© Olaf Kosinsky, CC BY-SA 3.0, Wikimedia Commons
Exklusive Recherchen von COMPACT werfen unbequeme Fragen zur Buchhaltung des Landesvorstands NRW auf.
von unserem Korrespondenten in Düsseldorf
Im Antragsbuch zum kommenden Parteitag der NRW-AfD (9.12.2017-10.12.2017) findet sich auch der Antrag auf Aufnahme eines neuen Tagesordnungs-Punkts mit der Bezeichnung „Einsetzen einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Durchführung einer Sonderprüfung“. Begründet wird dies folgendermaßen:
„…auf Basis von möglichen finanziellen Unregelmäßigkeiten innerhalb der Konto- bzw. Kassenführung des Landesverbands, die möglicherweise Straftatbestände bzw. Verstöße gegen die Parteienfinanzierung erfüllen könnten. In Betracht kommen hierbei mögliche Abrechnungen parteifremder Leistungen über Mittel des Landesverbandes, Tätigen von Ausgaben ohne Vorstandsbeschluss sowie ggf. Abrechnungen von (fingierten) Leistungen zu deutlich überteuerten Marktpreisen (Untreue).“
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