In diesem Blogbeitrag geht es um den Technischen Betriebswirt (ich benutze eine Abkürzung TBW – Technischer BetriebsWirt), und zwar konkret geht es um die Zugangsvoraussetzungen. Manche nennen sie auch Zulassungsvoraussetzungen, das heißt formale Bedingungen, die man erfüllen muss, ehe man die Prüfung machen darf, ehe man zur Prüfung zugelassen wird.
Höchster Abschluss im technischer Zweig der „Karriere mit Lehre“: Technischer Betriebswirt/in IHK
Kurz nochmal zur Einordnung: Der Technische Betriebswirt gehört zum Weg „Karriere mit Lehre“, und da haben wir
einen kaufmännischen Zweig
erste Stufe: Fachkaufmann und Fachwirt,
zweite Stufe: Betriebswirt IHK.
Und hier haben wir, - und damit sind wir hier beim Thema -, einen technischen Zweig,
Erste Stufe gehe ich gleich drauf ein im Rahmen der Zugangsvoraussetzungen,
und die zweite, höchste Stufe ist der TBW, der Technische Betriebswirt.
Also: Betriebswirt IHK und Technischer Betriebswirt IHK sind auf der gleichen Ebene, auf der gleichen Stufe, nur dass der Betriebswirt für die kaufmännischen Leute der höchste Abschluss ist, und der Technische Betriebswirt für die Techniker.
Drei Regelvoraussetzungen und eine Ausnahme
Was also sind die Zugangsvoraussetzungen? Hier ist die Struktur laut Prüfungsordnung: Es gibt drei Regelvoraussetzungen und eine Ausnahme. Diese Ausnahmeformulierung befindet sich in jeder Prüfungsordnung.
Bei 1) gibt es dann noch a) und b).
Und zwar – was ist das, wenn man zugelassen werden will zum Technischen Betriebswirt?
Option 1: Industrie- oder technischer Meister oder Technikerabschluss (Technischer Betriebswirt/in IHK)
a) Ist man entweder (alles (1., 2. und 3.) natürlich wieder „oder“, auch a) und b) ist hier „oder“), ist man entweder Industriemeister oder vergleichbare Technische Meisterprüfung. Man hat also den Industriemeister erfolgreich absolviert oder eine vergleichbare technische Meisterprüfung abgeschlossen.
Wenn jetzt hier Zweifel aufkommen, was denn vergleichbar ist mit dem Industriemeister – letztlich verbindlich klären mit Ihnen und für Sie kann das nur die Industrie- und Handelskammer. Dort ist Ihr Ansprechpartner.
b) Oder, unter erstens noch, b): man hat absolviert erfolgreich eine staatlich anerkannte Technikerprüfung.
So, das ist Erstens.
Option 2: Technischer Fachwirt
Oder, Zweitens: man ist Technischer Fachwirt (FW), das ist sozusagen die erste Stufe, von der ich grade sprach, bei diesem technischen Zweig. Technischer Fachwirt hat dann sofort die Zugangsvoraussetzungen für den Technischen Betriebswirt, ohne irgendwie eine bestimmte Zeit einhalten zu müssen.
Option 3: Ingenieur plus 2 J Praxis (Technischer Betriebswirt/in IHK)
Oder Drittens: Man ist Ingenieur, und nur hier kommt jetzt eine zeitliche Beschränkung: plus mindestens 2 Jahre einschlägige (ich erkläre das sofort) Berufspraxis.
Was bedeute einschlägige Berufspraxis?
„Einschlägig“ bedeutet hier betriebswirtschaftlich, kaufmännisch, denn der Technische Betriebswirt hat mit Technik nur am Rande was zu tun. Vielleicht bei der Projektarbeit so ein bisschen, aber ansonsten ist das Betriebswirtschaftslehre für Techniker. TBW heißt BetriebsWirtschaft für Techniker.
Es geht also hier nicht um Technik.
Ich habe das viele Jahre unterrichtet; ich habe von Technik keine Ahnung, und muss das aber auch nicht haben, weil hier Technik nicht gefragt wird. Technik bringen die Leute mit. Hier geht es um die kaufmännische Perspektive, die kaufmännische Sichtweise, und das bedeutet hier einschlägige Berufspraxis, also kaufmännische Ausrichtung. Auch hier: Im Zweifel ist Ihr Ansprechpartner der Sachbearbeiter oder die Sachbearbeiterin bei der Industrie- und Handelskammer.
Nachweis auf anderem Weg (Technischer Betriebswirt/in IHK)
Die Ausnahmeregelung: Wenn Sie auf anderem Wege nachweisen können, dass Sie über entsprechende Fähigkeiten und Fertigkeiten und so weiter verfügen, dann können Sie im Ausnahmefall auch zugelassen werden. Auch das spielt eine untergeordnete Rolle hier. Auch das bitte im Zweifel klären, was damit gemeint sein könnte. Es kann da nur eine vehemente Praxiserfahrung sein, auch mit entsprechender Kompetenz, so etwas, aber das klären Sie bitte mit der IHK.
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