Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
Wer hat das verurteilt?
Wer hat deswegen Sanktionen verhängt?
Wer hat dagegen protestiert?
Wer hat US-Waren deswegen boykottiert?
Wer hat Yankees dafür diskriminiert und gemobbt?
Schandmäßigerweise niemand!
Warum dann der Doppelstandard im Falle von Rußland - noch dazu bei legalem Handeln? Der Aufbau im Völkerrecht folgt dem im Strafrecht vorgegebenen: Tatbestandsmäßigkeit – Rechtswidrigkeit – Schuld. Wenn man Tatbestandsmäßigkeit bejaht (Gewaltverbot), aber dafür einen Rechtfertigungsgrund findet, ist das Verhalten nicht illegal. Die Völkerrechtsordnung räumt ein Selbstverteidigungsrecht, bzw. Nothilferecht ein, das ggf. auch präventiv gilt. Man braucht nicht in die Defensive zu geraten und erst recht nicht den Schadenseintritt (Biowaffenangriff, Atomwaffendrohung) abzuwarten.