Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
Selbstbestimmung ist ein hohes Gut und unterscheidet Sklaven von Freien. Einschränkungen darf sie nur dort erfahren, wo sie andere tangiert.
Das nun vom Deutschen Bundestag angenommene Selbstbestimmungsgesetz scheitert jedoch an seinen Ansprüchen.
Im Verteidigungsfall wird die Wahl der Betroffenen nicht vorbehaltlos akzeptiert. Hier geht das Gesetz in seine eigene Falle und stellt sich selbst in Frage.
Dabei wäre das Problem durch die völlige Angleichung der Bestimmungen für Frauen und Männer für den Verteidigungsfall einfach und gerecht zu lösen gewesen. Suboptimal, aber gangbar, wäre eine 5jährige Zeitspanne gewesen, in der alle an die Entscheidung mit allen Konsequenzen gebunden gewesen wären. Die völlig von objektiven Kriterien losgelöste und schon nach einem Jahr revidierbare Entscheidung öffnet dem Mißbrauch die Tür.
Angeblich dürfen auch Betreiber von Einrichtungen von ihrer Vertragsfreiheit (Bitte, welche Vertragsfreiheit? Durch das Antidiskriminierungsgesetz wurde von dieser wenig mehr übriggelassen als die schmalen Umrisse der großen Löcher eines Schweizer Käses.) und ihrem Hausrecht Gebrauch machen und die Entscheidung der Betreffenden zurückweisen. Auf welcher Basis aber sollen sie ihre Auswahl treffen („Mir ist Ihre Stimme zu tief.“) und vermitteln? Dabei stehen sie stets mit dem Antidiskriminierungsgesetz in Konflikt. Ein gar wackeliger Balanceakt! Zur Vermeidung von Rechtsstreit wird auf dieses Recht im Zweifel verzichtet werden.
Feministinnen, die jahrzehntelang für Frauenquoten kämpften, werden jetzt nach dem Hase-Igel-Prinzip ausgebremst. Das muß man wirklich nicht bedauern; aber skurril erscheint es schon.
Nehmen wir den Fall Ganserer. Er / sie vermied alles für ihn / sie Nachteilige und Irreversible, das die Ernsthaftigkeit des Wunsches zum Wechsel untermauert hätte. Er / sie unterzog sich keiner Operation, keiner Hormontherapie und blieb sogar mit der bisherigen Lebensgefährtin zusammen. Seine Femininisierung besteht eher in einer Travestie mit Hilfe von Kleidung, Perücke und Makeup. Seine / ihre Befindlichkeit läßt sich an keinem objektiven Kriterium überprüfen.
So schnappte der frühere Berufsversager einer grünen Frau den Platz weg und bringt es nun auf ein fünfstelliges Monatseinkommen, das er anders nicht auch nur annähernd erreicht hätte. Die Investition in die Ausstattung lohnte sich ganz schnell.
In Sportarten mit Krafterfordernis treten früher bei den Herren für Medaillenränge völlig aussichtslose Wettkämpfer bei den Frauen an und rennen, springen, schwimmen und schmeißen diesen alles davon. Auf diese Weise räumen sie sämtliche Medaillen ab und lassen keiner gebürtigen Frau noch eine Chance. Ist das gerecht? Hier müßte man sich Einzelfälle zumindest kritisch ansehen. Vielleicht böte die Arbeit mit einem aus dem Golf bekannten handicap eine ausgleichende Lösung.
Wenn Kinder vernünftig ohne Rollenvorgabe erzogen werden mit dem Fokus allein auf ihrer Begabung und Neigung, welche Rolle spielt es dann, sie noch im Kindesalter zum Wechsel zu berechtigen? Kann dies dann nicht noch maximal vier Jahre warten?
Selbstbestimmung ist, wie gesagt, ein hohes Gut. Wenn daraus aber Rechte abgeleitet werden, die sich an andere richten, müssen höhere Anforderungen an den Nachweis der Ernsthaftigkeit gestellt werden, um puren Opportunismus auszuschließen.