Das deutsche Verbrecherregime stellt die Ohren auf Durchzug.

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Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!

Die Kritik an den rechtsstaatlich defizitären Zuständen in Deutschland ist alt und bekannt. Dennoch ändert sich nichts.

Die Gewaltentrennung hierzulande läßt derart zu wünschen übrig, daß von einem demokratisch verfaßten Rechtsstaat nicht mehr gesprochen werden kann.
Gerade eben erst ging - die aus guten Gründen verschämt verheimlichte - Klüngelei des Regimes mit dem sich in jämmerlichem Zustand befindlichen Bundesverfassungsgericht in eine neue Runde. Was die Verbrecherin Kasner mit dem von ihr in Karlsruhe installierten Quisling Harbärthchen initiiert hatte, wird seither fortgeführt mit dem Ergebnis, daß keine Klage gegen das Regime mehr Aussicht auf Erfolg hat, und sei sie noch so fundiert begründet. Inzwischen ist das durch seine politische und dilettantische Besetzung mit Laiendarstellern in professionelle Untiefen verschlammte Gericht in Niederungen abgeglitten, die es seiner Funktionsfähigkeit beraubt.
Die Weisungsabhängigkeit der deutschen Staatsanwaltschaft hat schon so manchen Polit-Verbrecher vor seiner verdienten Strafe bewahrt.
Das Parlamentsmandat von Regierungsmitgliedern spricht der Kontrollfunktion des Bundestages über die Regierung geradezu Hohn. Das Regime kontrolliert sich damit selbst.

Wegen Polizeigewalt in Deutschland werden die Vereinten Nationen nicht zum ersten Mal auf den Plan gerufen.

Die durch das Regime und die Blockparteien aktiv betriebene Russophobie fällt sogar dem EU-Parlament auf, das sich dadurch peinlich berührt und international blamiert fühlt.

Durch die Kriminalisierung der freien Meinungsäußerung und die Zensur derselben stellt sich das deutsche Regime auf die Stufe totalitärer Parias, was weltweit nicht unbeachtet bleibt und berechtigte Kritik auf sich zieht.

Deutschlands innere Schande transponiert sich unaufhaltsam auch nach außen. Das Regime kann sie nicht mehr leugnen, sondern die Kritik daran nur noch ignorieren.

Anlage 1

RT-DE
vom 10. November 2023

Mangelnde Rechtsstaatlichkeit: UN-Menschenrechtsrat zur Situation in Deutschland

Der Bericht des UN-Menschenrechtsrats attestiert Deutschland weiterhin gravierende Mängel in Bezug auf Rechtsstaatlichkeit. Harsche Kritik kommt auch aus Russland und China, die in Deutschland Rassismus auf dem Vormarsch sehen. China fordert zudem, Deutschland müsse den Kampf gegen Ungleichheit verstärken.

In einem fortlaufenden Prozess unterzieht der UN-Menschenrechtsrat die Mitgliedstaaten einem Review. In der heutigen Sitzung war Deutschland aufgefordert, sein Verhältnis zu den Menschenrechten zu erklären, darzulegen, wie die beim vergangenen Review gemachten Vorschläge implementiert wurden, und sich der internationalen Kritik zu stellen. Davon gab es viel. Zahlreiche Länder kritisierten die BRD deutlich.

Insbesondere der russische Vertreter ging mit der Bundesrepublik hart ins Gericht. Insgesamt sieht er nur geringe Fortschritte Deutschlands bei der Umsetzung der bisherigen Verbesserungsvorschläge des Menschenrechtsgremiums. Russland sei tief besorgt angesichts der zunehmende Russophobie in Deutschland, auch durch staatliche Akteure. Russland kritisierte in diesem Zusammenhang die Einschränkung der Meinungsfreiheit durch das Verbot von mit Russland assoziierten Symbolen. Ebenso kritisierte der russische Vertreter die Beschlagnahmung von privaten Fahrzeugen mit russischen Nummernschildern durch staatliche Stellen. Russland habe im Beobachtungszeitraum eine besorgniserregende Zunahme von Racial und Ethnic Profiling in Deutschland feststellen müssen. Die Russische Föderation sei zudem beunruhigt über die Zunahme von staatlicher Gewalt gegenüber friedlichen Demonstranten in der Bundesrepublik.

Das Thema gruppenspezifische Menschenfeindlichkeit in Deutschland machten auch die Vertreter anderer Länder immer wieder zum Thema. So kritisierte China die in der BRD grassierende antichinesische Stimmung sowie den Rassismus gegenüber Menschen aus Afrika und gegenüber Muslimen. Auch China kritisierte die ausufernde Polizeigewalt in Deutschland, ebenso wie die Türkei und zahlreiche andere Länder des UN-Gremiums. China forderte von Deutschland zudem, den Kampf gegen die soziale Ungleichheit zu verstärken. Die soziale Entwicklung in der Bundesrepublik gebe Anlass zur Sorge.

