Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
Die Aufforderung zur Unterlassung der Aufklärung der Impflinge hinsichtlich der mit der mRNA-Verabreichng verbundenen gesundheitlichen Risiken stellt eine Anstiftung zur vorsätzlichen Körperverletzung dar.
Selbst wenn dem Eingriff keine negativen medizinischen Konsequenzen folgen, erfüllt allein schon die Einführung der Nadel in den Impfling ohne dessen wirksame vorherige Einwilligung, die eine vorausgegangene umfassende und inhaltlich korrekte Aufklärung voraussetzt, den Tatbestand der Körperverletzung.
Die Aufklärung muß, wenn eventuelle Risiken noch nicht erforscht sind, genau diesen Hinweis beinhalten. Noch fehlende Erkenntnisse dürfen nicht als Ausschluß von Risiken dargestellt werden.