Besitzer und Eigentümer - den Unterschied dieser Begriffe eindeutig erklärt

in deutsch •  7 years ago  (edited)

Die Begriffe Besitzer und Eigentümer haben für viele ein und dieselbe Bedeutung. Beides drückt aus, dass einem ein Gegenstand gehört. Aber ganz so einfach ist dies leider nicht, es gibt hier schon einen entscheidenden Unterschied.


Auch wenn Du einen Sportwagen besitzt, heißt das nicht das er auch dein Eigentum ist!

Fotoquelle: pixabay.com

Der Besitzer muss nicht immer gleichzeitig der Eigentümer einer Sache sein

Wenn dir der Unterschied zwischen einem Besitzer und dem Eigentümer einer Sache nicht ganz einleuchtend sein sollte, so liegt dies daran, dass im Umgangssprachlichen hier eigentlich kein Unterschied gemacht wird. Im Volksmund kommt es sehr häufig vor, dass die Begriffe Besitz und Eigentum synonym verwendet werden. In manchen Fällen ist dies natürlich zutreffend, in den meisten allerdings bei genauer Betrachtung nicht.

  • Wenn man momentan im Besitz eines Gegenstandes ist, so muss man an diesem nicht zwangsläufig Eigentum erworben haben. Eigentum kann man nur an einem Gegenstand erwerben, den man mit einem rechtmäßigen Kaufvertrag oder einer Schenkung, auch wenn dieser Vorgang nur mündlich erfolgt, übereignet bekommen hat. Sachen, deren momentaner Besitzer man ist, über die man also nach Gutdünken frei verfügen kann, könnten beispielsweise auch nur geliehen sein.

  • Auch unrechtmäßig Erworbenes, wie beispielsweise gestohlene oder gefundene Dinge, gehen nicht in Eigentum über, nur weil es der Dieb oder der Finder nach der Aneignung nutzen kann, wie er es für richtig hält. Es besteht also, wenn Du es nur unter den richtigen Gesichtspunkten betrachtest, ein erheblicher Unterschied zwischen dem Besitz und dem Eigentum eines Gegenstandes oder einer Sache.

Alltägliche Beispiele, die den Unterschied erkennen lassen

  • Beginn mit deiner Umfeldbeobachtung mit deiner Wohnung. Du wirst immer "meine" Wohnung sagen, auch wenn Du "nur" der Mieter dieser Immobilie bist. Du bist in diesem Fall zwar im Besitz einer Wohnung, kannst diese aber nicht rechtmäßig verkaufen, da dieses Recht nur der Eigentümer einer Sache hat.

  • In deiner Arbeitsstelle befindet sich entweder dein Schreibtisch oder deine Werkbank, beides jeweils mit einem besitzanzeigenden Fürwort belegt. Obwohl diese Sachen dir während der Arbeitszeit uneingeschränkt zur Verfügung stehen, sind sie nicht dein Eigentum. Du besitzt lediglich das Recht, diese Gegenstände so lange zu benutzen, wie es der Eigentümer, also in diesem Fall dein Arbeitgeber, dir zugesteht.

Auch wenn dieser Beitrag jetzt nichts am Gebrauch der angesprochenen Wörter ändern wird, so werde ich doch - in loser Folge - weitere, gebräuchliche Fehlanwendungen von Begriffen vorstellen.

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