Als Pächter wird man bald das Wort Leidenschaft ganz anders wahrnehmen!
Es kommt jetzt von wirklich leiden!!!!
Wer in eine Jagdpachtvertrag sitzt oder neu eintritt, ist mit ASP vollkommen der Willkür der Behörden ausgesetzt!!!
Die Regelungen heben das Zivilrecht auf und die Anordnung des Bundesrat fixiert im neuen Seuchenschutzgesetzt zwingt den Jäger zur Entsorgung der kranken Tiere und wenn er dies nicht tut, wird das Forstamt im Auftrag des Veteinäramtes diese im Auftrag geben und der Jagdgenossenschaft in Rechnung gestellt.
Diese muss dann die Rechnung beim Pächter einfordern.
Wenn kein Pächter vorhanden ist, muss jeder Grundbesitzer Flächenanteilig haften.
Aus diesen Grund wird ein Pachtvertrag ohne Regelung der Kostenübernahme zu Rechtsstreitigkeiten führen.
Außerdem muss die Jagdgenossenschaft auf das Problem ASP den Pächter hinweisen und die damit verbundenen Pflichten im Vertrag fixieren, sonst ist dieser Anfechtbar, wegen Vortäuschung falscher Tatsachen.
Bei Nachweis ist dies sogar eine Straftat des Verpächters!
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