Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
Hier wird ein 66jähriger, bisher honoriger und unbescholtener Rechtsanwalt in Untersuchungshaft genommen und angeklagt, obwohl schon die gegen ihn erhobene Anschuldigung der Untreue äußerst fragwürdig erscheint und auf einen Racheakt und Bereicherungsabsichten ehemaliger „Parteifreunde“ hinweist.
Erheblich näher liegt die Vermutung, daß eine in der Sache für die Anzeigenführer kostspielige, aber dringend gebotene Klärung der zivilrechtlichen Lage mißbräuchlich vermieden werden soll durch eine Flucht ins Strafrecht. Es ist nicht ersichtlich, wie der Strafprozeß ohne Aussetzung zur Feststellung der zivilrechtlichen Verhältnisse durchgeführt werden kann. Den Anzeigeführern muß daher aufgegeben werden, zunächst eine Zivilklage anzustrengen.
Von hinreichendem Tatverdacht kann derzeit unter keinen denkbaren Umständen ausgegangen werden.
Der Fluchtgefahr, die bei dem polyglotten Juristen mit zahlreichen Auslandsverbindungen nicht von der Hand zu weisen ist, könnte durch Meldeauflagen begegnet werden nach dem Grundsatz, wonach stets auf das mildeste taugliche Mittel zurückgegriffen werden muß. Die Anordnung der Untersuchungshaft erscheint dagegen rechtsmißbräuchlich, da überzogen.
Die Vorführung des Angeklagten in Handschellen bei Gericht ist grob unangemessen, da unverhältnismäßig. Ein 66jähriger springt nicht mehr mühelos über Absperrungen, aus dem Fenster oder durch die Tür. Diese rechtswidrige Maßnahme dient allein der Demütigung des medial bekannten Corona-Ermittlers.
Mit Menschenwürde ist diese schikanöse Behandlung nicht vereinbar. Hier nimmt das verkrachte System niederträchtig Rache an einem Kritiker.