Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
Unrechtssprüche von verachtenswerten Justizschergen mißbrauchen den Namen des Volkes gegen zwei aufrechte Menschen, denen unsere uneingeschränkte Solidarität und unser tiefer Respekt gilt.
Nach allem, was man inzwischen weiß über den Corona-Betrug und seine verheerenden Folgen, sind dies in Form von Recht gekleidete Verbrechen.
Anlage
RT-DE
vom 17. November 2023
Corona-Aufarbeitung in Bayern: 20.000 Euro Bußgeld wegen Maskenattesten für Kinder
Das Landgericht Passau verurteilte den maßnahmenkritischen Arzt Dr. Ronny Weikl zu einem Bußgeld von 20.000 Euro. Bereits vor einem Jahr war der Arzt wegen ausgestellter Maskenatteste für Erwachsene zu einer einjährigen Gefängnisstrafe auf Bewährung ohne Berufsverbot verurteilt worden.
Dr. Ronald Weikl führt gemeinsam mit Professor Sucharit Bhakdi den Verein "Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie" (MWGFD e. V.). Laut Eigeninformation auf der Website ist der Verein "ein Zusammenschluss von Ärzten und anderen medizinisch tätigen Personen mit Wissenschaftlern, die sich in Forschung und Lehre mit den Themen Gesundheit, Freiheit und Demokratie beschäftigen, um dem gesundheitlichen und sozialen Wohl der Bevölkerung zu dienen". Gegründet worden war er im Mai 2020.
Weikl stellte im Verlauf der Corona-Krise Erwachsenen wie auch besorgten Eltern bzw. ihren Kindern Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht aus. Es kam zu mehreren juristischen Verfahren und Klagen. Aktuell wurde Weikl aufgrund "unrichtiger Gesundheitszeugnisse" zu einem Bußgeld von 20.000 Euro verurteilt.
Der jüngste Prozess gegen Weikl fand vor dem Landgericht Passau statt. Die Verhandlung beschäftigte sich laut dem vor Ort anwesenden Online-Medium Report24 mit dem Anklagepunkt "ausgestellter Maskenatteste für Kinder".
Zu Beginn des Prozesses stellte der Richter fest, dass sich der MWGFD "gegen die Maskenpflicht" stellt. Dem Beklagten wird vorgeworfen: "Schuldig des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse."
In der Verhandlung werden "um die 16" exemplarische bekannte Fälle der Ausstellung beziehungsweise Zusendung von Maskenbefreiungen thematisiert. Die Verteidigung argumentiert, dass die "Maskenatteste des Dr. Weikl dazu geeignet gewesen wären, Leid zu lindern. Er habe ausschließlich nach ärztlichen Ethos gehandelt", so Report24-Herausgeber Florian Machl. Der Verhandlungstag werde dabei das laufende Verfahren dahingehend beeinflussen, dass "die Bemessung der Strafhöhe" verkündet werden wird.
Der Richter argumentiert nach der Beratung, dass "es in der Gesellschaft eben Regeln gebe, an die man sich zu halten habe". Die ermittelnden Vorinstanzen hätten diesbezüglich in den drei Corona-Jahren bei dem Beklagten "einen Regelverstoß festgestellt". Weikl habe "nie versucht, sich zu bereichern", so der Richter. Machl fasst in einem X-Posting zum Urteil zusammen: "Schuldspruch und Strafverkündung erfolgt. Nach Deutschem Recht war ein Freispruch an diese Stelle nicht mehr möglich, allerdings wäre eine Nullstrafe (Verwarnung) möglich gewesen. Resultat: 20.000 Euro Geldstrafe für insgesamt 10 übriggebliebene Fälle."
Genau vor einem Jahr hatte der bayerische BR24 bereits über eine zuvor abgehandelte Revisionsverhandlung ebenfalls zum juristischen Vorwurf der "Blanko-Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht" gegen Weikl berichtet. Das Urteil in einem Berufungsverfahren am Landgericht Passau fiel laut BR24-Artikel "deutlich milder aus als das im ersten Prozess". Weikl wurde schlussendlich wegen "falscher Maskenatteste" zu einer einjährigen Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt. Im Artikel wird erwähnt: "Berufsverbot und Geldstrafen wurden dagegen nicht verhängt." Zum Thema des drohenden Berufsverbots erläutert BR24: "Weil einige Fälle eingestellt worden waren und letztlich nur noch 24 Atteste abgeurteilt wurden, belief sich die Strafe schlussendlich auf ein Jahr. Ein Berufsverbot, wie es die Staatsanwaltschaft gefordert hatte, sprachen die Richter nicht aus."
