In diesem Beitrag kümmern wir uns mal um die Frage der Bildung stiller Rücklagen. Bildung stiller Rücklagen, etwas salopper darf man auch sagen „Bildung stiller Reserven“, aber bitte niemals „Bildung stiller Rückstellungen“, das ist falsch.
Rücklagen gehören zum Eigenkapital, sie werden aber still und heimlich gebildet.
Nun – wie?
Wir haben eine Bilanz mit Aktiva und Passiva, Mittelherkunft – Passivseite, Mittelverwendung – Aktivseite. Und die Grundformel lautet: Unterbewertung der Aktiva, hier stehen die Aktiva, die Vermögenswerte, und Überbewertung der Passiva, konkreter der Schulden. Ich bewerte das, was ich habe, niedriger, und ich bewerte, was ich schulde, höher.
Damit bilde ich stille Rücklagen.
Unterbewertung der Aktiva (Bildung stiller Rücklagen)
Und wie geht das – Unterbewertung der Aktiva? Nun, es gibt nicht mehr so viele Möglichkeiten, weil das Bilanzrecht das im Laufe der Zeit immer weiter reduziert hat. Was Sie nach wie vor machen können:
Sie können eine sogenannte GwG-Abschreibung bilden, das ist die Sofortabschreibung eines Wirtschaftsgutes, der Vermögenswert heißt hier „Wirtschaftsgut“, weil es ein steuerrechtlicher Begriff ist, im Jahr der Anschaffung, bis zu einem bestimmten Schwellenwert.
Schauen Sie sich das entsprechende Video an. Da gibt es eine Staffelregelung, und 410 Euro, ist so ein Richtwert, können Sie im Jahr der Anschaffung sofort abschreiben. Sie nutzen den Vermögenswert aber noch weiter, haben also einen Vermögenswert, der in Ihrer Bilanz nicht mehr steht. Das ist eine stille Rücklage.
Dann haben Sie einen Spielraum bei den Herstellungskosten im § 255 im HGB. Dort haben sie einen gewissen Spielraum. Da haben Sie Untergrenzen, und Sie können jetzt entscheiden, ob Sie den Vermögenswert, wenn Sie ihn selber herstellen, das ist die Voraussetzung, dass Sie selber etwas herstellen natürlich, und aktivieren, höher schreiben. Ja, Sie können auf die Untergrenze gehen, oder Sie können höher schreiben. Wenn Sie auf die Untergrenze gehen, bilden Sie stille Rücklagen
.
Dann gegebenenfalls die AfA-Verfahren, wenn die degressive Abschreibung erlaubt ist, was sie im Moment nicht ist, aber vielleicht wird sie mal wieder erlaubt, schreiben Sie degressiv ab. Damit schreiben Sie härter ab als der wahre Werteverzehr. Sie bilden stille Rücklagen.
Und noch eine Möglichkeit gibt es, wenn Sie nämlich mit LIFO und FIFO arbeiten, und Sie haben steigende Preise. Last In First Out oder First In First Out. Wenn Sie First In First Out nehmen, dann wird das, was noch da ist, mit den höheren Preisen bewertet. Wenn Sie Last In First Out nehmen, wird das, was noch da ist, mit den niedrigeren Preisen bewertet. Ja, Last In First Out bedeutet: Die Vermögenswerte mit den höheren Preisen sind draußen. Es sind die da mit den niedrigeren Preisen. Also LIFO wäre bei steigenden Preisen eine Möglichkeit, stille Rücklagen zu bilden.
Überbewertung der Passiva (Bildung stiller Rücklagen)
Überbewertung, ja, da bleibt auch nicht mehr viel, da bleiben die Rückstellungen. Sie bilden Rückstellungen für Aufwand, den Sie jetzt schon haben, dessen Höhe und Fälligkeit noch nicht sicher ist. Da haben Sie nicht mehr viele Spielräume, aber Sie haben gewisse Möglichkeiten, die Beträge höher zu schrauben. Damit machen Sie Ihre Schulden höher, als sie möglicherweise tatsächlich sind, und bilden stille Rücklagen.
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