Wie es in den USA aussieht kann ich mit Sicherheit nicht sagen. Was jedoch Deutschland betrifft, so wird ja schon die ganze Zeit Propaganda dafür gemacht, daß ein Jeder das Recht auf ein Girokonto hat. Sollte irgendeine Bank in Deutschland also aus diesem Grund das Girokonto kündigen, so stellt sich meines Erachtens die Frage, ob hier nicht eine eklatante Rechtsbeugung vorliegt.
Weiter beschränkt sich die Geschäftsbeziehung zwischen dem Inhaber eines Kontos und der Bank doch zumeist darauf, daß die Bank dem Inhaber das Konto gegen Kontoführungsgebühren zur Verfügung stellt. Was der Kontoinhaber damit dann aber anstellt, dürfte alleine Sache des Kontoinhabers sein.
Eine Ausnahme wären hier nur strafbare Handlungen, wie etwa Geldwäsche, die mit einem solchen Konto getätigt werden. Dies zu verfolgen wäre aber eine Sache der Exekutive, also des Staates und nicht der Banken. Sanktionen wie eine Kontosperrung dürfte dann allein die Judikative veranlassen. Und seit wann besitzen Banken in Deutschland oder irgendeinem anderen Rechtsstaat auch richterliche Gewalt?
Natürlich könnten die Banken diverse Kontoinhaber beim Staat denunzieren und es bestünde dann die Verpflichtung der staatlichen Organe, dort weiter hinterherzugehen. Dann aber müßte erst einmal nachgewiesen werden, daß es sich beim Handel mit Kryptowährungen um Geldwäsche oder andere kriminelle Machenschaften handelt. Gelingt dies nicht, müßte es, wie schon so oft, heißen: „In Dubio Proreo also Im Zweifelsfalle für den Angeklagten.“
Wir sollten dementsprechend diese Praktiken auch in Deutschland sehr genau im Blick behalten und eventuelle Rechtsbeugungen dieser Art sofort an die Öffentlichkeit tragen. Denn eine derartige Anmaßung und Bevormundung vollgeschäftsfähiger freier Bürger darf in unter keinen Umständen hingenommen werden.