Die Gemeinde hat auf die Frage der Hinweispflicht auf die Kostenfalle damit geantwortet, das die Gemeinde hier von den Jagdgenossenschaftsvertretern und der Unteren Jagdbehörde vertreten wird.
Sie hat keine Pflicht die Pachtverträge auf Richtigkeit zu prüfen.
Die Untere Jagdbehörde verweist auf das Veterinäramt, weil das Jagdrecht hier nicht betroffen ist, was tatsächlich stimmt ( Seuchengesetz ist selbständig, deshalb können sie den Pächter auch zu allem zwingen ), weil das Jagdrecht nicht betroffen ist auch keine Prüfung von der Jagdbehörde nötig, alles Zivilrecht.
Außer es wird eine Regelung vereinbart die gegen das Tierseuchengesetz verstößt und eventuell den Betroffenen aus der Pflicht nimmt! Dies geht nicht, denn der Betroffene steht im Jagdkataster und trägt alle Aufwand in Namen aller Grundeigentümer, dazu ist er bestellt worden vertraglich, bis er aus diesen Jagdkataster ausgetragen wird nach Vertragsende, selbst sterben hilft nicht, dann haften die Erben!!!
Ersatzvornahme ist hier Mittel zum Zweck des Zwangs, wenn er Pächter nicht leistet und trägt diese Kosten zu 100%!!!
Das Veterinäramt sagt eindeutig, dass der Jagdausübungsberechtigte der voll Haftende ist, weil er nur Einfluss auf das Wild nehmen kann und hier dann leisten muss, aus seinen Rechten und Pflichten zum Schutz Dritter vor Schäden wie Tierhalter etc. !!!
Der Jagdpachtvertrag ist ein Dienstleistungsvertrag und hat nichts mit Mietrecht zu tun… Wer dafür noch zahlt bei dem muss man an seinen Geisteszustand höchstens zweifeln.
Die Kosten fallen für Suchaufwand mit 19200 Stunden auf 5000ha Fläche rechnerisch in 6 Monaten an, also das dann mal zwei für ein Jahr auf Jahre!!! Die Fahrten zur Verwahrstelle mit sogar Ersatzvornahme bei nicht Erfüllung durch Dritte ist rechtskräftig durch die Veröffentlichung der Anordnung ASP Bundesanzeiger 556/18 und verweist auf das Vertragsrecht ( Zivilrecht ) der Jagdgenossenschaft, welches nur durch die Vertreter geregelt werden kann und nach Vertragsrecht sogar zwingend muss!!!!
Im Vertragsrecht ( Zivilrecht ), also eine jagdrechtliche Lösung findet, aber die bei einer Anordnung doch keine Anwendung findet, da hier das Seuchenschutzgesetz Anwendung findet und damit spielt diese Regelung im Pachtvertrag niemals eine Anwendung für das verwaltende Amt, weil der Leistende nur aus dem Kataster erfasst wird, der Rest spielt fürs Amt keine Rolle! Ausserdem würde auch die Anordnung blockieren, was niemals geht da Punkt C keine Alternative dies ausschließt.
Fazit, der Jagdgenossenschaftsvorsteher hat hier für Rechtssicherheit zu sorgen und damit lehnt sich die Gemeinde entspannt und alle Ämter zurück und sagt:
Wenn diese in einem Vertrag arglistig täuscht haben, weil diese Vertreter wissentlich nicht über die Mindestkosten von über 120 Euro / ha im Jahr auf Jahre den Pächter hingewiesen haben und das eindeutig schriftlich im Vertrag vermerkt haben, weil Seuchenbekämpfung natürlich den Pachtvertrag zivilrechtlich massiv beeinflusst, dann haften diese Vertreter voll für dieses zivilrechtliche Straftat, wenn man beweisen kann, dass sie es wussten!!!
Eintrag ins Genossenschaftsprotokoll, oder Thema unter Zeugen in der Jagdgenossenschaftsversammlung reichen hierfür aus, außerdem dürfen sie niemals Dritte belasten und das weis die Gemeinde auch, was sie damit eventuell auch getan haben wenn es vor Gericht geht!
Jeder weiss das wenn er ein kaputtes Auto verkauft und dies nicht angibt, und damit mehr Geld erzielt, als es wert ist hat was getan was nicht richtig ist und es Ihm
nach zu weißen ist passiert!!!
Wenn man damit aber auch noch Dritte wie die Gemeinde belastet oder gefährdet und damit die Jagdausübungsberechtigten als Grundeigentümer belastet mit einem nichtigen Vertrag mit Ersatzzahlungen, wird als Jagdgenossenschaftsvorsteher und Vertreter als Unterzeichner des Vertrages mit Sicherheit angezeigt und von den Grundeigentümern verklagt zivilrechtlich diese Kosten dann komplett allen zu erstatten!
Geht schnell in die tausende aber besser psssst sonst macht das ja kein Trottel mehr!!!
Hiermit warne ich auch alle Verpächter vor den Folgen die ein definitiv kommen der ASP Ausbruch nach Anordnung für Konsequenzen haben wird der mit 100% Sicherheit in den kommenden 3 Jahren erfolgen wird hier in Deutschland!!!
Peter und der Wolf