Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
Der §130 StGB - Volksverhetzung - stellt innerhalb der deutschen Rechtsordnung einen grundrechtsgefährdenden Faktor dar, weswegen er ersatzlos abgeschafft werden muß.
Gespickt mit unbestimmten Rechtsgegriffen, deren Auslegung nicht klar vorgegeben ist, läßt er es für Betroffene an der rechtsstaatlich unabdingbaren Vorhersehbarkeit dessen fehlen, was durch ihn tatbestandsmäßig erfaßt und pönalisiert wird. In einem funktionierenden Rechtsstaat hätte diese Bestimmung allein deswegen vor dem Bundesverfassungsgericht keine Überlebenschance.
Schon die dem §130 StGB zu Grunde liegende Geisteshaltung ist mit der Demokratie unvereinbar. Hier wird das Ziel verfolgt, den Souverän zu gängeln, indem er vor bestimmten Einflußnahmen bewahrt werden soll. Der Souverän aber muß unbegrenzten Zugang zu allen Äußerungen von jeglicher Seite haben, um sich selbst ein Urteil darüber bilden zu können. Ihm zu unterstellen, daß er dazu nicht in der Lage wäre, erfüllt selbst den Tatbestand dieses Paragraphen und beweist die Widersinnigkeit dieses Konstruktes eindrücklich. Dieses geht von einer unwürdigen Vorstellung des deutschen Volkes als dumme, ungebildete Herde aus, die zu ihrem Schutz unter die Vormundschaft ihrer Bediensteter zu stellen wäre, die darüber entscheiden, was an den Souverän herangetragen werden darf.
Mit diesem Gummiparagraphen läßt sich ausnahmslos jede politische Opposition verfolgen und verhindern sowie jede Meinungsäußerung unterbinden. Und wie man sieht, geschieht dies auch in völlig willkürlicher Weise durch die Machthaber. Die Konsequenzen daraus für die Freiheit und Seriosität von Wissenschaft und Lehre sind verheerend.
Ein Beispiel: In letzter Zeit traten mehrmals Somalier als Verbrecher grausamster Art in Erscheinung (Würzburg, Offenburg, Ludwigshafen). Ein Kollege, der in Somalia auf Posten war, bescheinigt diesem Volk eine Tendenz zu Grausamkeit, was nicht bedeutet, daß dies auf ausnahmslos alle Somalier zuträfe, aber offenbar ist eine grundsätzliche Neigung dort in dieser Hinsicht erkennbar und höher als in anderen Gesellschaften. Dies bewahrheitet sich in der Praxis immer wieder zu. Es zu negieren, geht nicht nur an der offensichtlichen Realität vorbei, sondern ist zudem brandgefährlich, da es Schutzmaßnahmen verhindert.
§130 StGB ist rechtswidriges, gegen höhere Normen verstoßendes (Un)recht.
Laßt Hetzer getrost hetzen. Ihre Aussagen müssen erst einmal auf Resonanz stoßen. Zur Verhetzung gehören nicht nur die Hetzer, sondern auch diejenigen, die sich verhetzen lassen. Die deutsche Bevölkerung kann und muß selbst entscheiden, ob sie äußeren Einflüssen stattgibt oder widersteht. Sie muß selbst die Spreu vom Weizen trennen. Schließlich wird sie tagtäglich herausgefordert und trainiert durch die Hetze ihres Regimes gegen Russen, die politische Opposition im Lande und all jene, die gegen ihre Narrative und die US-Propaganda antreten.
https://rtde.site/inland/152370-verfassungsschutzprasident-russlands-propaganda-spaltet-deutsche/
https://rtde.site/inland/152403-der-neue-paragra-f130-stgb-wie-man-die-wahrheit-zum-verbrechen-macht/