Befristeter Arbeitsvertrag, Möglichkeiten

in deutsch •  6 years ago 

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Möglichkeiten der Befristung

Hier geht es nun um die Möglichkeiten der Befristung. Wir unterscheiden

• Befristungen ohne sachlichen Grund und

• Befristungen mit sachlichem Grund.

Die Rechtsgrundlage ist das Teilzeitbefristungsgesetz für die Befristung ohne sachlichen Grund. Für die Befristung mit sachlichem Grund gibt es im Teilzeitbefristungsgesetz eine beispielhafte Auflistung. Ansonsten gilt die Vertragsfreiheit. Erste Frage: Warum hat der Gesetzgeber die Befristung so eng begrenzt?

Antwort: Hätte er das nicht getan, wäre es gekommen zu einer Aushebelung des Kündigungsschutzes. Denn: Wenn der Arbeitgeber ohne irgendeine Grenze Arbeitsverträge befristen kann, dann tut er das auch, lässt die Arbeitsverträge auslaufen mit den Mitarbeitern, von denen er sich trennen will, und verlängert mit den anderen. Das heißt: Die Dynamik würde sich komplett umdrehen. Ein befristeter Arbeitsvertrag endet automatisch durch Zeitablauf, ein befristeter Arbeitsvertrag endet nur, wenn der Arbeitgeber aktiv wird.

Also: In einem Fall braucht er nicht aktiv zu sein, sondern nur die Uhr für sich arbeiten lassen, im andern Fall bei unbefristeten Arbeitsverträgen muss aktiv werden, er muss die Kündigung sozial rechtfertigen, er muss dem Betriebsrat hören und und und. Das alles würde ausgehebelt, würde man die Befristung großzügiger gestalten.

Unbegrenzte Befristung

Allerdings ist demzufolge die Befristung unbegrenzt möglich, wenn kein Kündigungsschutz besteht. Dann gibt es auch nichts, was man aushebeln kann. Oder bei älteren Arbeitnehmern – die Bedingung schauen wir uns noch genauer an – schauen Sie den §14 Absatz 3 Teilzeitbefristungsgesetz.

Kündigungsmöglichkeiten

Kündigungsmöglichkeiten. Wie kann ich einen befristeten Arbeitsvertrag kündigen?

• Zunächst mal außerordentlich. Warum? Weil außerordentliche Kündigung immer möglich ist. In jeder Konstellation ist die außerordentliche Kühlung möglich, denn die außerordentliche Kündigung hat zu tun mit Unzumutbarkeit, unzumutbares Verhalten, und das muss immer möglich sein, sich von so jemandem zu trennen, der sich unzumutbar verhält. Rechtsgrundlage 626 BGB gilt natürlich auch beim befristeten Arbeitsvertrag.

• Die ordentliche Kündigung geht nicht. Warum? Weil das Ende von Anfang an eingeplant ist. Es ist eben ein befristeter Arbeitsvertrag. Sie geht doch, wenn einzelvertraglich vereinbart. Die ordentliche Kündigung ist nur möglich, wenn einzelvertraglich vereinbart.

Im Übrigen glaube ich, dass - wer in die Hölle will - nur einen Fernlehrgang zu buchen braucht.

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Dr. Marius Ebert, Deutschlands Schnell-Lernexperte,
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