Hersteller nach ProdukthaftungsgesetzsteemCreated with Sketch.

in deutsch •  7 years ago 

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Dieser Blogbeitrag knüpft an den Gedanken der Gefährdungshaftung (nach Produkthaftungs-Gesetz) an.

Hier kläre ich, wer Hersteller nach Produkthaftungs-Gesetz ist.

Und wir haben schon in dem anderen Blogbeitrag gesehen, dass der Grundgedanke des Produkthaftungs-Gesetzes die sogenannte Gefährdungshaftung ist. Und die Gefährdungshaftung ist die Haftung ohne Schuld, ja, Haftung ohne Schuld. Es reicht, dass man gefährdet hat.

Und jetzt ist die Frage: Wer haftet denn nach diesem sehr weit reichenden Haftungsprinzip? - Und die Antwort ist: Es ist die Haftung des Herstellers.

Und wer ist der Hersteller? - Die Antwort liefert § 4a im Produkthaftungs-Gesetz. Und das schauen wir uns jetzt mal etwas genauer an. Wir schauen wie wir in § 4 rein, hier ist der § 4. Struktur wahrnehmen: 1, 2, 3 Absätze, und hier ist es definiert: „Hersteller im Sinne dieses Gesetzes (also Produkthaftungs-Gesetz) ist, wer das denn Produkt. ein Grundstoff oder ein Teilprodukt hergestellt hat. Als Hersteller gilt auch jeder, der sich durch das Anbringen seines Namens, seiner Marke oder eines anderen unterscheidungskräftigen Kennzeichens als Hersteller ausgibt.

• Als Hersteller gilt ferner, wer ein Produkt […,] (zu diversen Zwecken hier) in den europäischen Wirtschaftsraum einführt oder verbringt.“

• Und Absatz 3: „Kann der Herstellers des Produktes nicht festgestellt werden, so gilt jeder Lieferant (jeder Lieferant!) als […] Hersteller, es sei denn dass er dem Geschädigten innerhalb eines Monats den Hersteller […] benennen kann.“

• Also, fassen wir zusammen: Wer ist Hersteller nach Produkthaftungs-Gesetz?- Wir haben schon gesehen: Die Definition ist sehr weitreichend in jenem § 4. Wer ist also Hersteller? Fassen wir noch mal zusammen, was das Gesetz besagt. Es sind im Wesentlichen drei Personengruppen:

• Einmal der Produzent, und zwar Produzent, wir haben gesehen: Produzent des Endprodukte, eines Grundstoffes oder auch der Produzent von Teilen des Endproduktes. Der ist also der Hersteller im klassischen Sinne.

Es gilt auch als Hersteller der, der seine Marke oder ein sonstiges Zeichen anbringt. Auf Neudeutsch nennt man das: Wer gelabelt hat, also wer sein Label angebracht hat und sich damit als Hersteller ausgibt. Das gibt es ja sehr oft, dass irgendwelche Teile irgendwo Asien gefertigt werden und hier nur die deutsche Marke draufgeklebt wird. Also wer gelabelt hat, gilt auch als Hersteller.

Und der Einführer in die EU, wer es in den europäischen Wirtschaftsraum, also in die EU verbracht hat.

Und eventuell, haben wir gesehen, jeder Lieferant. Wenn das alles hier versagt, wenn der Produzent, der, der gelabelt hat oder der Einführer in die EU nicht auszumachen ist, dann eventuell jeder Lieferant laut Absatz 3 in jenem § 4 Produkthaftungs-Gesetz.

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Dr. Marius Ebert, Deutschlands Schnell-Lernexperte, Impressum: Hauptstraße 127, 69117 Heidelberg (Büroadresse)

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Interessanter und guter Beitrag! Und um vielleicht zum etwas Grundsätzlicheren Verständnis verweise ich noch auf die Norm des § 833 S. 1 BGB. Haftung des Tierhalters.
Die Norm setzt voraus, dass das

  • a) vom Tierhalter gehaltene
  • b) Tier
  • c) einem Dritten
  • d) an bestimmten Rechtsgütern
  • e) rechtswidrig
  • f) Schaden zufügt.

Der Grund bzw. die Rechtfertigung für diese, ebenfalls strengere Haftung, welche komplett vom sog. Verschuldensprinzip abweicht, liegt in der typischen Gefahr, d.h. in dem der Natur des Tieres entsprechenden unberechenbaren und instinktgemäßen selbstständigen Verhalten des Tieres und der dadurch hervorgerufenen Gefährdung von Leben, Gesundheit und Eigentum Dritter.
Verwirklicht sie sich, soll der Halter als derjenige, der die Gefahr im eigenen Interesse schafft und beherrscht, dafür einstehen.