In diesem Blogbeitrag beschäftigen wir uns mit dem Betriebswirt IHK, und zwar geht es um die Zugangsvoraussetzungen.
Denn es ist in der Tat so, dass man, um die Prüfung ablegen zu können, formale – formale, nicht inhaltliche, nicht leistungsbezogene, sondern formale Zugangsvoraussetzungen erfüllen muss, das heißt man muss gewisse Formen einhalten.
Und um das zu verstehen, muss man verstehen, dass es zwei Stufen gibt, und zwar zwei Stufen dieses Konzeptes Karriere mit Lehre. So heißt das – „Karriere mit Lehre“, und der Betriebswirt IHK ist hier die zweite und gleichzeitig die höchste Stufe.
So, wie kommt man auf diese zweite und höchste Stufe?
Indem man normalerweise erst die erste Stufe nimmt. Und in dieser ersten Stufe, schauen wir uns diese erste Stufe hier an, gibt es im Prinzip zwei Möglichkeiten, diese erste Stufe zu nehmen. Und, nennen wir sie mal die Möglichkeit a) und b), und die Möglichkeit a), das ist der Regelweg:
Regelweg
Man hat gemacht einen Fachkaufmann oder Fachwirt. Der Unterschied zwischen Fachkaufmann und Fachwirt ist der, dass der Fachkaufmann sich bezieht auf eine Funktion, zum Beispiel Personalkaufmann/-frau, das wäre dann die Funktion Personal, Fachkaufmann für Marketing wäre die Funktion Marketing, und der Fachwirt bezieht sich auf eine Branche, also Industriefachwirt ist die Branche, Handelsfachwirt ist die Branche.
Daraus können Sie schließen, dass es sehr viel weniger Fachwirte als Fachkaufleute gibt, weil es sehr viel mehr Funktionen gibt als Branchen. Was haben wir? Wir haben Industrie, Handel, manche sehen die Bank noch als eigene Branche, da gibt es den Bankfachwirt, dann gibt es noch irgendwo so einen Dienstleistungsfachwirt, und das ist es im wesentlichen auch schon.
Also Fachwirte gibt es relativ wenig, Hier bei den Fachkaufleuten gibt es sehr viel mehr: Personalkaufmann, Kaufmann für Marketing und noch einiges mehr.
Also in der ersten Stufe hat man bereits abgeschlossen einen Fachkaufmann oder einen Fachwirt, dann kann man problemlos und auch ohne Wartezeit anstreben die zweite Stufe: Betriebswirt IHK.
2. Weg: kaufmännische Fachhochschule
Und die zweite Möglichkeit, die Möglichkeit b), diese erste Stufe hier zu nehmen, das sind dann wiederum drei Schritte, sozusagen von unten nach oben:
Man braucht einmal eine Berufsausbildung, dann braucht man zweitens den Abschluss einer kaufmännischen Fachhochschule, und man braucht drittens drei Jahre Berufspraxis, und zwar kaufmännische Berufspraxis.
Diese drei Dinge kumulativ, das heißt zusammen, also alles drei muss man erbringen, um diese Voraussetzung b) alternativ zu a) zu erfüllen, das heißt also a) oder b). a) ist wie gesagt der Regelweg, ein Fachkaufmann oder Fachwirt, und Sie sehen hier: Wenn Sie den Weg b) wählen, dann ist hier (b) auch ein Zeitfaktor dabei, während es hier (a) ein reiner Leistungsfaktor ist, also wenn man diese Prüfung gepackt hat zum Fachkaufmann, kann man den Betriebswirt machen. Hier, bei b), ist ein Zeitfaktor dabei, nämlich diese drei Jahre Berufspraxis.
Und dann gibt es noch eine Ausnahme.
Ausnahmeregelung
In der ersten Stufe haben wir gesehen a) und b), der Fachkaufmann und der Fachwirt und der kaufmännische Fachhochschulweg, und jetzt gibt es, einen Weg unter Umgehung der ersten Stufe direkt hier, dass man zugelassen wird zu dem Betriebswirt IHK.
Das ist eine ausgesprochene Ausnahmeregelung und immer einzelfallabhängig. Es gibt hier also wenig allgemeine Regeln, sondern die Kammer prüft in dem Fall immer den Einzelfall.
