Update 2: Aus den Kommentaren: "Der Inhaber des Hausrechts oder der ihn vertretende
Sicherheitsdienst kann beispielsweise ein Hausverbot erteilen und es DURCHSETZEN, indem er
sich auf Notwehr beruft, die regelt§ 32 des Strafgesetzbuches (StGB) . Auch auf § 859 ff des
Bürgerlichen Gesetzbuches, die Selbsthilfe , können sich Sicherheitsdienste stützen." Danke
Gie*******
Update: An alle Hurensöhne: Was ist denn los? 23 Dislikes und ich habe noch nicht ein einziges
Argument vernommen. Zwei Leute haben sich beschwert, dass ich rumschreie. Drauf geschissen.
ERKLÄRT MIR WIESO ICH FALSCH LIEGE UND NATALIJA RICHTIG! Oder seht einfach ein, dass euer
Argument "Gefühle" ist.
Heute: Neues Maß an Unsachlichkeit erreicht. Konnte mich bei dieser geistig schwerstbehinderten
nicht zurückhalten.
Original:
Ich schlag dich zusammen, wenn du dich wehrst bist du Nazi. #SJWlogic
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