Verlust der Bankkarte, Haftung für Schäden?
Wie werden Schäden gehandhabt, die durch Verlust der Bankkarte entstehen?
Volle Haftung bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Betrug
So, und hier muss man ganz klar unterscheiden:
• einmal vor der Verlustanzeige -- Wenn man den Verlust anzeigt, sperrt die Bank sofort diese Karte,
• und nach der Verlustanzeige.
Vor der Verlustanzeige, nach der Verlustanzeige
Nach der Verlustanzeige ist die Haftung ausgeschlossen.
Vor der Verlustanzeige eventuell anteilige Haftung. Das ist eine Frage des Einzelfalls.
Aber Achtung, Achtung, Achtung: Das Ganze ist natürlich kein Freibrief hier. Die Sache sieht ganz anders aus, wenn das Ganze hier fahrlässig oder vorsätzlich passiert ist. Also der Verlust der Bankkarte ist entweder ein Betrugsversuch oder ansonsten fahrlässig oder vorsätzlich.
Also zum Beispiel, dass man sich die PIN auf der Bankkarte notiert, das soll es wirklich geben, dass Leute das machen. Das ist natürlich grobe Fahrlässigkeit.
Oder da hat jemand Bank und PIN, Bankkarte und PIN im Auto liegen lassen, deutlich sichtbar oder vorsätzlich, in diesem Fall haftet er.
Im Übrigen glaube ich, dass - wer in die Hölle will - nur einen Fernlehrgang zu buchen braucht.
Stattdessen: Lernen ohne Leiden: https://www.spasslerndenk-shop.ch
Dr. Marius Ebert, Deutschlands Schnell-Lernexperte,
Postanschrift: Scanbox #02333, Ehrenbergstr. 16a, D-10245 Berlin