Was ist der Grundgedanke? Der Grundgedanke ist, dass man hier auf anderem Wege nachweisen kann, dass man über die entsprechende Qualifikation, die normalerweise hier in der ersten Stufe geprüft und abverlangt werden, verfügt. Und jetzt ist natürlich die Frage: Was bedeutet das faktisch und was kann das sein? Nun, diese Position kann sein „Schon sehr lange Projektleiter“. 5, 6 Jahre große Projekte geleitet, Geschäftsführerposition. Dann kann es natürlich sein die Selbständigkeit. Wenn man also sein eigenes Unternehmen hat. Oft ist man ja dann Geschäftsführer in seiner eigenen GmbH.
Und das sind diese Ausnahmeregelungen, 4-6 Jahre, wie gesagt einzelfallabhängig, und je nach Kammer unterschiedlich, also wenn man schon relativ lange Geschäftsführer ist, wenn man schon relativ lange selbständig ist, oder wenn man (vielleicht nehme ich das hier noch mit auf), wenn man Personalverantwortung hat, auch das nicht erst seit ein paar Wochen, sondern auch in einem Zeitraum von 4 bis 6 Jahren hier diese Personalverantwortung hat, das heißt Personalverantwortung, selbständige Entscheidung, jemanden einzustellen oder auch wieder zu entlassen, das ist Personalverantwortung.
Manchmal kann man dann auch noch mit dem Begriff Budgetverantwortung, ich setz das mal in Klammern, weil das schon sehr viel weniger funktioniert mit dem Begriff Budgetverantwortung, also wenn man Verantwortung, also wirklich echte Verantwortung hat für hohe Budgets, für hohe Budgets, also nicht für tausend Euro Briefmarkengeld, sondern für hohe Budgets, auch dann kann man auf diesem Wege versuchen, so etwas nachzuweisen.
Immer, ich betone es noch einmal, einzelfallabhängig, und es dauert auch immer eine gewisse Weile, bis hier eine Entscheidung erfolgt, denn das Ganze wird dem Prüfungsausschuss vorgelegt, und der Prüfungsausschuss entscheidet dann letztlich, ob der Text, der Prüfungsordnung hier erfüllt ist, ob man das entsprechend so interpretieren kann, dass jemand diesen Nachweis erbracht hat.
Wie gesagt eine Ausnahmeregelung. Der Regelweg ist hier ja der Fachkaufmann beziehungsweise Fachwirt, und das ist auch der problemloseste Weg, wenn man hier die Zulassung beantragt, bekommt man sie von dem entsprechenden Sachbearbeiter oder der entsprechenden Sachbearbeiterin postwendend bekommt man dann die Zulassung.
Ich rate dazu, unbedingt diese Zulassung prüfen, eh Sie ein Projekt angehen, das da heißt Betriebswirt IHK.
Ehe Sie also sich irgendwo anmelden oder einschreiben bei einem Träger, sollten Sie die Zulassung prüfen, und zuständig dafür ist nicht der Träger, denn der kann es nicht entscheiden. Zuständig ist Ihre IHK an Ihrem Wohnort oder am Ort Ihres Arbeitgebers; meist an Ihrem Wohnort, aber manchmal auch am Ort Ihres Arbeitgebers oder da, wo Sie eben ein entsprechendes Seminar besuchen wollen. Das ist die zuständige Kammer für Sie, und dort gibt es dann jemanden, der zuständig ist für den Betriebswirt IHK, und den sprechen Sie bitte an.
Ein Weiterbildungsträger kann Sie zwar beraten, so wie ich das hier im Prinzip ja auch tue, nur der kann es nicht entscheiden, er hat nicht die Kompetenz, das zu entscheiden, das kann nur die Kammer entscheiden, und nur was die Kammer Ihnen sagt, ist dann auch wirklich amtlich und zuverlässig.
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Dr. Marius Ebert, Deutschlands Schnell-Lernexperte, Postanschrift: Scanbox #02333, Ehrenbergstr. 16a, D-10245 Berlin, Impressum: AVASARE Ltd., 1 Pallados str. 8046 Paphos, Cyprus
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