Aushungern gilt nicht!

in deutsch •  3 years ago 

Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!

Bei ihrer Agitation gegen Impfgegner versuchen die Machthaber die Privatwirtschaft einzuspannen und die Verantwortung auf diese abzuwälzen.

Jedes Geschäft und jeder Gastronomiebetrieb kann grundsätzlich ihm unliebsame Kundschaft vermittels seines Hausrechtes ausschließen. Diese auf der zivilrechtlichen Privatautonomie beruhende Möglichkeit wurde durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz aber ganz erheblich ausgehöhlt. Mit ihm wurde das öffentlichrechtliche Diskriminierungsverbot weitgehend auch in das Zivilrecht überführt. Das Diskriminierungsverbot beschränkt sich nicht etwa exklusiv auf die dort enumerativ aufgeführten Gründe, sondern erfaßt auch Diskriminierungen ohne jeglichen Grund auf Willkürbasis (argumentum a maiore ad minus).
Zumindest im Massengeschäft kommt dieses Diskriminierungsverbot auch Impfgegnern zugute. Da Geimpfte ebenfalls nachweislich als Überträger des Corona-Virus in Frage kommen, besteht keine erhöhte Gefahr der Infektion durch Ungeimpfte, weswegen kein Rechtfertigungsgrund für eine Ungleichbehandlung beider Gruppen greift.
Selbst wenn man die Aufzählung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz für abschließend hielte, käme ein Ausschluß Ungeimpfter von der Möglichkeit der Deckung ihres Grundbedarfes einer unzulässigen Impfpflicht gleich.
Für einzelne Geschäfte mit Waren zur Deckung des elementaren Bedarfes kommt bei einer örtlichen Monopolstellung sogar ein Kontrahierungszwang in Betracht. In Frankreich scheiterten Versuche des Macron-Regimes, Ungeimpften den Zugang zu Supermärkten zu verwehren, an den Gerichten, die die Versorgung über Lieferdienste nicht als adäquat und zumutbar erachteten. Gleiches gilt auch für Deutschland.

Die in Hessen und Niedersachsen den Geschäften eingeräumte Option, Ungeimpfte auszuschließen, wird schon aus Gewinnerzielungsgründen scheitern. Wer verzichtet schon freiwillig auf rund ein Viertel der Kundschaft?

Bezeichnend für die Absicht der feigen Machthaber, die Bevölkerung zu spalten und zu kujonieren, ist der Versuch, die Privatwirtschaft zu ihren Erfüllungsgehilfen zu degradieren, auf die sich ggf. die Verantwortlichkeit abwälzen läßt.

Wenn die Impfquote tatsächlich bei 80% liegt, besteht kein Grund mehr, auf die restlichen 20% derart Druck auszuüben. Der Rückgang der Impfnachfrage erklärt sich für jeden, der denken kann, aus der hohen Anzahl der Geimpften. Wenn fast alle geimpft sind, woher soll die gleichbleibend hohe Nachfrage dann kommen?
Die Pharmaindustrie will nun auch noch den verbliebenen Rest abgreifen, wird sich an ihm jedoch - zusammen mit den korrupten Machthabern - die Zähne ausbeißen.

https://www.t-online.de/region/hannover/news/id_90975798/hessen-und-niedersachen-supermaerkte-duerfen-2g-zulassen-wenn-sie-wollen.html
https://www.fnp.de/wirtschaft/hessen-corona-2g-regel-supermarkt-politik-wirtschaft-bouffier-virus-pandemie-zr-91055686.html

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ich klatsche fleissig mit
bei uns gibt es das nicht :-)

mir sind alle egal,de pleite gehn--selber schuld