Apartheid für Alte?

in deutsch •  5 years ago  (edited)

Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!

Ältere Zeitgenossen gelten als besonders anfällig für einen schwerwiegenden Verlauf einer Infektion mit dem Corona-Virus. Das trifft jedoch nur bei Altersschwäche und Vorerkrankungen zu.
Inzwischen sind auch schon jüngere Personen an Covid 19 verstorben.

Weil die für das Gesundheitswesen vorgesehenen finanziellen Mittel über Jahre hinweg durch das Kasner-Regime zweckentfremdet wurden, fehlt es jetzt an Kapazitäten für intensivmedizinische Behandlungen. Das Gesundheitssystem wurde zu großen Teilen privaten Händen überantwortet, für die es sich als integraler Teil der Daseinsvorsorge nicht eignet, da es sich der Gewinnmaximierung als oberster Maxime entziehen muß zugunsten einer gewinnunabhängigen flächendeckenden und zuverlässigen Versorgung auf hohem Qualitätsniveau. Das rächt sich nun.

Die Corona-bedingten Einschränkungen werden damit begründet, die Risikogruppe der Älteren müsse geschützt werden, um das Gesundheitssystem nicht zu überstrapazieren.

Vor diesem Hintergrund wird die Idee ventiliert, die Älteren in Quarantäne zu schicken, um den anderen eine Rückkehr zur Normalität zu ermöglichen.
Ignoranten der besonderen Art halten dies für vereinbar mit dem verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz und glauben tatsächlich, besonders findig zu sein, wenn sie darauf verweisen, daß Ungleiches ungleich behandelt werden müsse.
Zwar hat das Bundesverfassungsgericht das so in ständiger Rechtsprechung judiziert; bei der Anwendung dieses Grundsatzes aber gilt es äußerste Vorsicht walten zu lassen, denn mit diesem gefährlichen Hebel könnte man theoretisch den gesamten Gleichheitsgrundsatz leerlaufen lassen. Zwei genau gleiche Dinge gibt es nur selten. Wendete man das Prinzip der ungleichen Behandlung von Ungleichem exzessiv an, würde der Gleichheitsgrundsatz aus seiner Verankerung gehoben und in sein Gegenteil verkehrt. Irgendwelche Unterschiede findet man immer. Das entspräche jedoch nicht der ratio legis dieser Bestimmung.
Deutschland ist ein Sozialstaat, der sich durch unterschiedliche Solidaritätsstränge charakterisiert: Alte mit Jungen, Reiche mit Armen, Gesunde mit Kranken, etc.. Damit verträgt es sich nicht, eine Gruppe auszulagern und zu isolieren.
Ältere Personen sind noch immer mündige Bürger, die eigenverantwortlich entscheiden können und können müssen, so sie sich dazu in der Lage befinden. Dazu gehört die autonome Wahl bestimmter Schutzmaßnahmen, aber auch der Entschluß, bestimmte Risiken einzugehen. Junge behalten sich das selbstverständlich ja auch vor und treffen oft weitaus unvernünftigere Entscheidungen als die lebenserfahrenen Älteren.
Den Jüngeren ist vieles nur möglich, weil die Älteren es ihnen ermöglicht haben. Auch daran sollte man gelegentlich mal mehr als nur einen Gedanken verschwenden.
Und nicht zuletzt: Wer sich als Welthelfer profilieren will, sollte zunächst einmal in der eigenen Gesellschaft Solidarität üben.

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