Zahlreiche muslimische Länder ermahnten die BRD zur Achtung des Demonstrationsrechts. Die Unterstützer der Palästinenser dürften in ihren Rechten auf öffentliche Versammlung nicht beschnitten werden. Katar forderte von Deutschland zudem eine Korrektur in der Haltung zu Israel. In ihrer Eingangsrede hatte die deutsche Vertreterin deutlich gemacht, dass die Unterstützung Israels, die sie aus der Verkürzung des Slogans "Nie wieder Krieg, nie wieder Faschismus" auf "Nie wieder" herleitete, nicht verhandelbar sei. Diese Haltung ruft weltweit Stirnrunzeln hervor.

Der bereits im August veröffentlichte Bericht des Menschenrechtsrats zur Situation in Deutschland weist ebenfalls auf umfassende Defizite hin. Der Bericht sieht beispielsweise in dem bereits 2017 verabschiedeten Netzwerkdurchsetzungsgesetz eine Gefahr für die Meinungsfreiheit. Auch die weitreichenden Befugnisse der Behörden hinsichtlich der Überwachung ohne richterliche Kontrolle kritisiert der Bericht. Deutschland müsse sicherstellen, dass die Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit bei derartigen Maßnahmen gewahrt bleibe. Das gilt auch hinsichtlich polizeilicher Maßnahmen. Der Bericht prangert das Ausmaß an Polizeigewalt in Deutschland an. In der Verschärfung des Strafrechts bezüglich öffentlicher Äußerungen zu bestimmten Sachverhalten sieht der Menschenrechtsausschuss eine Gefahr für die Meinungsfreiheit. Deutschland wird aufgefordert, diese Regelung zurückzunehmen.

Erneut äußerte der Bericht deutliche Kritik an der Abhängigkeit der Strafverfolgungsbehörden. Die Gewaltenteilung sei in Deutschland weder gesetzlich noch praktisch verwirklicht. Deutschland wird erneut zu einer Rechtsreform aufgefordert, mit der die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften gewährleistet wird. Dieses schwerwiegende rechtsstaatliche Defizit wird von unterschiedlichen internationalen Organisationen seit Jahrzehnten moniert, ohne dass dies in Deutschland zur Behebung des Mangels führen würde. Die Staatsanwaltschaft ist in Deutschland weisungsgebunden und damit von der Politik abhängig.

https://rtde.site/inland/186525-un-menschenrechtsrat-zur-menschenrechtssituation-in/

Anlage 2

RT-DE
vom 09. November 2023

"Krise als Motor der Staatsmodernisierung": Geheimtreffen von Bundesregierung und Verfassungsgericht

In der Bundesrepublik gilt das Prinzip der Gewaltenteilung. Im Prinzip. Trotzdem treffen sich Regierung und Verfassungsgericht gelegentlich zum vertraulichen Gedankenaustausch. Damit, so das Gericht, setze man nur "eine seit vielen Jahren bestehende Tradition fort".
"Krise als Motor der Staatsmodernisierung": Geheimtreffen von Bundesregierung und Verfassungsgericht
Quelle: www.globallookpress.com © Andreas Gora/Keystone Press Agency
So schnell sieht man sich wieder: Steffen Harbarth (links) begrüßt Mitglieder der Bundesregierung beim Gedenken an die Novemberpogrome 1938 in einer Berliner Synagoge am 9. November 2023

Mehrere Mitglieder der Bundesregierung und die Richter des Bundesverfassungsgerichtes haben sich am Mittwochabend zum gemeinsamen Abendessen in Karlsruhe getroffen. Im Vorfeld hatte das Springerblatt Welt über das geheim gehaltene Treffen berichtet. Wie die Zeitung meldete, stand unter anderem das interessante Thema "Krise als Motor der Staatsmodernisierung" auf der Tagesordnung.

Das Treffen zwischen zweiter und dritter Gewalt ist nicht ohne Brisanz. In der kommenden Woche wird das Verfassungsgericht über eine Klage gegen die Bundesregierung entscheiden. In der Klage der Unionsfraktion geht es um die Verschiebung von Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro in den Klimafonds. Die Union sieht darin einen Bruch der Schuldenbremse.

Bereits im Juni 2021, also mitten in der Corona-Krise, hatte ein Treffen zwischen Bundesregierung und Verfassungsgericht für Aufsehen und Kritik gesorgt. Die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte die Richter damals ins Kanzleramt gebeten. Ihren Duzfreund Stephan Harbarth, vor seiner Berufung zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion im Bundestag, traf sie zuvor zu einem Vorgespräch unter vier Augen.