In einer Presskonferenz am 16. November 2022 erklärte der verurteilte Dr. Weikl: "Ich werde selbst unter Bedrohung mein medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden. Mit dem sicheren Wissen um die Sinnlosigkeit des Maskentragens als Schutz vor Atemwegsviren und die gleichzeitig damit einhergehende erhebliche Gesundheitsgefährdung, von denen mein Kollege Professor Haditsch gerade gesprochen hat, würde ich meine ärztlichen Pflichten aus meiner Sicht verletzen und somit eine Straftat begehen, wenn ich einem bei mir hilfesuchenden Patienten ein solches Attest verweigern würde."
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und ein Berufsverbot für drei Jahre gefordert, zudem 50.000 Euro Geldstrafe, die Verteidigung demgegenüber einen Freispruch.
Corona-Aufarbeitung in Bayern: Maßnahmenkritische Lehrerin aus Beamtenverhältnis entlassen
Der Freistaat Bayern hat über den Verwaltungsgerichtshof in München die Revisionsklage einer Lehrerin zurückgewiesen. Nach dreizehn Jahren Tätigkeit an einem Gymnasium wurde die maßnahmenkritische Frau nun final aus dem Beamtenverhältnis entfernt.
Die juristischen Ereignisse, die zu der ersten vorläufigen Disziplinarklage gegen die damals 51-jährige Lehrerin aus Oberbayern führten, ergaben sich in der Hochphase der sogenannten Corona-Krise im Jahr 2021. Die an einem Gymnasium der Stadt Landsberg am Lech tätige Frau weigerte sich im Unterricht den behördlich vorgeschrieben Mund-Nasen-Schutz in Form einer "Corona-Maske" zu tragen. Des Weiteren wurde ihr vorgeworfen, proaktiv auf maßnahmenkritischen Demonstrationen anwesend gewesen, wie auch als Rednerin in Erscheinung getreten zu sein. Das Verwaltungsgericht München entschied dann im Dezember 2021, dass die Lehrerin ihren Beamtenstatus verliert. Die Verurteilte klagte gegen den Beschluss. Nun wurde die Revision final abgewiesen.
Medienberichte jener Zeit schilderten die Vorwürfe der zuständigen Schulbehörden gegenüber der eigenständig denkenden Pädagogin. So heißt es in einem Welt-Artikel, Bezug nehmend auf die im Disziplinarverfahren dargelegten Vorwürfe, aus dem Inhalt einer Rede der Lehrerin auf einer Demonstration zitierend: "Stellen Sie sich nur mal vor, eine Person fängt an, keine Maske zu tragen in der Schule, in der ich unterrichte. Was passiert denn da? Da könnten andere ja auch noch auf die Idee kommen, dass sie Luft zum Atmen brauchen. Und vielleicht besser leben können."
Individuelle Entscheidungen, zum Thema des körperlichen Eigenschutzes, wurden medial-politisch forciert, auch über die Gesellschaft kritisch bis ablehnend betrachtet und hinterfragt. Die allgemeine Arbeitssituation verschärfte sich dann aufgrund der beeinträchtigten Atmosphäre in dem Gymnasium, sodass die Frau sich entschied, der Arbeit, also dem Unterricht fernzubleiben. Zudem soll sie während der Pandemie Eltern unterstützt haben, die ihre Kinder aus der Schule nehmen wollten. Die stellvertretende Schulleiterin teilte gegenüber Medien im Jahr 2021 mit: "Ich darf Ihnen versichern, dass die Lehrkraft keinerlei Unterstützung bezüglich ihrer Haltung zu den Corona-Maßnahmen vonseiten der Schulleitung erhalten hat."
Die kritische Lehrerin machte sich unbeliebt, da sie sich in einem Video in den sozialen Medien unmissverständlich und provokativ in der Formulierung positionierte. So sagte sie in einer aufgezeichneten Rede: "Es ist Indoktrination, Kindern beizubringen, mit 1,5 Meter Abstand sich zu bewegen. Kinder vergiften sich mit den Masken!"
Im November 2023 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Disziplinarmaßnahme nun final bestätigt, wie ein Gerichtssprecher auf Bild-Anfrage bestätigte. So heißt es: "Gegen die Beklagte wird auf die Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erkannt". Das Urteil ist damit rechtskräftig. Die Bild-Zeitung titelt im Duktus allbekannter Springerpresse-Häme: "Corona-Skeptikerin fliegt von Schule".
https://rtde.site/inland/187306-corona-aufarbeitung-in-bayern-massnahmenkritische/