Wir widmen uns hier der Frage: Wann werden die AGB Vertragsbestandteil? (AGB = Allgemeine Geschäftsbedingungen).
Drei Bedingungen
Denn nur wenn die AGB, also die Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen Vertragsbestandteil geworden sind, dann kann sich der Unternehmer auf die AGB auch berufen. Das heißt, der Gesetzgeber hat dieses Einbeziehen der AGB erschwert, und zwar hat er das gemacht in den Paragrafen unter 305 folgende (§§ 305ff) im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB, und hat speziell in 305 diese Einbeziehung der AGB an drei Bedingungen geknüpft:
1) Einmal der ausdrückliche Hinweis: Es muss also ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass AGB existieren, denn sonst kann der Verbraucher gar nicht wissen, dass die AGB Vertragsbestandteil werden sollen.
2) Dann die Möglichkeit, wohlgemerkt die Möglichkeit, der Kenntnisnahme: Der Unternehmer muss dem Verbraucher die Möglichkeit einräumen, Kenntnis zu nehmen. Ob der Verbraucher dann Kenntnis nimmt, liegt nicht in der Domäne des Unternehmens. Das entscheidet der Verbraucher. Aber die Möglichkeit muss eingeräumt werden.
3) Und als Drittes: Das Einverständnis mit diesen AGB.
Es gibt hier noch strengere Vorschriften, wenn es um Online-Geschäfte geht. Dann muss das alles auch EDV-technisch sichergestellt sein.
Im Übrigen glaube ich, dass - wer in die Hölle will - nur einen Fernlehrgang zu buchen braucht.
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