Die damalige Justizministerin Christine Lambrecht begründete bei dem Treffen die angebliche Notwendigkeit der umstrittenen Grundrechtseinschränkungen. In der Folge wies das Gericht sämtliche Verfassungsbeschwerden gegen die Corona-Maßnahmen der Regierung zurück. Das Verfassungsgericht widersprach Vorwürfen der Befangenheit. Es habe sich um einen "Gedanken- und Erfahrungsaustausch" zwischen Staatsorganen gehandelt, wie er schon seit vielen Jahren Tradition sei.

Bei Fragen zu dem neuerlichen Abendessen gaben sich Regierung und Gericht wortkarg. Nicht öffentliche Termine kommentiere man grundsätzlich nicht, hieß es laut Welt aus den Ministerien. Das Verfassungsgericht veröffentlichte am Donnerstag diese spärliche Pressemitteilung: "Am 8. November 2023 besuchten Bundeskanzler Olaf Scholz und weitere Mitglieder der Bundesregierung das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Gäste wurden von dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth, der Vizepräsidentin Prof. Dr. Doris König und weiteren Richterinnen und Richtern des Bundesverfassungsgerichts zu einem Gedanken- und Erfahrungsaustausch empfangen. Gesprächsthemen waren die 'Krise als Motor der Staatsmodernisierung' und 'Generationengerechtigkeit: Politisches Leitbild und Verfassungsprinzip'. Das Treffen der beiden Verfassungsorgane setzt eine seit vielen Jahren bestehende Tradition fort."

https://rtde.site/inland/186485-mal-wieder-gemeinsames-abendessen-von/

EU-Parlament kritisiert Beschlagnahmung von Autos russischer Bürger.

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments haben eine Resolution verabschiedet, in der sie der Europäischen Kommission empfehlen, das Einfuhrverbot für Privatfahrzeuge russischer Staatsbürger zu überdenken. Die Maßnahmen erfüllen nicht den Zweck der Sanktionen, heißt es.

Europäische Abgeordnete haben in einer Resolution zwar härtere Sanktionen gegen Russland gefordert, kritisierten gleichzeitig aber "diskreditierende" Mängel bei den bestehenden Sanktionen, die sich auf die Beschlagnahmung persönlicher Gegenstände von in die EU einreisenden Russen beziehen: "Das Europäische Parlament fordert die Kommission auf, ihre Auslegung der Sanktionen zu überprüfen, die zur Beschlagnahme und Einziehung von Gegenständen und Fahrzeugen führen, die ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind; es wird betont, dass durch derlei Übereifer das Ziel und das Instrument der Sanktionen diskreditiert wird."

Mitte September begründete die Europäische Kommission die Maßnahmen damit, dass russische Autos, die in die EU eingeführt werden, zur Umgehung von Sanktionen genutzt werden könnten. Jedes Land müsse aber selbstständig entscheiden, wie die Beschränkungen umgesetzt werden, hieß es.

Ein Einfuhrverbot für Autos mit russischem Kennzeichen führten Tschechien, Finnland, Estland, Litauen, Lettland und Polen ein. Auch die Bundesrepublik hatte im Sommer mehrere Fahrzeuge mit russischem Kennzeichen beschlagnahmt. Laut Medienberichten gelang es im Juli dem ersten Russen, sein Auto zurückzuholen.

Die Europäische Kommission passte die Empfehlungen später an und stellte klar, dass die EU-Länder gesunden Menschenverstand zeigen und persönliche Gegenstände, die keine Luxusgüter sind, nicht konfiszieren sollten. Der Kreml bezeichnete diese Vorgehensweise als absurd.

In demselben Dokument forderte das Europäische Parlament dazu auf, "bei der Ermittlung von Personen, gegen die Sanktionen verhängt oder die von Sanktionen ausgenommen werden sollen, transparenter und professioneller vorzugehen", und weist erneut darauf hin, dass "die derzeitige Arbeitsweise dem Ruf der geltenden Sanktionsregelung abträglich ist".

Zudem forderte die Behörde, Sanktionen gegen alle großen Erdölunternehmen aus Russland, die Gazprom-Bank und ihre Tochtergesellschaften sowie deren Vorstände und Führungskräfte zu verhängen und Sanktionen gegen das LNG-Projekt "Arktis-2" einzuführen. Des Weiteren sollten europäische Länder legale Wege finden, die es ermöglichen würden, eingefrorene russische Vermögenswerte zu beschlagnahmen, um sie zur Wiederherstellung der Ukraine zu verwenden.

https://rtde.site/europa/186501-europaeisches-parlament-kritisiert-beschlagnahmung-von/

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