Isabella Klais / Aufbruch -Wir für Deutschland!
Deutsche Gerichte sind bekanntlich überlastet und unterbesetzt. Nicht nur, daß hier eingefallene Fremde mit Klagen durch sämtliche Instanzen mit Hilfe der Asylindustrie und auf Kosten deutscher Steuerzahler Bleiberecht und Sozialleistungen durchsetzen wollen und so die Justiz lahmlegen. Nun testen sie die Möglichkeit aus, gegen Exponenten ihrer Herkunftsstaaten hierzulande strafrechtlich zu Felde zu ziehen.
Syrer streben in Deutschland - dem Vernehmen nach aber nicht nur hier - die strafrechtliche Verfolgung von Staatspräsident Bashar al Assad wegen angeblicher Giftgaseinsätze in Syrien in den Jahren 2013 und 2017 an.
Nach dem sogenannten Weltrechtsprinzip kann die Generalbundesanwaltschaft - gemäß dem 2002 in Deutschland eingeführten Völkerstrafgesetzbuch - Kriegsverbrechen, Völkermord, Angriffskrieg und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Deutschland zur Anklage bringen, unabhängig davon, wo, von wem und gegen wen diese Taten verübt wurden. Sie kann dabei auch gegen Tatverdächtige ermitteln, die weder deutsche Staatsbürger sind, noch sich in Deutschland aufhalten. Das Verfahren greift auch bei nicht unmittelbarer Täterschaft bei hierarchischer Sruktur (Aufsichtspflichtverletzung und Vorgesetztenverantwortlichkeit).
Mit der Ausdehnung seiner Zuständigkeit auf Delikte ohne Bezug zu Deutschland tat man sich keinen Gefallen. Nun müssen Ermittlungen geführt werden ohne Zugang zu
- den Beschuldigten, die oftmals Immunität genießen,
- den Tatorten im Ausland, die fremder Souveränität unterstehen,
- den einschlägigen Beweismitteln, die in Fremdsprachen abgefaßt sind.
Das kommt für deutsche Juristen einem Stochern im Nebel gleich mit erwartungsgemäßem Ausgang gleich dem Hornberger Schießen.
Je entfernter eine Tat ist, umso schwerer tut man sich bei ihrer Aufklärung, und umso langwieriger verspricht das Verfahren zu werden..
Im Strafprozeß gilt das zwingende Prinzip der Unmittelbarkeit, wonach Richter ihre Entscheidungen ausschließlich auf Erkenntnisse stützen dürfen, die sie während der Hauptverhandlung gewonnen haben. Dies bedingt, daß alle an einem Urteil beteiligten Richter bei der gesamten Hauptverhandlung präsent gewesen sein müssen. Bei absehbar längerer Prozeßdauer können Ersatzrichter benannt werden, was in Grunde zur Doppelbesetzung der Kammern führt. Diese Ersatzrichter nehmen an der Hauptverhandlung teil und springen bei Ausfall der ordentlichen Richter vor Prozessende ein.
Hier stehen Aufwand und Ergebnis in keinerlei vernünftigem Verhältnis mehr. Ergeht tatsächlich ein Urteil, wird es in der Regel nicht vollstreckbar sein. Das Ganze mündet dann in eine vergebliche, aber teure Theateraufführung.
Die Strafanzeige richtet sich auch im vorliegenden Fall gegen ein durch Immunität geschütztes Staatsoberhaupt, das sich nicht auf deutschem Hoheitsgebiet aufhält und sich voraussichtlich auch nicht hierher begeben wird. Es wird mit einer Verhandlungsdauer von bis zu 30 Jahren gerechnet.
Der Giftgaseinsatz wurde von den Vereinten Nationen untersucht, die zwar den Einsatz von Sarin feststellten, nicht aber den Verursacher, weil die Klärung dieses entscheidenden Punktes jenseits ihres Mandates gelegen habe. Es stellt sich daher die Frage, warum das Mandat derart eng gefaßt worden war; etwa um das Ergebnis multipel jemandem anlasten zu können?
Nun soll Deutschland richten, was Aufgabe der Vereinen Nationen gewesen wäre, die dafür auch weitaus besser munitioniert sind.
Die Fälle werden Deutschland natürlich von interessierten Seiten aufgedrängt. Warum wohl wird der Fall Jamal Khashuggi mit weitaus günstigerer Beweislage (Täterschaftszuschreibung durch die CIA und die Vereinten Nationen an den saudi-arabischen Nachwuchsdespoten MBS) nicht in Deutschland verhandelt? Stattdessen sitzen die Schergen des deutschen Regimes mit dem Mörder am Verhandlungstisch und bilden seine Terrortruppen aus.
Als Finanziers der Aktion gegen den syrischen Präsidenten agieren die einschlägig bekannte Soros-Stiftung und andere Akteure der Migrationsindustrie. Doch nicht nur sie. Deutschland feindlich gesonnene politische Kräfte feiern derartige Justizanmaßung als Folgeprozeß der Nürnberger Prozesse, die den Makel der Illegalität auf der Stirn tragen. In welchem rechtsstaatlichen Verfahren dürfen persönlich beteiligte, d. h. befangene Richter agieren? Nichts anderes geschah in Nürnberg. Dies kann und darf wahrlich nicht als nachahmenswerte Vorlage dienen.
https://www.dw.com/de/giftgas-wie-deutschland-assad-anklagen-k%C3%B6nnte/a-55742324
https://www.dw.com/de/safferling-n%C3%BCrnberger-ns-prozesse-ver%C3%A4nderten-das-v%C3%B6lkerrecht/a-55628964
https://www.dw.com/de/n%C3%BCrnberger-nazi-prozess-warnung-an-kriegsverbrecher-und-diktatoren/a-55519932