Systematische Abmahnungen durch Abmahnvereine und Rechtsanwälte, die ein lukratives Geschäft daraus gemacht haben, bringen dadurch viele kleinere Onlineshops in finanzielle Bedrängnis. Bereits 28 % aller Onlineshops wurden 2017 abgemahnt meistens wegen Lappalien.
Ligato Antonio kostete ein einziges Wort mehrere hundert Euro. Im vergangenen Jahr stellte Ligato ein Messer auf Ebay ein, das er in der Überschrift als japanisch bezeichnete, weil es formmäßig an ein solches erinnerte. Daraufhin kam wenig später die Abmahnung, ein Kunde könnte meinen es sei ein japanisches Messer. Ligato zahlte die Rechnung, eine von 50 die letzen Jahre. Ligato ist stinksauer wegen dieser Abmahnungen, denn hinter den Abmahnungen steckt wohl System.
Für Wettbewerbsrechtverletzungen bekommen Händler die häufigsten Abmahnungen. Unlautere Wettbewerbsaussagen, die falsche AGB und das fehlende impressum zählen dazu. Das schadet dem fairen Wettbewerb, ist missbräuchlich und dient nur der Bereicherung der Vereine und Anwälten, und das meistens wegen Lappalien, sagt eine leipziger Rechtsanwältin.
Um kleinere Konflikte nicht vor Gericht austragen zu müssen war dieses Verfahren ursprünglich gedacht. Für die Gerichte galt es als kostengünstig, entlastend und unbürokratisch. Von dieser Idee ist heute nicht mehr viel übrig. Jeden kleinsten Fehler nutzen die Abmahnexperten gnadenlos aus.
Alles läuft nach dem gleichen Muster ab, wenn die Anwälte oder Abmahnvereine einen Fehler gefunden haben. Bis zu 1000 Euro für den ersten Verstoß stellen die Änwälte in Rechnung, und rufen dabei eine hohe Streitsumme auf, um damit die Händler einzuschüchtern. Die Summe zu bezahlen und eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben oder ein Gerichtsverfahren sind die zwei Möglichkeiten eines Händlers. Bei ersterem ist es so geregelt, dass der Händler den gleichen Fehler nicht noch einmal begehen darf, sonst droht eine Vertragsstrafe von mehreren tausend Euro.
Ein Gerichtsverfahren wäre die Alternative zur Unterlassungserkärung, zu der Rechnung für den ersten Vorstoß kämen dann noch die Gerichtskosten. In welchem Gericht die Abmahner den Fall verhandeln wollen dürfen sich auch noch aussuchen, je nach dem wo es für sie am günstigsten ist. (Das Gericht am ehesten auf ihrer Seite steht)
Seit Jahren prangern Wirtschaftsverbände den Missbrauch von Abmahnungen an und fordern ein Eingreifen der Bundesregierung, denn dass ein eigentlich sinnvolles Verfahren so schamlos ausgenutzt werde, das könne doch nicht sein. Unklar ist immer noch wie die Politik darauf reagiert. Eins ist für die Händler sicher: Die nächste Abmahnung lässt nicht lange auf sich warten.