Das will und muß die Öffentlichkeit erfahren!

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Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!

Chaotische Szenen auf deutschen Straßen sind die unmittelbare Konsequenz der Überflutung Deutschlands mit verbrecherischen Invasoren.

Auf die Bilder dieser Umtriebe, die Sicherheit und Ordnung in Deutschland gefährden, hat die Öffentlichkeit ein Recht, um darauf reagieren zu können.

Die Polizei lädt Schuld und Schande auf sich, wenn sie dies zu verhindern sucht durch die Einschüchterung der Bevölkerung vermittels falscher rechtlicher Hinweise. Damit verstößt die Polizei gegen Recht und Gesetz, denn sie erfüllt den Straftatbestand der Nötigung, um der Bevölkerung ihr Recht auf Information vorzuenthalten.
Wer „die richtigen Stellen“ sind, um „die Wahrheit zu sehen“, entscheidet in einem demokratischen Rechtsstaat noch immer der Souverän. Ob die „richtigen Stellen“ dazu ermitteln, genau das will und muß der Souverän überprüfen. Allein dieses Verhalten liefert den Beweis, daß Aufsicht und Kontrolle nötig sind. Wir tolerieren hier keinen Polizeistaat!

Anlage 1

RT-DE
vom 17. September 2023

Ausschreitungen bei Eritrea-Treffen in Stuttgart – 24 verletzte Polizisten

Wieder einmal kam es im Umfeld eines Eritrea-Treffens zu gewalttätigen Ausschreitungen, dieses Mal in Stuttgart. Dabei wurden 24 Polizisten verletzt. Die Stadt erklärte im Anschluss, man dulde "keine Ausschreitungen zu den Konflikten in den Herkunftsländern".

Bei Ausschreitungen am Rande eines Eritrea-Treffens in Stuttgart sind am Sonnabend 24 Polizisten verletzt worden, zwei von ihnen schwer. Das erklärte ein Polizeisprecher am Abend. Zunächst war von nur zehn verletzten Polizisten die Rede gewesen.

Nach Polizeiangaben griffen bis zu 200 Personen Teilnehmer der Veranstaltung und Polizisten mit Steinen, Flaschen und Holzlatten an. Die Polizei kesselte die Angreifer am Abend ein. Vier Menschen seien festgenommen worden. Sie würden des schweren Landfriedensbruchs beschuldigt. Videos in sozialen Medien zeigen die Angriffe der Eritreer auf Polizisten.

Die Stadt erklärte am späten Abend, das Gespräch mit den Eritrea-Vereinen suchen zu wollen. Man dulde in "Stuttgart keine Auseinandersetzungen und Ausschreitungen zu den Konflikten in den Herkunftsländern".

Während die Veranstalter des Eritrea-Treffens als Sympathisanten der dortigen Regierung gelten, werden die Angreifer der Opposition zugerechnet. Die Zahl der Eritreer in der Bundesrepublik hat sich in den vergangenen Jahren drastisch erhöht.

https://rtde.site/inland/181003-ausschreitungen-bei-eritrea-treffen-in/

Anlage 2

RT-DE am 17. September 2023:

Der tägliche Wahnsinn – Ausländerkrawalle in Lübeck – Polizei verbietet Verbreitung von Videos.

"Schöne neue Welt" oder einfach nur der normale Irrsinn? Täglich ist man als Medienkonsument mit Meldungen aus allen möglichen Themenbereichen konfrontiert, die man vor wenigen Jahren noch als Satire verbucht hätte.

Ausländerkrawalle in Lübeck – Polizei verbietet die Verbreitung von Videos.

Am Freitagnachmittag ist es in der Lübecker Innenstadt zu einem heftigen Gewaltausbruch gekommen, an dem mehrere Männer ausländischer Herkunft beteiligt waren. Die Männer prügelten sich auf offener Straße mit Knüppeln, Stühlen und anderen Gegenständen. Laut Medienberichten wurden mindestens fünf Männer verletzt, einer schwer.

Ein Video der Gewaltszenen kursiert in den Sozialen Netzwerken. Die Polizei Schleswig-Holstein forderte am Sonnabend dazu auf, das Video nicht weiter zu verbreiten und zu löschen: "Derzeit kursiert in den sozialen Medien ein Videomitschnitt des Geschehens. Die Polizei mahnt vor der weiteren Verbreitung dieses Videos und fordert dazu auf, das Video von eigenen Geräten umgehend zu löschen und auf keinen Fall weiter zu verbreiten oder zu teilen. Es könnten dadurch Straftatbestände erfüllt werden."

Auf Nachfrage eines verständnislosen Nutzers ergänzte die Polizei: "Es reicht, wenn die richtigen Stellen die Wahrheit sehen und dazu ermitteln. Das gehört nicht in die Öffentlichkeit!"

Twitter/X versah die Mitteilung der Polizei mit Kontext:

"Anders als in der Pressemitteilung behauptet stellt die Verbreitung keine Straftat nach 131 StGB (Gewaltdarstellung) dar. Das Retweeten verstößt auch nicht gegen das Urheberrecht (Antragsdelikt). Ein Reupload jedoch möglicherweise schon."

https://twitter.com/Hartes_Geld/status/1703035896528871648?ref_src=twsrc%5Etfw%7Ctwcamp%5Etweetembed%7Ctwterm%5E1703035896528871648%7Ctwgr%5Eff61640813cf4ce8d067733985e36020c0c65a50%7Ctwcon%5Es1_&ref_url=https%3A%2F%2Fde.rt.com%2Fgesellschaft%2F177846-taegliche-wahnsinn%2F

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