50 Jahre Welterbestätten

in deutsch •  2 years ago 

Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!

Auf ihrer Welterbekonvention am 16. November 1972 verabschiedete die UNESCO eine internationale Übereinkunft, die die Konzepte des Naturschutzes und der Erhaltung von Kulturgütern miteinander verband.

Dies soll zum Anlaß genommen werden, an deutsche Schande in dieser Hinsicht zu erinnern.

Der Kölner Dom befand sich von 2004 bis 2006 auf der roten Liste gefährdeter Kulturgüter, weil die Stadt in einem Anflug von Gier und Bauwut dem Monument immer näher auf die „Pelle“ rückte. Erst eine Übereinkunft, wonach eine Freizone auf beiden Rheinseiten erhalten bleiben mußte und Gebäude nahe der Freizone die Höhe von 60 Metern nicht überschreiten durften, führten zur Streichung des Kölner Domes von der Liste gefährdeter Kulturgüter. Mit anderen Worten: Deutschland mußte erst von der UNESCO zur Bewahrung seines Kulturerbes angehalten werden. Dessen ungeachtet steht das imposante Bauwerk eingepfercht zwischen häßlichen Bausünden wie dem Hauptbahnhof und dem Museum Ludwig und entfaltet nicht einen Bruchteil der Wirkung, die es in sich trägt.

Das Dresdener Elbtal war 2006 auf die rote Liste aufgenommen worden. 2009 wurde ihm endgültig der Status als Weltkulturerbe aberkannt, weil sächsische Banausen darauf bestanden, die vierspurige Waldschlößchenbrücke, die den Landschaftsraum des Elbbogens zerteilt, dort zu errichten.
Damit steht Deutschland auf der Stufe des Oman und mit ihm zusammen auf der nur diese zwei Staaten umfassenden Liste der Schmach derer, die jemals ein Weltkulturerbe durch Aberkennung verloren.

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391260_1_org_Der_Koelner_Dom_besitzt_einen_Dachstuhl_aus_Eisen_aus_dem_19._Jahrhundert_-_und_ist_daher_weniger_brandgefaehrdet._Foto_Henning_Kaiser-1635657866.jpg

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