Zwei kaum bekannten Kniffe sparen Eltern pro Kind bis zu 50.000 Euro Steuern. Völlig legal, nur durch kluge Planung. Das müssen Sie dazu wissen.
Viele Eltern übersehen eine wichtige Chance zum Steuern sparen: Ihre Kinder. Trick eins lohnt sich für jeden, Trick zwei vor allem für vermögende Familien. Die Wirtschaftswoche hatte über die Tricks berichtet.
Trick 1: Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten
Statt einer Gehaltserhöhung fordern Sie bei der nächsten Gehaltsverhandlung einen Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten. Diese bleibt bei nicht-schulpflichtigen Kindern frei von Steuern und Sozialabgaben. Jeder Cent landet auf dem Konto.
Arbeitgeber können zum Beispiel die Kita-Gebühren bezuschussen: Eine vierköpfige Familie, die pro Kind 400 Euro im Monat an die Kita zahlt und 25 Prozent Einkommenssteuer ans Finanzamt abführt, spart jährlich 2400 Euro, wenn ihr Arbeitgeber diese Kosten voll bezuschusst, statt eine Gehaltserhöhung zu zahlen.
Auf fünf Kita-Jahre hochgerechnet, entspricht das 12.000 Euro Ersparnis. Kinderzahl und Einkommenssteuer-Höhe verändern diese Zahl.
Trick 2: Höhe Freibeträge nutzen
Kinder zahlen deutlich weniger Steuern auf Kapitalerträge als Erwachsene. Während Eltern nur 1000 Euro pro Person steuerfrei mit Aktien, Festgeld und anderen Anlagen verdienen dürfen, bevor das Finanzamt die Einkünfte mit 26,4 Prozent besteuert, behalten Kinder bis zu 11.944 Euro steuerfrei.
Hintergrund ist der Steuer-Grundfreibetrag von 11.908 Euro. Er gilt auch für Kinder. Ohne Arbeitseinkommen können sie ihn komplett für Kapitalerträge verwenden; im Gegensatz zu den Eltern. Hinzu kommen 36 Euro Sonderausgabenpauschbetrag. Macht 11.944 Euro steuerfreie Kapitalerträge.
Das entspricht einer Ersparnis von jährlich bis zu 2625 Euro (26,4 Prozent von 9944 Euro) und 47.200 Euro auf 18 Jahre.
Eltern nutzen den Vorteil, indem sie ihrem Kind gleich nach der Geburt Vermögen übertragen. Bis zu 400.000 Euro bleibt die Übertragung schenkungssteuerfrei.
⚠️ Achtung ⚠️
Geschenkt ist geschenkt
Für den Freibetrag-Trick gilt diese Einschränkung:
Eltern dürfen das Vermögen nur im Interesse ihres Kindes treuhänderisch verwalten. Sie dürfen es weder zurücknehmen noch für normale Anschaffungen für das Kind verwenden. Geschenkt ist geschenkt.
Sonst droht ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung.
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