Bitte, dürfen wir ein wenig revoluzzen?

in deutsch •  10 months ago  (edited)

Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!

Ein Generalstreik ist eine Arbeitsniederlegung bedeutender Teile der Bevölkerung mit dem Ziel, politische Entscheidung zu beeinflussen, oder die politische Gesamtsituation zu ändern.

Es erscheint nicht untypisch, daß in Deutschland die Frage nach der Statthaftigkeit eines Generalstreikes gestellt und von juristischen Ignoranten auch noch affirmativ beantwortet wird.
Widerstand kennt keinen Erlaubnisvorbehalt, denn er ist Ausfluß der vom Volke ausgehenden Staatsgewalt, die dieses erforderlichenfalls an sich ziehen und selbst direkt ausüben darf.

Selbstverständlich ist ein Generalstreik rechtens, denn es besteht in Deutschland keine Arbeitspflicht. Er ist nicht auf die Arbeiterschaft beschränkt und kann auch von Selbstständigen ausgeübt werden.

Fraglich sind über die Arbeitseinstellung hinausgehende Maßnahmen wie Blockaden. Erfolgen diese in großem Umfang, greift die normative Kraft des Faktischen. Das zeigt sich eindrücklich schon bei den Klimaklebern, die die Ordnungskräfte vor nicht unerhebliche Herausforderungen stellen. Finden Blockaden massenhaft statt, wird dies die Ordnungskräfte schlicht paralysieren und zur Kapitulation zwingen.
Hintergrund solch massiver Proteste ist eine tiefe Unzufriedenheit großer Teile der Bevölkerung, die ihre Interessen nicht mehr wahrgenommen und geradezu konterkariert sehen. Entscheidend ist dann, welchen Rückhalt sie für ihre Forderungen in der Gesamtbevölkerung finden. Erfahren sie diese Unterstützung, ist der Widerstand gegen die Machthaber von Art. 20, Abs. 4 GG gedeckt.

Anlage

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art. 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

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