Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
Der offene Brief solch namhafter Staatsrechtsprofessoren wie Hans-Ulrich Gallwas (München), Hans-Herbert von Arnim (Speyer) und Karl Albrecht Schachtschneider (Erlangen-Nürnberg), den diese mit 97 weiteren Staatsrechtlern an den Deutschen Bundestag adressiert hatten, trägt das Datum vom 20. September 2019. Mit diesem Schreiben wurde der Deutsche Bundestag dazu angehalten, das Wahlrecht mit dem Ziel zu reformieren, seine Größe wieder auf die ursprüngliche Zahl von 598 Abgeordneten zurückzuführen. Derzeit umfaßt er mit deren 709 bereits 111 Mitglieder mehr als das Bundeswahlgesetz vorsieht. Nach der nächsten Bundestagswahl droht er weiter auf monströse 800 anzuschwellen.
Unternommen wurde diesbezüglich seither nichts. Die in ihrer Mahnung ausgedrückte Befürchtung der Juristen, wonach den Abgeordneten „das eigene Hemd wichtiger sei als der Gemeinwohlrock“ hat sich nicht unerwartet bestätigt. Die meisten der Blockparteien obstruieren die Reform, weil sie den Suppentopf nicht verkleinern wollen, der noch weiteren ihrer Bildungs~ und Berufsversager ein einträgliches Auskommen bei geringer und schlechter Leistung verschafft. Ochsentourabsolventen und Parteisoldaten eröffnet sich dort ein parasitäres Dasein auf Lebenszeit als bestenfalls nutzloser, sehr oft aber schädlicher Ballast der Bevölkerung.
Das Bundesverfassungsgericht, besetzt mit Günstlingen dieser Schädlinge, sieht angelegentlich weg und erreicht, daß eine Reform in immer weitere Ferne entschwindet, falls der Souverän nicht endlich seine Waffen zur Selbsthilfe entdeckt und einsetzt.
https://verfassungsblog.de/offener-brief-an-den-deutschen-bundestag/
https://www.dw.com/de/bundesverfassungsgericht-lehnt-eilantrag-gegen-wahlrechtsreform-ab/a-58851160