefinition der wichtigsten Elemente einer Token-Ökonomie aufstellte. So soll die Emission von Token geregelt werden und Rechtssicherheit bei der Delegation der Verwahrung von Tokens geschaffen werden. Die Tätigkeit wird beaufsichtigt und ist sogar nur mit der Lizenz nach Bankengesetz oder Treuhändergesetz möglich. Es wird eine rechtliche Unterscheidung zwischen Besitzer, Eigentümer und dem Stellvertreter geben. Konkursregelungen sollen die Investoren zudem schützen. Liechtenstein wagt damit einen mutigen Schritt. Im Idealfall, so hoffen die Initianten, dürfte das Gesetz weitere hunderte, vielleicht sogar tausende Firmen anlocken, die für Wachstum sorgen. Das Gesetz geht im Sommer in die öffentliche Vernehmlassung – spätestens dann ist auch der genaue Wortlaut bekannt – und soll laut Zeitplan im Sommer 2019 in Kraft treten.
Zusammenfassung: Was das Liechtensteinische Blockchain-Gesetz umfasst
- Legaldefinition der wichtigen Elemente einer «Token-Ökonomie»
- Token-Grundmodell als Basis für Token-Ökonomie»
- Schaffung von Rechtssicherheit beim Kauf von Token
- Konkursregelungen
- Definition von Mindeststandards für zentrale Dienstleister
- Mindeststandards für Token Emission(Basisinformation)
- Verfahren und Regeln für staatliche Aufsicht