Racial Profiling: Urteil fernab der Realität

in deutsch •  7 years ago 

Von Boris T. Kaiser

Die Erkenntnis, daß sich die Politik immer mehr von der Lebenswirklichkeit der Bürger entfernt, ist schon lange trauriges Allgemeingut. Daß auch deutsche Gerichte oft fernab der Realität urteilen, wurde jetzt durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster bestätigt.

Die Richter sahen in einer Personenkontrolle eines dunkelhäutigen Mannes durch die Bundespolizei einen Verstoß gegen das Grundgesetz. Zu dem Urteil kam es, weil ein 43jähriger Schwarzer geklagt hatte, nachdem er im November 2013 im Bochumer Hauptbahnhof aufgefordert worden war, seine Ausweispapiere vorzuzeigen.

Der Kläger fühlte sich als Opfer von „Racial Profiling“. Die Richter sahen das nun auch so. Die Polizei dürfe nur dann auch die Hautfarbe als Anknüpfungspunkt für eine Kontrolle wählen, wenn Personen, die ein solches Merkmal aufweisen, an dem entsprechenden Ort überproportional häufig strafrechtlich auffallen. Eine gute Nachricht für alle Terroristen, die künftig nur noch darauf achten müssen, ihre Anschläge nicht alle am gleichen Ort zu begehen.

Gefühle sollten vor Gericht keine Rolle pielen

Der fünfte Senat des Gerichts kippte mit seinem Urteil die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln aus der ersten Instanz. Die Urteilsbegründung, wie schon die Klage, spiegeln die aktuelle zeitgeistige Atmosphäre wider. Selbst vor Gericht, wo mehr als irgendwo anders allein Logik und Rationalität zählen sollten, wird mittlerweile nach Gefühl und persönlichen Befindlichkeiten geurteilt.

Daß jemand, der auf Grund seiner Hautfarbe von der Polizei kontrolliert wird, dies als ungerecht empfindet, ist durchaus verständlich. Daß andere Leute, die eine solche Kontrolle beobachten, dies aus einem ersten Bauchgefühl heraus, ähnlich empfinden, ist menschlich auch noch nachvollziehbar. Vor allem dann, wenn sich der Kontrollierte offenkundig als unbescholtener Bürger herausstellt.

Vor Gericht sollten solche Gefühle und Sentimentalitäten keine Rolle spielen.

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https://jungefreiheit.de/debatte/kommentar/2018/urteil-fernab-der-realitaet/

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