Veröffentlichung von Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50 000 Euro
übersteigen (§ 25 Absatz 3 Satz 3 des Parteiengesetzes)
Gemäß § 25 Absatz 3 Satz 2 und 3 des Parteiengesetzes sind Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50 000 Euro
übersteigen, dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzuzeigen und von diesem unter Angabe
des Zuwenders zeitnah als Bundestagsdrucksache zu veröffentlichen.
Am 4., 12. und 26. Januar 2021 sowie am 2., 16., 22., 23., und 25. Februar 2021 sind folgende Zuwendungsanzeigen eingegangen und daraufhin unmittelbar im Internet veröffentlicht worden:
Deutscher Bundestag
- Wahlperiode
Berlin, den 4. März 2021
Dr. Wolfgang Schäuble
Source: Datenblatt-bundestag.de
Du hast ein Upvote von mir bekommen, diese soll die Deutsche Community unterstützen. Wenn du mich unterstützten möchtest, dann sende mir eine Delegation. Egal wie klein die Unterstützung ist, Du hilfst damit der Community. DANKE!
Downvoting a post can decrease pending rewards and make it less visible. Common reasons:
Submit
Steem on und weiter viel Erfolg...
Du hast ein kleines Upvote vom German-Steem-Bootcamp erhalten.
Du findest uns im Discord unter https://discord.gg/HVh2X9B
Aktueller Kurator ist @don-thomas
Du möchtest keine Upvotes (mehr) von uns erhalten? Eine kurze Mittelung unter diesen Kommentar reicht.
Hier kannst du sehen wer uns bereits unterstützt und erfahren wie auch du uns und somit die deutschsprachige Community unterstützen kannst.
Downvoting a post can decrease pending rewards and make it less visible. Common reasons:
Submit